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   LG Neuruppin, 28.01.2016 - 5 O 67/15   

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LG Neuruppin, 28.01.2016 - 5 O 67/15 (https://dejure.org/2016,2046)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 28.01.2016 - 5 O 67/15 (https://dejure.org/2016,2046)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - 5 O 67/15 (https://dejure.org/2016,2046)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Neuruppin, 28.01.2016 - 5 O 67/15
    Nach § 357 Abs. 1, § 346 Abs. 1, § 358 Abs. 2 BGB sind die von dem Kläger erbrachten Zahlungen dergestalt rückabzuwickeln, dass sie ihm abzüglich erhaltener Ausschüttungen zurückzugewähren sind und im Übrigen im Rahmen der Rückabwicklung die beklagte Bank an die Stelle des Fonds tritt, § 358 Abs. 4 Satz 2 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2009 - XI ZR 33/08, juris Rn. 26 f.).

    Um die vom Gesetz bezweckte Verdeutlichung des Rechts zum Widerruf nicht zu beeinträchtigen, darf die Widerrufsbelehrung grundsätzlich keine anderen Erklärungen enthalten, die einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Belehrung von Bedeutung sind und deshalb von ihr ablenken oder den Verbraucher verwirren können (siehe nur BGH Urteile vom 10. März 2009 - XI ZR 33/08, juris Rn. 14 und vom 15. Februar 2011 - XI ZR 148/10, juris Rn. 10 mwN).

    Es sind daher dem Kläger von der Beklagten gemäß § 357 Abs. 1, § 346 Abs. 1 BGB seine eigenfinanzierte Einlage sowie das Agio zurück zu gewähren, wovon die Ausschüttungen in unstreitiger Höhe in Abzug zu bringen sind; denn ohne Berücksichtigung der Ausschüttungen stünde der Kläger besser, als er ohne die Beteiligung an dem Fonds gestanden hätte (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2006 - XI ZR 193/04, juris Rn. 41, vom 24. April 2007 - XI ZR 17/06, juris Rn. 22 und vom 10. März 2009 - XI ZR 33/08, juris Rn. 21).

  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus LG Neuruppin, 28.01.2016 - 5 O 67/15
    bb) Vorliegend ist die Belehrung bereits dadurch fehlerhaft, dass die Formulierung "die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" verwendet wurde (siehe nur BGH, Urteile vom 28. Juni 2011 - XI ZR 349/10, juris Rn. 37 und vom 1. März 2012 - III ZR 83/11, juris Rn. 15 ff.).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (siehe nur BGH, Urteile vom 1. März 2012 - III ZR 83/11, juris, Rn. 17 und vom 28. Juni 2011 - XI ZR 349/10, juris Rn. 36 f.) kann sich ein Unternehmer auf die Schutzwirkung der BGB-InfoV von vornherein nur dann berufen, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht.

    Danach ist vielmehr wie ausgeführt jede inhaltlich-redaktionelle Abweichung vom eigentlichen Mustertext ausreichend, den Vertrauensschutz entfallen zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - XI ZR 349/10, juris Rn. 39).

  • BGH, 20.12.2011 - XI ZR 295/11

    Schadensersatz bei Kapitalanlagegeschäft: Rückabwicklung einer mittelbaren

    Auszug aus LG Neuruppin, 28.01.2016 - 5 O 67/15
    Besteht die Kapitalanlage in der Rechtsposition als (Treuhand-)Kommanditist, genügt es auch, wenn der Geschädigte im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs als Zug um Zug zu gewährende Leistung die Übertragung sämtlicher Rechte aus der Beteiligung anbietet (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08, WM 2010, 262, Rn. 29; Beschluss vom 20. Dezember 2011- XI ZR 295/11, juris Rn. 10 f.).

    Das Angebot der Abtretung der Rechte aus der Beteiligung genügt für die Feststellung des Annahmeverzugs (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - XI ZR 295/11, juris Rn. 12).

  • OLG Brandenburg, 21.08.2013 - 4 U 202/11

    Bankenhaftung aus Gewährung eines Verbraucherdarlehens zur Finanzierung der

    Auszug aus LG Neuruppin, 28.01.2016 - 5 O 67/15
    cc) Im Ergebnis kann ferner dahingestellt bleiben, ob die Beklagte ein schutzwürdiges Vertrauen schon deshalb nicht in Anspruch nehmen kann, weil sie die verspätete Widerrufsmöglichkeit selbst herbeigeführt hat, indem sie keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilte (so BGH, Urteil vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101 Rn. 39; vgl. zum Ganzen auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21. August 2013 - 4 U 202/11, juris Rn. 51).

    Die Verlustzuweisungen orientieren sich an dem Betrag, den der Anleger in die Gesellschaft eingebracht hat, und zwar unabhängig davon, ob der Betrag aus Eigen- oder Kreditmitteln aufgebracht worden ist (OLG Brandenburg, Urteil vom 21. August 2013 - 4 U 202/11, juris Rn. 80; OLG München, Urteil vom 17. Januar 2012 - 5 U 2167/11, juris Rn. 57).

  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06

    Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines

    Auszug aus LG Neuruppin, 28.01.2016 - 5 O 67/15
    Es sind daher dem Kläger von der Beklagten gemäß § 357 Abs. 1, § 346 Abs. 1 BGB seine eigenfinanzierte Einlage sowie das Agio zurück zu gewähren, wovon die Ausschüttungen in unstreitiger Höhe in Abzug zu bringen sind; denn ohne Berücksichtigung der Ausschüttungen stünde der Kläger besser, als er ohne die Beteiligung an dem Fonds gestanden hätte (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2006 - XI ZR 193/04, juris Rn. 41, vom 24. April 2007 - XI ZR 17/06, juris Rn. 22 und vom 10. März 2009 - XI ZR 33/08, juris Rn. 21).

    Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichthofs hat dies bereits im Jahr 2007 mit folgenden Ausführungen entschieden (Urteil vom 24. April 2007 - XI ZR 17/06, BGHZ 172, 147 Rn. 22 ff.):.

  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97

    Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes

    Auszug aus LG Neuruppin, 28.01.2016 - 5 O 67/15
    Danach kommt ein schutzwürdiges Vertrauen von vornherein nicht in Betracht, wenn und solange der eine fehlerhafte Belehrung verwendende Unternehmer davon ausgehen muss, dass der Berechtigte von dem ihm zustehenden Recht keine Kenntnis hat (vgl. auch bereits BGH, Urteil vom 15. September 1999 - I ZR 57/97, NJW 2000, 140, 142 mwN).

    Insoweit kann hier letztlich sogar - die in Literatur und Rechtsprechung streitige Frage - offen bleiben, ob eine Verwirkung nur dann in Betracht kommt, wenn der Berechtigte bereits positive Kenntnis vom Bestehen des Rechts hat (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1999 - I ZR 57/97, NJW 2000, 140, 142 mwN).

  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11

    Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei

    Auszug aus LG Neuruppin, 28.01.2016 - 5 O 67/15
    bb) Vorliegend ist die Belehrung bereits dadurch fehlerhaft, dass die Formulierung "die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" verwendet wurde (siehe nur BGH, Urteile vom 28. Juni 2011 - XI ZR 349/10, juris Rn. 37 und vom 1. März 2012 - III ZR 83/11, juris Rn. 15 ff.).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (siehe nur BGH, Urteile vom 1. März 2012 - III ZR 83/11, juris, Rn. 17 und vom 28. Juni 2011 - XI ZR 349/10, juris Rn. 36 f.) kann sich ein Unternehmer auf die Schutzwirkung der BGB-InfoV von vornherein nur dann berufen, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht.

  • OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 19 U 26/11

    Schutzwirkung der BGB-InfoV im Hinblick auf die Anforderungen an eine

    Auszug aus LG Neuruppin, 28.01.2016 - 5 O 67/15
    Diese Ausführungen sind auf den Streitfall zu übertragen (vgl. auch OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 8. Februar 2012 - 19 U 26/11, juris Rn. 48 mwN).
  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus LG Neuruppin, 28.01.2016 - 5 O 67/15
    cc) Im Ergebnis kann ferner dahingestellt bleiben, ob die Beklagte ein schutzwürdiges Vertrauen schon deshalb nicht in Anspruch nehmen kann, weil sie die verspätete Widerrufsmöglichkeit selbst herbeigeführt hat, indem sie keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilte (so BGH, Urteil vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101 Rn. 39; vgl. zum Ganzen auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21. August 2013 - 4 U 202/11, juris Rn. 51).
  • BGH, 12.02.1986 - IVa ZR 76/84

    Stillschweigender Abschluss eines Beratungsvertrages - Haftung nach den

    Auszug aus LG Neuruppin, 28.01.2016 - 5 O 67/15
    In den dort in Bezug genommenen Entscheidungen aus den Jahren 1984 und 1986 ist jeweils von der "Zeichnungssumme" die Rede (BGH, Urteile vom 12. Februar 1986 - IV a ZR 76/84, juris Rn. 32 und vom 27. Juni 1984 - IV ZR 231/82, juris Rn. 36).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 57/14

    Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines Darlehensvertrages bei Unwirksamkeit der

  • BGH, 28.11.2007 - III ZR 214/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurechnung von

  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

  • OLG München, 17.01.2012 - 5 U 2167/11

    Anrechenbarkeit von Steuervorteilen bei der Rückabwicklung von

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

  • BGH, 28.01.2014 - XI ZR 42/13

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Anrechnung steuerlicher Vorteile auf einen

  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09

    Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung:

  • BFH, 02.03.1989 - IV R 128/86

    Hinzurechnung - Hinzurechnungsbetrag - Tarif - Gewinn - Veräußerung einer

  • BGH, 14.03.2005 - II ZR 405/02

    Anwendbarkeit des HWiG auf den kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05

    Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum

  • BGH, 15.02.2011 - XI ZR 148/10

    Widerrufsrecht beim Verbrauchervertrag: Anforderungen an eine Nachbelehrung

  • OLG Frankfurt, 22.06.2009 - 9 U 111/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Widerrufsfrist bei Verwendung der

  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 385/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

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