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   LG Oldenburg, 30.05.2007 - 5 O 663/07   

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LG Oldenburg, 30.05.2007 - 5 O 663/07 (https://dejure.org/2007,30381)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 30.05.2007 - 5 O 663/07 (https://dejure.org/2007,30381)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - 5 O 663/07 (https://dejure.org/2007,30381)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 216/98

    Kompressionsstrümpfe; Anbieten von Mitteln zur Krankenpflege in Apotheken

    Auszug aus LG Oldenburg, 30.05.2007 - 5 O 663/07
    So hat der BGH (NJW 2001, 3411) - allerdings unter Geltung der alten Fassung des UWG - angenommen, § 25 ApBetrO diene nicht dem Schutz von Wettbewerbern, sondern solle vielmehr verhindern, dass der Apotheker durch ein zu weitgehendes Nebensortiment in der Erfüllung seiner Hauptaufgabe, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen, beeinträchtigt wird.

    Dieses Verständnis läßt sich auch gut mit der von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des BGH vom 21.09.2000 (NJW 2001, 3411) in Einklang bringen.

  • OLG Saarbrücken, 24.03.2004 - 1 U 549/03

    Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Unzulässige Werbung für den Verkauf von

    Auszug aus LG Oldenburg, 30.05.2007 - 5 O 663/07
    Die Kammer schließt sich hierzu der Auffassung des OLG Saarbrücken in dem von der Klägerin angeführten Urteil 24.03.2004 (WRP 2004, 785) an, das nach der Gesetzesänderung ergangen ist und in dem ausdrücklich klargestellt wird, dass sich an der Unzulässigkeit des Vertriebs eines Parfums durch eine Apotheke durch die Neufassung des § 25 ApBetrO nichts geändert hat und dass das In-Verkehrbringen nicht apothekenüblicher Waren weiterhin vollständig untersagt ist.
  • LG Bonn, 17.12.2009 - 14 O 1/07

    Untersagung des Betriebs eines Ästhetik-Fachzentrums gegenüber einem Apotheker

    So waren die Durchführungen von Blutdruckmessungen, die Anfertigung von physiologisch-chemischen Gutachten und die Anpassung von Kompressionsstrümpfen Gegenstand von Urteilen (vgl. BGH NJW 2001, 3411; OLG Nürnberg NJW-RR 1996, 233; LG Oldenburg WRP 2007, 1123, 1124).

    Demzufolge liegt ein regelungsbedürftiger Sachverhalt vor, dessen Regelung dem Gesetzgeber vorbehalten war, so dass der Rückgriff auf die Generalklausel des § 14 OBG ausscheidet.§§ 2 Abs. 4, 25 ApoBetrO dürfen auch nicht erweiternd ausgelegt werden mit dem Ziel, dass nur solche Nebengeschäfte zulässig sind, die unmittelbar oder mittelbar der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung dienen (vgl. LG Oldenburg WRP 2007, 1123, 1124; BGH NJW 2001, 3411, 3413 - Kompressionsstrümpfe - auch zur restriktiven Auslegung von § 25 ApoBetrO).

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