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   LG Oldenburg, 25.10.2019 - 3 O 3953/18   

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https://dejure.org/2019,57628
LG Oldenburg, 25.10.2019 - 3 O 3953/18 (https://dejure.org/2019,57628)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 25.10.2019 - 3 O 3953/18 (https://dejure.org/2019,57628)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2019 - 3 O 3953/18 (https://dejure.org/2019,57628)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - P&R 5 -, Kapitalanlagehaftung, Schadenersatz, Drittwiderklage, Abgrenzung Anlagevermittlung/Anlageberatung, Totalverlustrisiko, Besitzmittlungsverhältnis, Plausibilitätsprüfung, allgemeines Lebensrisiko

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 29.09.2016 - 34 U 231/15

    Haftung der Gründungsgesellschafterin, der Treuhandgesellschaft und des

    Auszug aus LG Oldenburg, 25.10.2019 - 3 O 3953/18
    Das allgemeine Risiko, dass die Verwirklichung des Anlagekonzepts bei pflichtwidrigem Handeln der verantwortlichen Personen gefährdet ist, liegt auf der Hand und bedarf grundsätzlich keiner besonderen Aufklärung (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 29. September 2016 - 34 U 231/15).
  • OLG Naumburg, 15.05.2019 - 5 U 16/19

    - P&R 3 -, Investment in Seefrachtcontainer, Abgrenzung

    Auszug aus LG Oldenburg, 25.10.2019 - 3 O 3953/18
    Ein Plausibilitätsdefizit ist daher nicht zu erkennen (so im Ergebnis auch OLG Naumburg, Urteil vom 15.05.2019 - 5 U 16/19).
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus LG Oldenburg, 25.10.2019 - 3 O 3953/18
    So nimmt dies die Rechtsprechung regelmäßig für Immobilienfonds wegen des Immobilienvermögens trotz teilweise erheblicher Fremdfinanzierungen an (vgl. BGH, Urt. vom 08.07.2010 - III ZR 249/09).
  • OLG Dresden, 04.11.2013 - 14 W 859/13

    Abtretung der Forderung: Kostentragung bei sofortigem Anerkenntnis des Zedenten?

    Auszug aus LG Oldenburg, 25.10.2019 - 3 O 3953/18
    Auch die streitige Abtretung vom 28.12.2018 als solche brachte zum Ausdruck, dass die Drittwiderbeklagten davon ausgingen, die jetzt von der Klägerin geltend gemachten Ansprüche gegen die Beklagte zu haben (vgl. a. OLG Dresden 14 W 859/13 Rn. 7 f.).
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus LG Oldenburg, 25.10.2019 - 3 O 3953/18
    Vertreibt der Vermittler die Anlage anhand eines Prospekts, so muss er, um seiner Auskunftspflicht nachzukommen, im Rahmen der geschuldeten "Plausibilitätsprüfung" den Prospekt jedenfalls darauf überprüfen, ob er ein in sich schlüssiges Gesamtbild über das Beteiligungsobjekt gibt und ob die darin enthaltenen Informationen, soweit er das mit zumutbarem Aufwand zu überprüfen in der Lage ist, sachlich vollständig und richtig sind (BGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - III ZR 359/02 -, juris).
  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 302/07

    Zur Hinweispflicht eines Anlageberaters über negative Berichterstattung der

    Auszug aus LG Oldenburg, 25.10.2019 - 3 O 3953/18
    Sind zeitnahe gehäufte negative Berichte in der Börsenzeitschrift, der Financial Times, dem Handelsblatt und dem Geschäftsteil der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu verzeichnen, so muss der Anleger hierüber informiert werden (BGH NJW-RR 2009, 687, 688).
  • OLG Hamburg, 29.08.2012 - 11 U 188/10

    Schadensersatzanspruch aus Kapitalanlageberatung: Verletzung der Beratungspflicht

    Auszug aus LG Oldenburg, 25.10.2019 - 3 O 3953/18
    Auch darf es sich nicht um lediglich vereinzelte Pressestimmen handeln, sondern es muss sich um eine Berichterstattung handeln, die sich in der Wirtschaftspresse durchgesetzt hat (Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 29.08.2012, 11 U 188/10).
  • BGH, 11.12.2014 - III ZR 365/13

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichten im Rahmen der Beteiligung

    Auszug aus LG Oldenburg, 25.10.2019 - 3 O 3953/18
    Pflichtverletzungen der Geschäftsführung stellen aber regelmäßig kein spezifisches Risiko der Kapitalanlage dar (vgl. BGH, Urt. vom 11.12.2014- III ZR 365/13).
  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus LG Oldenburg, 25.10.2019 - 3 O 3953/18
    Er verpflichtet den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1993 - III ZR 25/92 -, juris, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 15.06.2021 - 27 U 105/20

    Insolvenzrechtlicher Rückgewähranspruch; Zahlung eines Rückkaufpreises;

    Dies ist ihr jedenfalls zum maßgeblichen Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht i. S. v. § 275 Abs. 1 BGB unmöglich gewesen, da die zu übereignenden Container gattungsmäßig bezeichnet waren (hier: "Typ HC 1103 G" und es sich daher um einen Gattungskauf i.S.v. § 243 Abs. 1 BGB handelt (so auch Landgericht Oldenburg, Urteil vom 25. Oktober 2019 - 3 O 3953/18, juris, Rn. 33, wonach die Konkretisierung auf einen bestimmten Container nach der vertraglichen Konzeption erst durch die Eigentumszertifizierung nach Ziff. 4 des Kaufvertrages erfolgen sollte, um die sich die Anleger selbst zu bemühen hatten).
  • LG Frankfurt/Main, 16.10.2020 - 13 O 334/19
    Insoweit schließt sich das Gericht der Ansicht des Landgerichts Oldenburg im Urteil vom 18.09.2019 (Az. 3 O 3953/18; Anlage B7) an, wonach ein Totalverlustrisiko bei dem streitgegenständlichen Containerinvestment konzeptionell jedenfalls kaum möglich ist.

    Ein Plausibilitätsdefizit ist daher nicht zu erkennen (aaO LG Oldenburg unter Verweis auf OLG Naumburg, Urteil vom 15.05.2019 - 5 U 16/19; LG Oldenburg Schlussurteil v. 25.10.2019, Az. 3 O 3953/18, BeckRS 2019, 45642).

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