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   LG Oldenburg, 20.05.2009 - 5 Ks 8/08   

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https://dejure.org/2009,31546
LG Oldenburg, 20.05.2009 - 5 Ks 8/08 (https://dejure.org/2009,31546)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 20.05.2009 - 5 Ks 8/08 (https://dejure.org/2009,31546)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - 5 Ks 8/08 (https://dejure.org/2009,31546)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 55 StPO; § ... 100a StPO; § 100b StPO; § 100g StPO; § 136a StPO; § 259 StPO; § 267 Abs. 1 S. 3 StPO; § 185 GVG; Art. 6 EMRK; § 21 StGB; § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 52 StGB; § 211 Abs. 2 StGB; § 315 Abs. 3 Nr. 1a StGB; § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 315b Abs. 3 StGB
    Anforderungen an die Vernehmung einer drogenabhängigen Person als Zeuge und als Beschuldigter; Medizinische Feststellung der Vernehmungsfähigkeit i.S.e. geistigen Leistungsfähigkeit eines Beschuldigten und kontrollierte Verabreichung von Methadon zur Verhinderung von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Vernehmung einer drogenabhängigen Person als Zeuge und als Beschuldigter; Medizinische Feststellung der Vernehmungsfähigkeit i.S.e. geistigen Leistungsfähigkeit eines Beschuldigten und kontrollierte Verabreichung von Methadon zur Verhinderung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 20.05.2009)

    Holzklotz-Werfer muss lebenslang in Haft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 487/92

    Mordmerkmal des "gemeingefährlichen Mittels"; Pistole als gemeingefährliches

    Auszug aus LG Oldenburg, 20.05.2009 - 5 Ks 8/08
    Das Merkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln ist erfüllt, wenn der Täter ein Mittel zur Tötung einsetzt, das in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil er die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat (BGHSt 34, 13, 14, BGHSt 38, 353, 354).

    Dabei ist nicht allein auf die abstrakte Gefährlichkeit eines Mittels abzustellen, sondern auf seine Eignung und Wirkung in der konkreten Situation unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten und Absichten des Täters (BGHSt 38, 353, 354).

  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 367/86

    Anforderungen an die Festellung einer Ausnutzung der Arglosigkeit und

    Auszug aus LG Oldenburg, 20.05.2009 - 5 Ks 8/08
    Hierfür genügt es, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich dessen bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1; BGH NStZ 1997, 294, 295 [BGH 12.12.1996 - 4 StR 499/96] ).
  • BGH, 13.12.2005 - 1 StR 410/05

    Fall Karolina: Urteil des Landgerichts Memmingen aufgehoben

    Auszug aus LG Oldenburg, 20.05.2009 - 5 Ks 8/08
    Das anschließende Erschrecken über die Tat schließt per se den Tatvorsatz aber nicht aus (BGH, NJW 2006, 386, 387 [BGH 13.12.2005 - 1 StR 410/05] ).
  • BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus LG Oldenburg, 20.05.2009 - 5 Ks 8/08
    Hierfür genügt es, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich dessen bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1; BGH NStZ 1997, 294, 295 [BGH 12.12.1996 - 4 StR 499/96] ).
  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten

    Auszug aus LG Oldenburg, 20.05.2009 - 5 Ks 8/08
    Dem liegt der Rechtsgedanke zugrunde, dass jemand in einem Strafverfahren, einerlei wieweit es gediehen ist, die Stellung eines Beschuldigten mit der Folge seiner Ungeeignetheit als Zeuge nur dann inne hat, wenn das Strafrechtspflegeorgan, welches das Verfahren in seinem jeweiligen Abschnitt maßgeblich gestaltet, es gegen ihn gerade als Beschuldigten betreibt (BGHSt 10, 8 ff.).
  • BGH, 28.03.2000 - 1 StR 637/99

    Aufklärungspflicht; Präsente Beweismittel; Erklärung des Angeklagten; Verlesung

    Auszug aus LG Oldenburg, 20.05.2009 - 5 Ks 8/08
    Die Kammer hat diese Schreiben nicht als Einlassung zur Sache gewertet, denn die Vernehmung erfolgt grundsätzlich mündlich und kann nicht durch die Verlesung einer Erklärung des Angeklagten durch das Gericht ersetzt werden (BGH, NStZ 2000, 439 [BGH 28.03.2000 - 1 StR 637/99] ).
  • BGH, 15.05.1997 - 4 StR 118/97

    Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Mordmerkmal der "Heimtücke" -

    Auszug aus LG Oldenburg, 20.05.2009 - 5 Ks 8/08
    Der in diesem Mordmerkmal zum Ausdruck kommende höhere Unrechtsgehalt des Täterverhaltens liegt darin, dass der Mörder sein Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGH 32, 382, 384; BGH NStZ-RR 1997, 294, 295).
  • BGH, 23.06.1983 - 4 StR 293/83

    Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz - Gefährlicher

    Auszug aus LG Oldenburg, 20.05.2009 - 5 Ks 8/08
    Die Vornahme einer besonders gefährlich erkannten Gewalteinwirkung stellt dabei eine Indizwirkung für die billigende Inkaufnahme des Todeserfolges dar (BGH, NStZ 1981, 23; NStZ 1984, 19 m.w.N.).
  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94

    Überprüfbarkeit der Entscheidung des Ermittlungsrichters oder Staatsanwalts zur

    Auszug aus LG Oldenburg, 20.05.2009 - 5 Ks 8/08
    Anderenfalls ist im Verfahren von der Kammer von der Rechtmäßigkeit der getroffenen Maßnahme und damit von der Verwertbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse auszugehen (BGHSt 41, 30ff.).
  • BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02

    Begründung des ermittlungsrichterlichen Beschlusses, durch den die Überwachung

    Auszug aus LG Oldenburg, 20.05.2009 - 5 Ks 8/08
    Wird die Rechtmäßigkeit der Maßnahme konkret in Zweifel gezogen, hat der erkennende Richter die Verdachts- und Beweislage, die im Zeitpunkt der Anordnung gegeben war, anhand der Akten zu rekonstruieren und auf dieser Grundlage die Verwertbarkeit zu untersuchen (vgl. BGHSt 47, 362, NStZ 2007, 117).
  • BGH, 04.02.1986 - 5 StR 776/85

    Begriff der gemeingefährlichen Mittel

  • BGH, 06.05.1982 - 4 StR 133/82

    Rechtfertigung der Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes beim Wurf mit Steinen

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

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