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   LG Oldenburg, 24.11.1995 - 2 S 969/95   

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https://dejure.org/1995,6907
LG Oldenburg, 24.11.1995 - 2 S 969/95 (https://dejure.org/1995,6907)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 24.11.1995 - 2 S 969/95 (https://dejure.org/1995,6907)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 24. November 1995 - 2 S 969/95 (https://dejure.org/1995,6907)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 346 BGB; § 459 Abs. 1 BGB; § 462 BGB; § 467 BGB; § 469 S. 2 BGB; § 2 Abs. 1 Nr. 1 AGBG
    Recht auf Wandlung eines Kaufvertrags über eine EDV-Anlage; Flimmern bzw. Flackern des Monitors; Komponenten der Anlage (Computer, Monitor, Drucker, Scanner, Maus und Software) als Gesamtsystem; Verkauf der Computeranlage als zusammengehörend; Begriff des Nachteils; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht auf Wandlung eines Kaufvertrags über eine EDV-Anlage; Flimmern bzw. Flackern des Monitors; Komponenten der Anlage (Computer, Monitor, Drucker, Scanner, Maus und Software) als Gesamtsystem; Verkauf der Computeranlage als zusammengehörend; Begriff des Nachteils; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1461
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.11.1987 - VIII ZR 314/86

    Umfang des Wandelungsrechts beim Erwerb von Hard- und Software

    Auszug aus LG Oldenburg, 24.11.1995 - 2 S 969/95
    Zwar ergibt sich dieses Recht nicht aus dem Erwerb einer einheitlichen Kaufsache Beim Kauf mehrerer Gegenstände kommt ein solches Gesamtwandlungsrecht in Betracht, wenn ein einheitlicher Kaufvertrag hinsichtlich einer einheitlichen Kaufsache abgeschlossen worden ist, wobei für die Bewertung die Verkehrsanschauung und nicht der Wille der Parteien maßgeblich ist (vgl. BGHZ 102, 135, 148 f. [BGH 04.11.1987 - VIII ZR 314/86] ; OLG Koblenz, NJW-RR 1994, 1206 [OLG Koblenz 29.10.1993 - 2 U 152/92] ).

    Er erfaßt nicht nur Fälle, in denen die Beschaffung eines passenden Ersatzes für das fehlerhafte Teil der erworbenen Sachen Schwierigkeiten bereitet oder einen erheblichen Zeitaufwand bzw. finanziellen Mehraufwand erfordert (vgl. BGHZ 102, 135, 151 [BGH 04.11.1987 - VIII ZR 314/86] ; Mehrings, NJW 1988, 2438, 2440) [BGH 04.11.1987 - VIII ZR 314/86] .

  • OLG München, 13.02.1992 - 24 U 577/91

    Komplette Rückgängigmachung eines PC-Kaufs wegen mangelhafter Komponenten

    Auszug aus LG Oldenburg, 24.11.1995 - 2 S 969/95
    Er muß lediglich die Abweichung der Istbeschaffenheit der EDV - Anlage von deren Sollbeschaffenheit darlegen und bei Bestreiten beweisen (vgl. OLG München, NJW-RR 1992, 1269, 1270 [OLG München 13.02.1992 - 24 U 577/91] zu Fehlern im Diskettenlaufwerk eines PC, wobei von einem einheitlichen Kaufgegenstand ausgegangen wurde).
  • OLG Koblenz, 29.10.1993 - 2 U 152/92

    Gesamtwandelungsrechts bei Mängeln von Teilen eines komplexen Kaufvertrags im

    Auszug aus LG Oldenburg, 24.11.1995 - 2 S 969/95
    Zwar ergibt sich dieses Recht nicht aus dem Erwerb einer einheitlichen Kaufsache Beim Kauf mehrerer Gegenstände kommt ein solches Gesamtwandlungsrecht in Betracht, wenn ein einheitlicher Kaufvertrag hinsichtlich einer einheitlichen Kaufsache abgeschlossen worden ist, wobei für die Bewertung die Verkehrsanschauung und nicht der Wille der Parteien maßgeblich ist (vgl. BGHZ 102, 135, 148 f. [BGH 04.11.1987 - VIII ZR 314/86] ; OLG Koblenz, NJW-RR 1994, 1206 [OLG Koblenz 29.10.1993 - 2 U 152/92] ).
  • OLG Köln, 26.10.1990 - 19 U 28/90

    Computer; Speicherkapazität; Fehler; Mängelrügepflicht; Meldung; Störfall;

    Auszug aus LG Oldenburg, 24.11.1995 - 2 S 969/95
    Vorliegend sprechen der einheitliche Erwerb aller Komponenten der EDV - Anlage und der einheitliche Kaufvertrag für den - für die Beklagte erkennbaren - Willen des Klägers, alles "aus einer Hand" zu erlangen und damit zusammengehörend zu kaufen (vgl. OLG Köln VersR 1991, 106, 108) [OLG Köln 26.10.1990 - 19 U 28/90] .
  • BGH, 25.03.1987 - VIII ZR 43/86

    Rückabwicklung eines Software-Überlassungsvertrages; Behandlung zweier Verträge

    Auszug aus LG Oldenburg, 24.11.1995 - 2 S 969/95
    In einem solchen Fall führt die Tatsache, daß der Erwerb der gesamten Hardware und die Überlassung der Software in ein und demselben Vertrag vereinbart worden sind, nicht zu einem anderen Ergebnis (vgl. BGH WM 1987, 818, 821).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 122/99

    Kauf von PC nebst Zubehör als einheitliche Kaufsache

    Er ist vielmehr auch dann anzunehmen, wenn der Käufer von Hard- und Standard-Software eine einheitliche EDV-Anlage erwirbt (Lieferung aus einer Hand), um sich im Falle auftretender Störungen nur an einen Verkäufer wenden zu können und nicht zunächst untersuchen lassen zu müssen, in welchem Teil der Anlage die Ursache liegt (vgl. LG Oldenburg NJW-RR 1996, 1461, 1462).
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