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LG Oldenburg, 29.11.2007 - 9 S 574/06 |
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- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Bund der Energieverbraucher
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteils des AG Delmenhorst vom 04.08.06- abgeändert und neu gefasst. .
- Bund der Energieverbraucher
Verfahrensgang
- AG Delmenhorst, 04.04.2006 - 4a C 4063/06
- AG Delmenhorst, 04.08.2006 - 4 A C 4063/06
- AG Delmenhorst, 04.08.2006 - 4a C 4063/06
- LG Oldenburg, 29.11.2007 - 9 S 574/06
- BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 314/07
- LG Oldenburg, 14.02.2013 - 9 S 574/06
- BGH, 09.07.2013 - VIII ZR 76/13
- BGH, 15.12.2015 - VIII ZR 76/13
- BGH, 26.04.2016 - VIII ZR 76/13
- BVerfG, 17.11.2017 - 2 BvR 1131/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 27.09.1991 - V ZR 55/90
Feststellung schwerer Verfehlung des Beschenkten durch Revisionsgericht
Auszug aus LG Oldenburg, 29.11.2007 - 9 S 574/06
Im übrigen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Tarife für Leistungen der Daseinsvorsorge, auf deren Inanspruchnahme der andere Teil im Bedarfsfalle angewiesen ist - auch im Rahmen privatrechtlich ausgestalteter Benutzungsverhältnisse - , einer Kontrolle - zumindest analog - nach § 315 Abs. 3 BGB unterworfen sind (BGH NJW 1987, 1828 "Hausanschluss" AVBGasV; BGH NJW 1992, 183 "Strompreisbestimmung"; BGH NJW 1992, 171 "tarifliche Abwasserentgelete"; BGH WuM 2005, 593 "Abfallentsorgung"; BGH NJW-RR 2006, 133 "Baukostenzuschuss" AVBWasserV m.w.N.).§ 315 BGB soll im Unterschied dazu die der einen Vertragspartei übertragene Rechtsmacht, den Inhalt des Vertrages, hier Höhe des Preises, einseitig festzusetzen, eingrenzen, und erfordert damit im wesentlichen eine Prüfung und Abwägung der objektiven wirtschaftlichen Interessenlage nur bei den beiden Vertragspartnern (BGHZ 41, 271 ff.; BGH NJW 1992, 183 ff "Strompreis").
Für die Anwendung dieser Vorschrift ist die Tatsache, dass die zur Leistungsbestimmung berufene Partei eine marktbeherrschende Stellung innehat, jedenfalls insofern ohne Belang, als dieser Umstand die Grenzen ihres Ermessens nicht erweitern kann (BGH NJW 1992, 183 ff.).
Grundsätzlich ist aber eine umfassende Würdigung des Vertragszweckes sowie der Interessenlage beider Parteien erforderlich, in die weitere Gesichtspunkte einfließen können ( BGHZ 41, 271 ff.; BGH NJW 1992, 183 ff m.w.N.).
- BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04
Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht
Auszug aus LG Oldenburg, 29.11.2007 - 9 S 574/06
Erst diese vom Gericht neu festgesetzten Tarife sind für den Kunden verbindlich und erst mit der Rechtskraft dieses Gestaltungsurteils wird die Forderung des Versorgungsunternehmens fällig und kann der Kunde in Verzug geraten (BGH v. 05.07.2005 Az.: X ZR 60/04).Die Kläger sind daher nicht darauf beschränkt, die Einrede der unbilligen Leistungsbestimmung im Rahmen eines Rückforderungsprozesses geltend zu machen (vgl. BGH . 05.07.2005 Az.: X ZR 60/04 -S.8), denn - wie ausgeführt - die Einrede der unbilligen Tarifsetzung ist vom sachlichen Anwendungsbereich des § 30 AVBGasV gerade nicht erfaßt (BGH NJW 2003, 3131 ff.).
Eine Rechtfertigung, dem Versorgungsunternehmen darüber hinaus die Befugnis zuzugestehen, zunächst eine unter Umständen gar nicht geschuldete Leistung zu vereinnahmen und den Abnehmer auf einen Rückforderungsprozess zu verweisen ist nicht zu erkennen (BGH v. 05.07.2005 Az.: X ZR 60/04 -S. 18).
- BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06
Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise
Auszug aus LG Oldenburg, 29.11.2007 - 9 S 574/06
Im Rahmen der Billigkeitsprüfung des § 315 Abs. 3 BGB ist anerkannt, dass jedenfalls die Weitergabe von gestiegenen Bezugskosten an die Tarifkunden im Grundsatz der Billigkeit entspricht (BGH v. 13.06.2007 VIII ZR 36/06 Rn. 19 ff).Entspricht dieser - wie hier- für sich genommen der Billigkeit, so kann die nur für das Vertragsverhältnis zwischen der die Leistung bestimmenden und der dieser Bestimmung unterworfenen Partei geltende Regelung des § 315 BGB nicht herangezogen werden, um auch die auf einer vorgelagerten Stufe der Lieferkette vereinbarten Preise einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen (BGH v. 13.06.2007 VIII ZR 36/06 Rn. 27).
- AG Delmenhorst, 04.08.2006 - 4a C 4063/06
Zur Frage der Unwirksamkeit einer Gaspreiserhöhungen
Auszug aus LG Oldenburg, 29.11.2007 - 9 S 574/06
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Delmenhorst vom 04.08.2006 - 4A C 4063/06 (IV) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.in Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Delmenhorst - Az.: 4A C 4063/06 (IV) - vom 04.08.2006, die Klage abzuweisen,.
- BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 279/02
Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des …
Auszug aus LG Oldenburg, 29.11.2007 - 9 S 574/06
Das Bestreiten der Billigkeit der Preisbestimmung des Versorgungsunternehmens wird davon nicht erfasst (BGH NJW 2003, 3131 ff.).Die Kläger sind daher nicht darauf beschränkt, die Einrede der unbilligen Leistungsbestimmung im Rahmen eines Rückforderungsprozesses geltend zu machen (vgl. BGH . 05.07.2005 Az.: X ZR 60/04 -S.8), denn - wie ausgeführt - die Einrede der unbilligen Tarifsetzung ist vom sachlichen Anwendungsbereich des § 30 AVBGasV gerade nicht erfaßt (BGH NJW 2003, 3131 ff.).
- LG Heilbronn, 19.01.2006 - 6 S 16/05
Gasversorgung: Gerichtliche Billigkeitskontrolle einer Gaspreiserhöhung
Auszug aus LG Oldenburg, 29.11.2007 - 9 S 574/06
Es besteht keine Verpflichtung der Beklagten, ihre gesamten betriebswirtschaftlichen Unterlagen, insbesondere die Kalkulation des Gesamtpreises offen zu legen (vgl. LG Heilbronn v. 19.01.06 - 6 S 16/05 Ab), da zunächst einmal nur die Weitergabe der Bezugskostensteigerung maßgeblich für die Billigkeitskontrolle ist und nicht die Frage, ob auch der Grund- Sockelpreis billig ist (dazu siehe unten). - BGH, 05.07.2005 - X ZR 99/04
Anspruch auf Entgelt für die Abfallentsorgung und Straßenreinigung gegenüber …
Auszug aus LG Oldenburg, 29.11.2007 - 9 S 574/06
Im übrigen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Tarife für Leistungen der Daseinsvorsorge, auf deren Inanspruchnahme der andere Teil im Bedarfsfalle angewiesen ist - auch im Rahmen privatrechtlich ausgestalteter Benutzungsverhältnisse - , einer Kontrolle - zumindest analog - nach § 315 Abs. 3 BGB unterworfen sind (BGH NJW 1987, 1828 "Hausanschluss" AVBGasV; BGH NJW 1992, 183 "Strompreisbestimmung"; BGH NJW 1992, 171 "tarifliche Abwasserentgelete"; BGH WuM 2005, 593 "Abfallentsorgung"; BGH NJW-RR 2006, 133 "Baukostenzuschuss" AVBWasserV m.w.N.). - BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 7/05
Anforderungen an die Ausgestaltung der Baukostenzuschüsse in der Wasserversorgung
Auszug aus LG Oldenburg, 29.11.2007 - 9 S 574/06
Im übrigen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Tarife für Leistungen der Daseinsvorsorge, auf deren Inanspruchnahme der andere Teil im Bedarfsfalle angewiesen ist - auch im Rahmen privatrechtlich ausgestalteter Benutzungsverhältnisse - , einer Kontrolle - zumindest analog - nach § 315 Abs. 3 BGB unterworfen sind (BGH NJW 1987, 1828 "Hausanschluss" AVBGasV; BGH NJW 1992, 183 "Strompreisbestimmung"; BGH NJW 1992, 171 "tarifliche Abwasserentgelete"; BGH WuM 2005, 593 "Abfallentsorgung"; BGH NJW-RR 2006, 133 "Baukostenzuschuss" AVBWasserV m.w.N.). - BGH, 04.12.1986 - VII ZR 77/86
Überprüfung der Anforderungen von Baukostenzuschüssen und Hausanschlußkosten …
Auszug aus LG Oldenburg, 29.11.2007 - 9 S 574/06
Im übrigen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Tarife für Leistungen der Daseinsvorsorge, auf deren Inanspruchnahme der andere Teil im Bedarfsfalle angewiesen ist - auch im Rahmen privatrechtlich ausgestalteter Benutzungsverhältnisse - , einer Kontrolle - zumindest analog - nach § 315 Abs. 3 BGB unterworfen sind (BGH NJW 1987, 1828 "Hausanschluss" AVBGasV; BGH NJW 1992, 183 "Strompreisbestimmung"; BGH NJW 1992, 171 "tarifliche Abwasserentgelete"; BGH WuM 2005, 593 "Abfallentsorgung"; BGH NJW-RR 2006, 133 "Baukostenzuschuss" AVBWasserV m.w.N.). - BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90
Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines …
Auszug aus LG Oldenburg, 29.11.2007 - 9 S 574/06
Im übrigen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Tarife für Leistungen der Daseinsvorsorge, auf deren Inanspruchnahme der andere Teil im Bedarfsfalle angewiesen ist - auch im Rahmen privatrechtlich ausgestalteter Benutzungsverhältnisse - , einer Kontrolle - zumindest analog - nach § 315 Abs. 3 BGB unterworfen sind (BGH NJW 1987, 1828 "Hausanschluss" AVBGasV; BGH NJW 1992, 183 "Strompreisbestimmung"; BGH NJW 1992, 171 "tarifliche Abwasserentgelete"; BGH WuM 2005, 593 "Abfallentsorgung"; BGH NJW-RR 2006, 133 "Baukostenzuschuss" AVBWasserV m.w.N.).