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   LG Paderborn, 07.04.2016 - 3 O 314/15   

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LG Paderborn, 07.04.2016 - 3 O 314/15 (https://dejure.org/2016,77503)
LG Paderborn, Entscheidung vom 07.04.2016 - 3 O 314/15 (https://dejure.org/2016,77503)
LG Paderborn, Entscheidung vom 07. April 2016 - 3 O 314/15 (https://dejure.org/2016,77503)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 12.07.2001 - III ZR 282/00

    Verzögerung der Entscheidung über eine Bauvoranfrage

    Auszug aus LG Paderborn, 07.04.2016 - 3 O 314/15
    (vgl. BGH, Beschluss vom 21.01.1992 - III ZR 191/90; BGH, Urteil vom 12.07.2001 - III ZR 282/00, Tz. 11, zitiert nach juris).

    Ein Aufstellungsbeschluss liegt im Rechtssinne dann nicht vor, wenn er zwar durch das zuständige Organ gefasst, aber entgegen § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB noch nicht ortsüblich bekannt gemacht wurde (BGH, Urteil vom 12.07.2001 - III ZR 282/00, Tz. 14, zitiert nach juris).

    Aus dem Charakter des Vorbescheids als Ausschnitt aus dem feststellenden Teil der Baugenehmigung ergibt sich, dass ein Antragsteller einen Anspruch auf einen positiven Vorbescheid hat, wenn das Vorhaben in dem Umfang dem öffentlichen Baurecht entspricht, in dem es zur Prüfung gestellt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2001 - III ZR 282/00, Tz. 9, zitiert nach juris).

    Soweit die Klägerin aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.07.2001 (III ZR 282/00) ableitet, dass auch in der hier gegebenen Konstellation, in der es objektiv an den Voraussetzungen einer Zurückstellungsentscheidung nach § 15 BauGB fehlte, ohne Zuwarten über ihren Antrag zu entscheiden sei, teilt die Kammer diese Einschätzung nicht.

  • BGH, 25.03.2004 - III ZR 227/02

    Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde bei Rechtswidrigkeit einer

    Auszug aus LG Paderborn, 07.04.2016 - 3 O 314/15
    Bei Bebauungsplänen hat der Bundesgerichtshof in vergleichbarer Fallgestaltung bereits entschieden, dass die Baugenehmigungsbehörde grundsätzlich nicht rechtswidrig, zumindest nicht schuldhaft handelt, wenn sie mangels entgegengesetzter Anhaltspunkte von der Wirksamkeit des Plans ausgeht (BGH, Urteil vom 25.03.2004 - III ZR 227/02, Tz. 8, zitiert nach juris, unter Verweis auf BGH, Urteil vom 18.06.1998 - III ZR 100/97).

    Andernfalls wäre durch schlichte Erteilung des Bauvorbescheids das offenbar gewordene Planungsvorhaben der Beklagten zu 2) schlicht unmöglich gemacht worden (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation - formal unwirksame Veränderungssperre - BGH, Urteil vom 25.03.2004 - III ZR 227/02, Tz. 11 + 12, zitiert nach juris unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu unwirksamen Bebauungsplänen).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1996 - 10 A 620/91

    Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Baurecht;

    Auszug aus LG Paderborn, 07.04.2016 - 3 O 314/15
    Hatte es zuletzt in einer Entscheidung vom 23.04.1996 (Az.: 10 A 620/91) ausdrücklich verneint, dass die Bekanntmachungsverordnung NRW auch für Planaufstellungsbeschlüsse gelte, so erklärte es deren Anwendung nunmehr auch für solche als obligatorisch.

    Unter Berücksichtigung dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung durften sich die Beklagte zu 2) bzw. die seinerzeit für sie tätigen Amtswalter bezüglich der Modalitäten der Bekanntmachung an die zu diesem Zeitpunkt noch gültige Rechtsansicht des Oberverwaltungsgerichts Münster anlehnen, welches mit Urteil vom 23.04.1996, Az.: 10 A 620/91, noch explizit die Anwendbarkeit der Bekanntmachungsverordnung auf die öffentliche Bekanntmachung von Aufstellungsbeschlüssen verneinte.

  • VG Minden, 14.04.2014 - 1 L 55/14
    Auszug aus LG Paderborn, 07.04.2016 - 3 O 314/15
    Soweit die Klägerin gegen den zweiten Zurückstellungsbescheid vom 27.05.2013 Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Minden (Az.: 1 K 2123/13) erhoben hatte, urteilte dieses am 23.04.2015 - nach Erledigung des angefochtenen Verwaltungsaktes wegen Zeitablaufs im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage -, dass der Bescheid vom 27.05.2013 rechtswidrig ergingen.

    Zuzugeben ist der Klägerin, dass der zweite Zurückstellungsbescheid vom 27.05.2013 rechtswidrig ergangen ist; die diesbezügliche Einordnung im rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 23.04.2015 (Az.: 1 K 2123/13 - Anlage K6) bindet die Kammer (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.1990 - III ZR 302/89, Tz. 12 zitiert nach juris).

  • BGH, 06.07.1995 - III ZR 145/94

    Amtspflichtverletzung durch Vollziehung eines unrichtigen Steuerbescheides;

    Auszug aus LG Paderborn, 07.04.2016 - 3 O 314/15
    Greift der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens, so fehlt es am Kausalzusammenhang (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1985 - IX ZR 91/84, Tz 56, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 06. Juli 1995 - III ZR 145/94, Tz. 18, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 16.09.1998 - 11 U 92/97
    Auszug aus LG Paderborn, 07.04.2016 - 3 O 314/15
    Zur Beantwortung der Frage, ob die Verletzung einer Amtspflicht den geltend gemachten Schaden verursacht hat, ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung zu prüfen, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten des Amtsträgers genommen hätten und wie sich in diesem Fall die Vermögenslage des Betroffenen darstellen würde (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.09.1998 - 11 U 92/97, Tz. 5 m.w.N. zitiert nach juris).
  • OLG München, 28.05.2009 - 1 U 5121/08

    Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde: Prüfung der Wirksamkeit einer

    Auszug aus LG Paderborn, 07.04.2016 - 3 O 314/15
    Anknüpfend daran hat das Oberlandesgericht München ausgeführt, dass einer Baugenehmigungsbehörde hinsichtlich der formellen Wirksamkeit einer Veränderungssperre keine Prüfpflicht obliegt und diese folglich, wenn die Gemeinde eine Veränderungssperre erlassen hat, jedenfalls dann, wenn deren Mangel eher verborgen und zudem diskussionsfähig ist, nicht schuldhaft im Sinne von § 839 BGB handelt, wenn sie der Veränderungssperre Rechnung trägt (OLG München, Urteil vom 28.05.2009 - 1 U 5121/08, Tz. 48, zitiert nach juris).
  • BGH, 18.06.1998 - III ZR 100/97

    Haftung aus enteignungsgleichem Eingriff wegen rechtswidriger Ablehnung eines

    Auszug aus LG Paderborn, 07.04.2016 - 3 O 314/15
    Bei Bebauungsplänen hat der Bundesgerichtshof in vergleichbarer Fallgestaltung bereits entschieden, dass die Baugenehmigungsbehörde grundsätzlich nicht rechtswidrig, zumindest nicht schuldhaft handelt, wenn sie mangels entgegengesetzter Anhaltspunkte von der Wirksamkeit des Plans ausgeht (BGH, Urteil vom 25.03.2004 - III ZR 227/02, Tz. 8, zitiert nach juris, unter Verweis auf BGH, Urteil vom 18.06.1998 - III ZR 100/97).
  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94

    Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich

    Auszug aus LG Paderborn, 07.04.2016 - 3 O 314/15
    Dem darlegungs- und beweisbelasteten Geschädigten kommen in diesem Zusammenhang die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO zu Gute, die auch die Anforderungen an seine Darlegung verringern (BGH, Urteil vom 06.04.1995 - Az. III ZR 183/94, Tz. 20 m.w.N. zitiert nach juris).
  • BGH, 24.10.1985 - IX ZR 91/84

    Ausstellung einer Fälligkeitsbestätigung durch den Notar; Haftung des Notars

    Auszug aus LG Paderborn, 07.04.2016 - 3 O 314/15
    Greift der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens, so fehlt es am Kausalzusammenhang (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1985 - IX ZR 91/84, Tz 56, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 06. Juli 1995 - III ZR 145/94, Tz. 18, zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2014 - 2 B 418/14

    Bloßer Vollzug eines Bebauungsplans als schwerer Nachteil vor dem Hintergrund des

  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren;

  • OLG Stuttgart, 27.07.2011 - 4 U 78/08

    Amtshaftungsprozess: Schadensersatz wegen Nichternennung zum Notar bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2013 - 10 B 1239/12

    Anwendung der BekanntmVO NRW in Verfahren der Bauleitplanung

  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 86/88

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer

  • BGH, 23.01.1992 - III ZR 191/90

    Amtspflichtverletzung einer Gemeinde durch Nichtbearbeitung einer

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