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   LG Offenburg, 13.07.2016 - 3 Qs 71/15   

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LG Offenburg, 13.07.2016 - 3 Qs 71/15 (https://dejure.org/2016,20362)
LG Offenburg, Entscheidung vom 13.07.2016 - 3 Qs 71/15 (https://dejure.org/2016,20362)
LG Offenburg, Entscheidung vom 13. Juli 2016 - 3 Qs 71/15 (https://dejure.org/2016,20362)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 01.06.2004 - 1 Ss 311/03

    Verwerfung einer Rechtsbeschwerde als unbegründet

    Auszug aus LG Offenburg, 13.07.2016 - 3 Qs 71/15
    Angesichts des sehr formalisierten Verfahrens und der erheblichen Konsequenzen, welche die Erteilung der - u. a. nicht widerruflichen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 1. Juni 2004, 1 Ss 311/03, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 132, Rdn. 9) - Zustellungsvollmacht für den Betroffenen haben kann, sind für die Erfüllung der Anordnungsvoraussetzungen zwar strenge Maßstäbe anzusetzen.
  • LG Dresden, 30.10.2015 - 3 Qs 107/15

    Strafbefehlsverfahren gegen einen Wohnsitzlosen

    Auszug aus LG Offenburg, 13.07.2016 - 3 Qs 71/15
    Ein Ablehnungsbeschluss nach § 408 Abs. 2 StPO, der Rechtskraftwirkung nach §§ 408 Abs. 2 Satz 2, 204, 210 Abs. 2, 211 StPO entfalten würde, wäre nicht gerechtfertigt (so auch LG Dresden, Beschluss vom 30. Oktober 2015, 3 Qs 107/15).
  • AG Kehl, 14.09.2018 - 2 Cs 505 Js 116/18

    Vorabentscheidungsersuchen des AG Kehl zur Zustellungsvollmacht eines

    Der Wirksamkeit der Zustellungsvollmacht steht es in der Regel nicht entgegen, dass die Person des Zustellungsbevollmächtigten von der Polizei auf dem Formular über die Erteilung der Zustellungsvollmacht vorgegeben wird, keine Informationen über die telefonische Erreichbarkeit des Zustellungsbevollmächtigten zur einfachen Kontaktaufnahme enthält, das Formular lediglich in deutscher Sprache abgefasst ist, wenn dem fremdsprachigen Beschuldigten zumindest mündlich der Inhalt des Formulars verständlich gemacht wird, und keine Belehrung über die Folgen der Zustellungsvollmacht für das Verfahren, insbesondere über Erkundigungspflichten des Beschuldigten enthält (vgl. Beschluss des Landgerichts Offenburg vom 13.07.2016, Aktenzeichen 3 Qs 71/15, ECLI:DE:LGOFFEN:2016:0713.3QS71.15.0A, veröffentlich bei juris.de; Beschluss des Landgerichts Offenburg vom 15.02.2018, Aktenzeichen 3 Qs 81/17, nicht veröffentlicht).
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