Rechtsprechung
LG Offenburg, 31.01.2005 - 2 O 546/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Negative Verbescheidung einer Kreditanfrage als Anlass zur Anbringung eines Transparents mit der Behauptung der fehlenden Bereitschaft des Kreditinstituts zur Schaffung von Arbeitsplätzen ; Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Kreditinstituts; Anspruch ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1 § 1004; ZPO § 91a
Unterlassung der Verbreitung wahrer Tatsachen; Kostenentscheidung nach Abschluss eines Vergleichs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 554
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98
Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-) …
Auszug aus LG Offenburg, 31.01.2005 - 2 O 546/04
Zwar ist anerkannt, dass eine wahre Tatsachenbehauptung als unwahre zu behandeln ist, wenn sich aus ihr eine ehrverletzende Schlussfolgerung ziehen lässt, soweit bewusst unvollständig berichtet wird und die Schlussfolgerung bei Mitteilung der verschwiegenen Tatsachen naheliegend erscheint (BGH VersR 2000, 193). - BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
Auszug aus LG Offenburg, 31.01.2005 - 2 O 546/04
Zwar ist der Verfügungsklägerin zuzugeben, dass sich auch Unternehmen auf den Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts berufen können (BGH NJW 1994, 1281, 1282), eine aufgrund des Ranges der Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 5 GG) vorzunehmende Güte- und Interessenabwägung führt jedoch im Ergebnis dazu, dass im vorliegenden Fall dem Schutz des Persönlichkeitsrechts (Art. 1, 2 GG) jedenfalls kein höherer Wert als der Meinungsäußerungsfreiheit zuzubilligen ist. - BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94
Zur Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS
Auszug aus LG Offenburg, 31.01.2005 - 2 O 546/04
Aus der Einordnung als wahre Tatsachenbehauptung ergibt sich, das die Verbreitung einer wahren (möglicherweise) ehrenrührigen Tatsache nur dann ausnahmsweise rechtswidrig ist, wenn die Aussage die Intim-/, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre betrifft und sich nicht durch ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit rechtfertigen lässt oder wenn sie einen Persönlichkeitsschaden anzurichten droht, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (BVerfG NJW 1999, 1322; BVerfG NJW 2000, 2413; BGH NJW 1999, 2893). - BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
Auszug aus LG Offenburg, 31.01.2005 - 2 O 546/04
Aus der Einordnung als wahre Tatsachenbehauptung ergibt sich, das die Verbreitung einer wahren (möglicherweise) ehrenrührigen Tatsache nur dann ausnahmsweise rechtswidrig ist, wenn die Aussage die Intim-/, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre betrifft und sich nicht durch ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit rechtfertigen lässt oder wenn sie einen Persönlichkeitsschaden anzurichten droht, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (BVerfG NJW 1999, 1322; BVerfG NJW 2000, 2413; BGH NJW 1999, 2893). - BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98
Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung …
Auszug aus LG Offenburg, 31.01.2005 - 2 O 546/04
Aus der Einordnung als wahre Tatsachenbehauptung ergibt sich, das die Verbreitung einer wahren (möglicherweise) ehrenrührigen Tatsache nur dann ausnahmsweise rechtswidrig ist, wenn die Aussage die Intim-/, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre betrifft und sich nicht durch ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit rechtfertigen lässt oder wenn sie einen Persönlichkeitsschaden anzurichten droht, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (BVerfG NJW 1999, 1322; BVerfG NJW 2000, 2413; BGH NJW 1999, 2893).