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   LG Neuruppin, 26.04.2011 - 3 O 102/11   

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https://dejure.org/2011,33639
LG Neuruppin, 26.04.2011 - 3 O 102/11 (https://dejure.org/2011,33639)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 26.04.2011 - 3 O 102/11 (https://dejure.org/2011,33639)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 26. April 2011 - 3 O 102/11 (https://dejure.org/2011,33639)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Über Kosten ist nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands zu entscheiden bei Wegfall des Anlasses für die Klage vor Rechtshängigkeit; Entscheidung über Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 04.12.2008 - 12 U 91/08

    Rechtsstellung des Bieters in Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwerts;

    Auszug aus LG Neuruppin, 26.04.2011 - 3 O 102/11
    Wie sich aus den unten stehenden Ausführungen zum Streitwert ergibt, wird die Zuständigkeitsgrenze von 5.000,- Euro nicht erreicht (auch nicht, wenn man berücksichtigt, dass es auf den Wert der Hauptsache ankommt; in Fällen wie dem vorliegenden besteht kein Wertunterschied zwischen dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und einem Hauptsacheverfahren, OLG Brandenburg, Beschluss vom 4.12.2008, Az. 12 U 91/08, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 09.12.2010 - 11 W 66/10

    Zur Bemessung des Streitwerts eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

    Auszug aus LG Neuruppin, 26.04.2011 - 3 O 102/11
    Dies ist das Interesse der Antragstellerin am Verfahrensergebnis entsprechend der Regelung in § 50 Abs. 2 GKG, die die Bewertung des wirtschaftlichen Interesses des Antragstellers im Vergabeverfahren anhand einer pauschalierten Gewinnerwartung vornimmt (so die obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Brandenburg, aaO; OLG Köln, Beschluss vom 9.12.2010, Az. 11 W 66/10 zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2011 - 6 W 73/11

    Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Neuruppin vom 26.4.2011 betreffend die Kostenentscheidung - 3 O 102/11 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Brandenburg, 13.09.2011 - 6 W 51/11

    Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren im Rahmen eines Vergabeverfahrens

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die im Beschluss des Landgerichts Neuruppin vom 26.4.2011 - 3 O 102/11 - erfolgte Streitwertfestsetzung wird zurückgewiesen.
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