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   LG Offenburg, 23.01.2012 - 1 S 152/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,62739
LG Offenburg, 23.01.2012 - 1 S 152/11 (https://dejure.org/2012,62739)
LG Offenburg, Entscheidung vom 23.01.2012 - 1 S 152/11 (https://dejure.org/2012,62739)
LG Offenburg, Entscheidung vom 23. Januar 2012 - 1 S 152/11 (https://dejure.org/2012,62739)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung; Rechtsdienstleistungsgesetz/RBerG; Zustellung/Abholung; Winterreifen; Mittelwert Fraunhofer-Schwacke; Anspruchsgrund; Bestimmtheit der Abtretung

  • captain-huk.de

    Beteiligte Versicherung in der Berufung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten nach "Fracke” verurteilt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 268/04

    Zulässigkeit der Abtretung von Schadensersatzforderungen an ein

    Auszug aus LG Offenburg, 23.01.2012 - 1 S 152/11
    Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision liegen nicht vor, weil die Frage, ob die Geltendmachung der Mietwagenkosten durch den Vermieter gegen das RDG verstößt, von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängt und die in erster Linie dem Tatrichter obliegende Würdigung der den vertraglichen Vereinbarungen zugrunde liegenden Umstände einer revisionsrechtlichen Nachprüfung nur beschränkt zugänglich ist (BGH Urt. v. 15.11.2005 - VI ZR 268/04, VersR 2006, 283 Juris-Rn. 11).
  • BGH, 25.03.2009 - XII ZR 117/07

    Aufklärungspflicht des Mietwagenunternehmers bei möglichen Schwierigkeiten der

    Auszug aus LG Offenburg, 23.01.2012 - 1 S 152/11
    Nachdem der Bundesgerichtshof den Mietwagenunternehmen verstärkte Beratungspflichten nach §§ 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2 BGB auferlegt hat (zuletzt BGH NJW-RR 2009, 1101; weitere Nachweise bei Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess 26. Aufl. 3, Kapitel Rn. 79 f.), ist davon auszugehen, dass die für die Haupttätigkeit des Mietwagenunternehmers erforderlichen Rechtskenntnisse ausreichend sind, um die Geltendmachung der Mietwagenkostenforderung gegen die Versicherung ais Nebentätigkeit anzusehen.
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 156/09

    Haftung von Vereinsvorständen für masseschmälernde Zahlungen nach Insolvenzreife:

    Auszug aus LG Offenburg, 23.01.2012 - 1 S 152/11
    Die abweichenden Ansichten finden auch in der Gesetzgebungshistorie keine ausreichende Stütze (BGH MDR 2010, 704; NJW-RR 2010, 978).
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Auszug aus LG Offenburg, 23.01.2012 - 1 S 152/11
    An diesem Erfordernis der Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit fehlt es, wenn von mehreren selbstständigen Forderungen ein Teil abgetreten wird, ohne dass erkennbar ist, von welcher oder von welchen Forderungen ein Teil abgetreten werden soll (BGH U.v. 07.06.2011 - VI ZR 260/10 - NJW 2011, 2713 Rn. 6 m.w.N.).
  • LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Bemessung der Mietwagenkosten nach arithmetischem

    Auszug aus LG Offenburg, 23.01.2012 - 1 S 152/11
    Nach der Rechtsprechung der Kammer (U. v. 4.10.2011 -1 S 4/11 - Juris) sind Mietwagenkosten in folgender Höhe ersatzfähig:.
  • OLG Köln, 30.08.2011 - 3 U 183/10

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten; Wirksamkeit der

    Auszug aus LG Offenburg, 23.01.2012 - 1 S 152/11
    Zu Recht wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung einhellig die Auffassung vertreten, dass es sich im Falle einer Sicherungsabtretung schon nicht um eine fremde Angelegenheit i.S.d. § 2 Abs. 1 RDG handelt (OLG Stuttgart, Urt. vom 18.08.2011 - 7 U 109/11 - BeckRS 2011, 23660 unter II 1b; OLG Köln, Urteil vom 30.08.2011 -3 U 183/10 -juris-Tn. 5), so dass schon aus diesem Grunde ein Verstoß gegen das RDG ausscheidet.
  • OLG Stuttgart, 18.08.2011 - 7 U 109/11

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Aktivlegitimation des Mietwagenunternehmers

    Auszug aus LG Offenburg, 23.01.2012 - 1 S 152/11
    Zu Recht wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung einhellig die Auffassung vertreten, dass es sich im Falle einer Sicherungsabtretung schon nicht um eine fremde Angelegenheit i.S.d. § 2 Abs. 1 RDG handelt (OLG Stuttgart, Urt. vom 18.08.2011 - 7 U 109/11 - BeckRS 2011, 23660 unter II 1b; OLG Köln, Urteil vom 30.08.2011 -3 U 183/10 -juris-Tn. 5), so dass schon aus diesem Grunde ein Verstoß gegen das RDG ausscheidet.
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

    Auszug aus LG Offenburg, 23.01.2012 - 1 S 152/11
    Die abweichenden Ansichten finden auch in der Gesetzgebungshistorie keine ausreichende Stütze (BGH MDR 2010, 704; NJW-RR 2010, 978).
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