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   LG Paderborn, 02.07.2018 - 2 O 93/18   

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LG Paderborn, 02.07.2018 - 2 O 93/18 (https://dejure.org/2018,66918)
LG Paderborn, Entscheidung vom 02.07.2018 - 2 O 93/18 (https://dejure.org/2018,66918)
LG Paderborn, Entscheidung vom 02. Juli 2018 - 2 O 93/18 (https://dejure.org/2018,66918)
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  • OLG Hamm, 02.11.2011 - 9 W 37/11

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte i.S. von § 106 Abs. 3 SGB VII

    Auszug aus LG Paderborn, 02.07.2018 - 2 O 93/18
    Im Gegensatz dazu steht das allgemeine Lebensrisiko, bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit von irgendjemandem geschädigt zu werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02. November 2011 - I-9 W 37/11).

    Besteht aber zu Gunsten eines Gesamtschuldners kraft Gesetzes eine Haftungsfreistellung, schlägt diese zulasten des Geschädigten auf die Haftung im Außenverhältnis durch mit der Folge, dass sein Ersatzanspruch um den Haftungsanteil des freigestellten Schädigers gekürzt wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2011, AZ.: I-9 W 37/11).

  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 94/02

    Haftungsausschluß bei gemeinsamer Betriebsstätte

    Auszug aus LG Paderborn, 02.07.2018 - 2 O 93/18
    Auch ein zufälliges Aufeinandertreffen zweier Versicherter bei ihrer betrieblichen Tätigkeit reicht nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - VI ZR 67/00; BAG, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 8 AZR 94/02).
  • BGH, 17.10.2000 - VI ZR 67/00

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus LG Paderborn, 02.07.2018 - 2 O 93/18
    Auch ein zufälliges Aufeinandertreffen zweier Versicherter bei ihrer betrieblichen Tätigkeit reicht nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - VI ZR 67/00; BAG, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 8 AZR 94/02).
  • BGH, 10.05.2011 - VI ZR 152/10

    Haftungsprivileg bei Arbeitsunfall: Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus LG Paderborn, 02.07.2018 - 2 O 93/18
    Insoweit ist die hier vorliegende Situation auch anders zu bewerten, als diejenige, die der Entscheidung des BGH vom 10.05.2011 (Az.: VI ZR 152/10) zu Grunde liegt.
  • BPatG, 20.07.2020 - 5 Ni 26/18
    Die Beklagte hatte mit Schriftsatz vom 5. Mai 2020 ihren Widerspruch im Umfang des Patentanspruchs 9 zurückgenommen sowie mitgeteilt, sie habe am gleichen Tage die Klage im abgetrennten Verletzungsverfahren vor dem Landgericht Mannheim (Az.: 2 O 93/18) betreffend Patentanspruch 9 zurückgenommen.
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