Rechtsprechung
LG Neuruppin, 26.04.2011 - 3 O 102/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Über Kosten ist nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands zu entscheiden bei Wegfall des Anlasses für die Klage vor Rechtshängigkeit; Entscheidung über Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und ...
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einstweilige Verfügung in Vergabeverfahren: Streitwert?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 26.04.2011 - 3 O 102/11
- OLG Brandenburg, 13.09.2011 - 6 W 51/11
- OLG Brandenburg, 13.09.2011 - 6 W 73/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Brandenburg, 04.12.2008 - 12 U 91/08
Rechtsstellung des Bieters in Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwerts; …
Auszug aus LG Neuruppin, 26.04.2011 - 3 O 102/11
Wie sich aus den unten stehenden Ausführungen zum Streitwert ergibt, wird die Zuständigkeitsgrenze von 5.000,- Euro nicht erreicht (auch nicht, wenn man berücksichtigt, dass es auf den Wert der Hauptsache ankommt; in Fällen wie dem vorliegenden besteht kein Wertunterschied zwischen dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und einem Hauptsacheverfahren, OLG Brandenburg, Beschluss vom 4.12.2008, Az. 12 U 91/08, zitiert nach juris). - OLG Köln, 09.12.2010 - 11 W 66/10
Zur Bemessung des Streitwerts eines einstweiligen Verfügungsverfahrens
Auszug aus LG Neuruppin, 26.04.2011 - 3 O 102/11
Dies ist das Interesse der Antragstellerin am Verfahrensergebnis entsprechend der Regelung in § 50 Abs. 2 GKG, die die Bewertung des wirtschaftlichen Interesses des Antragstellers im Vergabeverfahren anhand einer pauschalierten Gewinnerwartung vornimmt (…so die obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Brandenburg, aaO; OLG Köln, Beschluss vom 9.12.2010, Az. 11 W 66/10 zitiert nach juris).
- OLG Brandenburg, 13.09.2011 - 6 W 73/11
Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen …
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Neuruppin vom 26.4.2011 betreffend die Kostenentscheidung - 3 O 102/11 - wird zurückgewiesen. - OLG Brandenburg, 13.09.2011 - 6 W 51/11
Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren im Rahmen eines Vergabeverfahrens
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die im Beschluss des Landgerichts Neuruppin vom 26.4.2011 - 3 O 102/11 - erfolgte Streitwertfestsetzung wird zurückgewiesen.