Rechtsprechung
LG Offenburg, 15.05.2012 - 1 S 151/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Versteckte Entgeltpflicht in Branchenbuch-Angeboten ist unwirksam
- openjur.de
- doschdigital.de
Kurzfassungen/Presse (6)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Keine Zahlungspflicht bei Branchenbuch-Abzocke
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Zahlung von Vergütung für Branchenbucheintrag in Fällen von Branchenbuchabzocke
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Eintrag in Internet-Branchenverzeichnis anfechtbar
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Irreführender Eintrag in Internet-Branchenverzeichnis anfechtbar
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Zur Branchenbuch-Abzocke
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Branchenbuch-Abzocke
Verfahrensgang
- AG Wolfach, 16.08.2011 - 1 C 90/11
- LG Offenburg, 15.05.2012 - 1 S 151/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10
Branchenbuch Berg
Auszug aus LG Offenburg, 15.05.2012 - 1 S 151/11
b) Der Bundesgerichtshof hat seinerseits in der zum Wettbewerbsrecht ergangenen Entscheidung BGH GRUR 2012, 184 entschieden, dass solche Schreiben wie das hier streitgegenständliche Schreiben zur Täuschung geeignet und planmäßig darauf angelegt sind, einen wenn vielleicht auch nur kleinen Teil der Adressaten zu täuschen.Wenn diese Umgestaltung aber so erfolgt ist, dass die Kostenhinweise wiederum versteckt wurden, und nicht der im Verkehr erwartete, hervorgehobene Hinweis auf den Inhalt des Angebots und den Preis erfolgt, so lässt dies nur den Schluss zu, dass es die Klägerin weiterhin planmäßig darauf anlegt, einen wenn vielleicht auch nur kleinen Teil der Adressaten zu täuschen (BGH GRUR 2012, 184 Tn. 17 ff.).
- BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00
Betrügerische Angebotsschreiben
Auszug aus LG Offenburg, 15.05.2012 - 1 S 151/11
(2) Denn die Kammer kam auf der Grundlage des gesamten Inhalts der mündlichen Verhandlung zu der von begründeten Zweifeln freien Überzeugung, dass die Klägerin ihr zur Täuschung geeignetes Schreiben planmäßig einsetzt, um unter dem Anschein "äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens" gezielt die Schädigung des Adressaten zu verfolgen, also die Irrtumserregung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck der Versendung des Schreibens ist (BGH NJW 2001, 2187, 2189). - BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03
Arglistige Täuschung über die Entgeltlichkeit eines Vertrages über die Aufnahme …
Auszug aus LG Offenburg, 15.05.2012 - 1 S 151/11
Da es Ziel des § 123 Abs. 1 BGB ist, dass einem auf Täuschungswillen beruhenden Verhalten begegnet werden kann, muss auch der anfechten können, der dem Täuschenden die Irreführung leicht gemacht hat (BGH NJW-RR 2005, 1082). - BGH, 21.07.2010 - XII ZR 189/08
Geschäftsraummietvertrag: Vorliegen eines anfänglichen Mangels der Mietsache, …
Auszug aus LG Offenburg, 15.05.2012 - 1 S 151/11
Aus der Stellung der Klausel kann sich ein Überraschungseffekt vielmehr dann ergeben, wenn diese in einem systematischen Zusammenhang steht, in dem der Vertragspartner sie nicht zu erwarten braucht (BGH NJW 2010, 3152 Rn. 23 ff.). - OLG Düsseldorf, 01.07.2004 - 7 UF 227/03
Feststellungsinteresse; Inhaltskontrolle von Eheverträgen
Auszug aus LG Offenburg, 15.05.2012 - 1 S 151/11
Die Revision war nicht zuzulassen, weil die schon für sich allein streitentscheidende Frage, ob die Klägerin mit dem erforderlichen Täuschungswillen handelte, eine Frage der Beweiswürdigung ist und damit der revisionsgerichtlichen Überprüfung nur bedingt unterliegt (BGH NJW-RR 2005, 1 082, Juris-Rn. 20).
- LG Saarbrücken, 26.10.2012 - 13 S 143/12
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Überraschender Charakter einer Entgeltklausel
Zum überraschenden Charakter einer Entgeltklausel in Verträgen über Branchenbucheinträge im Internet (Anschluss BGH, Urteil vom 26.07.2012 - VII ZR 262/11, MDR 2012, 1147; LG Flensburg, Urteil vom 08.02.2011 - 1 S 71/10; LG Offenburg, Urteil vom 15.05.2012 - 1 S 151/11).a) Die Preisangabe für den Interneteintrag ("Preis in Euro: 910 p.a.") ist in der rechten oberen Ecke des Formulars zwischen dem Datum, dem Aktenzeichen der Klägerin und deren Adressdaten, mithin an einem völlig ungewöhnlichen Ort versteckt und drucktechnisch völlig unauffällig (…vgl. hierzu LG Flensburg aaO; LG Offenburg, Urteil vom 15.05.2012 - 1 S 151/11, jeweils zu weitgehend identischen Formularen).