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   LG Paderborn, 08.05.2009 - 2 O 399/08   

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LG Paderborn, 08.05.2009 - 2 O 399/08 (https://dejure.org/2009,7114)
LG Paderborn, Entscheidung vom 08.05.2009 - 2 O 399/08 (https://dejure.org/2009,7114)
LG Paderborn, Entscheidung vom 08. Mai 2009 - 2 O 399/08 (https://dejure.org/2009,7114)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung von Beratungspflichten durch einen Steuerberater im Zusammenhang mit einer Besteuerung von Gewinnen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten; Schadensersatz gegen einen Steuerberater wegen Nichtstellens eines Abänderungsantrags hinsichtlich der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Verstoß gegen die Beratungspflicht - Pflichten des Steuerberaters bei möglicher Änderung der Rechtsprechung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 06.11.2002 - V R 7/02

    Geldspielautomaten außerhalb von Spielbanken

    Auszug aus LG Paderborn, 08.05.2009 - 2 O 399/08
    Am 06.11.2002 erließ der BFH einen Vorlagebeschluss zum EuGH (DStRE 2003, 179) mit der Frage nach der Auslegung der Richtlinie hinsichtlich der Besteuerung von privaten Glückspielumsätzen und der Ungleichbehandlung mit öffentlichen Spielbanken.

    Sie ist ferner der Ansicht, der Bescheid für den Zeitraum 1998 sei am 31.09.2000 bestandskräftig geworden und damit vor der Veröffentlichung des BFH-Beschlusses in DstRE 2003, 179.

    Die Beklagte hat ihre vertraglichen Pflichten dadurch verletzt, dass sie innerhalb der Einspruchs- bzw. Festsetzungsfrist, also bis Ende des Jahres 2004, keinen Abänderungsantrag hinsichtlich der Vorbehaltsfestsetzung für den Veranlagungszeitraum 1998 stellte und die Klägerin auch nicht auf diese Möglichkeit hingewiesen hat, obwohl sich eine für die Klägerin entscheidende Änderung der Rechtslage hinsichtlich der Besteuerung von Geldspielautomatenumsätzen spätestens mit dem Vorlagebeschluss des BFH vom 06.11.2002, veröffentlicht u.a. in DStRE 2003, 179, abzeichnete.

  • BGH, 20.10.2005 - IX ZR 127/04

    Anforderungen an die steuerliche Beratung bei Auslegung eines unbestimmten

    Auszug aus LG Paderborn, 08.05.2009 - 2 O 399/08
    Er darf sich nicht blind auf die Fortdauer einer höchstrichterlichen Rechtsprechung verlassen, sondern muss Entwicklungen in der Rechtsprechung und insbesondere Hinweise eines obersten Gerichts auf die Möglichkeit einer Rechtsprechungsänderung berücksichtigen (KG Berlin DStR 2007, 410; OLG Köln DStR 2008, 474; vgl. BGH NJW-RR 2006, 273).

    Bei hinreichend deutlichen Anzeichen im Beratungszeitpunkt ist der Steuerberater verpflichtet auf eine bereits absehbare bestimmte Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinzuweisen (BGH NJW-RR 2006, 273; KG Berlin DStR 2007, 410).

  • KG, 08.09.2006 - 4 U 119/05

    Steuerberaterhaftung: Steuerberaterpflicht zur Einspruchseinlegung gegen

    Auszug aus LG Paderborn, 08.05.2009 - 2 O 399/08
    Er darf sich nicht blind auf die Fortdauer einer höchstrichterlichen Rechtsprechung verlassen, sondern muss Entwicklungen in der Rechtsprechung und insbesondere Hinweise eines obersten Gerichts auf die Möglichkeit einer Rechtsprechungsänderung berücksichtigen (KG Berlin DStR 2007, 410; OLG Köln DStR 2008, 474; vgl. BGH NJW-RR 2006, 273).

    Bei hinreichend deutlichen Anzeichen im Beratungszeitpunkt ist der Steuerberater verpflichtet auf eine bereits absehbare bestimmte Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinzuweisen (BGH NJW-RR 2006, 273; KG Berlin DStR 2007, 410).

  • OLG Köln, 13.09.2007 - 8 U 19/07

    Belehrungspflicht des Steuerberaters zur Anfechtung des Steuerbescheids nach

    Auszug aus LG Paderborn, 08.05.2009 - 2 O 399/08
    Problematischer ist es in Fällen, in denen der Steuerberater auf die Gesetzeslage oder die Fortsetzung einer bestimmten höchstrichterlichen Rechtsprechung vertraut, obwohl eine Gesetzesänderung, Änderung der Rechtsprechung oder die Unvereinbarkeit einer Norm mir höherrangigem Recht festgestellt werden (vgl. OLG Köln DStR 2008, 474).

    Er darf sich nicht blind auf die Fortdauer einer höchstrichterlichen Rechtsprechung verlassen, sondern muss Entwicklungen in der Rechtsprechung und insbesondere Hinweise eines obersten Gerichts auf die Möglichkeit einer Rechtsprechungsänderung berücksichtigen (KG Berlin DStR 2007, 410; OLG Köln DStR 2008, 474; vgl. BGH NJW-RR 2006, 273).

  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 472/00

    Pflichten des Steuerberaters bei bevorstehender Änderung des Steuerrechts

    Auszug aus LG Paderborn, 08.05.2009 - 2 O 399/08
    Hierzu hat er den relativ sichersten Weg zu dem angestrebten steuerlichen Ziel aufzuzeigen und die für den Erfolg notwendigen Schritte vorzuschlagen (BGH NJW 2004, 3487 m.w.N.).

    Neue oder geänderte Rechtsnormen hat er in diesem Rahmen zu ermitteln (BGH NJW 2004, 3487 m.w.N.) Insbesondere kann von einem Steuerberater erwartet werden, dass er die im Einzelfall einschlägigen Steuergesetze, Verordnungen und Erlasse, die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in gleich gelagerten Fällen und die ständige Verwaltungspraxis der Finanzämter kennt (OLG Köln MDR 2008, 176; LG Frankfurt GI 2006, 62; Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 4. Aufl. 2006, Rn. 234 ff.).

  • BFH, 12.05.2005 - V R 7/02

    Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

    Auszug aus LG Paderborn, 08.05.2009 - 2 O 399/08
    Auch nach dem folgenden BFH-Urteil (Urteil v. 12.05.2005, DStR 2005, 1407) konnte sich ein Aufsteller von Geldspielautomaten direkt auf die Steuerfreiheit gemäß der Richtlinie berufen.

    Nach Erlass des BFH Urteils vom 12.05.2005 (DStR 2005, 1407) wäre der Abrechnungsbescheid somit geändert worden.

  • BGH, 28.10.1993 - IX ZR 21/93

    Sorgfaltspflicht des Konkursverwalters bei anwaltlicher Geltendmachung von

    Auszug aus LG Paderborn, 08.05.2009 - 2 O 399/08
    Das Setzen der Schadensursache oder eine bloße risikobehaftete Situation, in der noch offen ist, ob das Verhalten zu einem Schaden führt, genügen noch nicht (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB § 199, Rn. 15; BGHZ 100, 228; BGH NJW 1994, 323).
  • BGH, 23.03.1987 - II ZR 190/86

    Beginn der Verjährung einer Schadensersatzforderung gegen ein Vorstandsmitglied

    Auszug aus LG Paderborn, 08.05.2009 - 2 O 399/08
    Das Setzen der Schadensursache oder eine bloße risikobehaftete Situation, in der noch offen ist, ob das Verhalten zu einem Schaden führt, genügen noch nicht (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB § 199, Rn. 15; BGHZ 100, 228; BGH NJW 1994, 323).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 167/02

    Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Steuerberaters bei Inanspruchnahme

    Auszug aus LG Paderborn, 08.05.2009 - 2 O 399/08
    Er besteht in dem rechnerischen Unterschied zwischen der realen Vermögenslage und derjenigen, die ohne die Vertragsverletzung des Beraters eingetreten wäre (BGH NJW-RR 2004, 1210).
  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

    Auszug aus LG Paderborn, 08.05.2009 - 2 O 399/08
    Im Steuerberatervertragsrecht gilt bei Verstößen gegen die Beratungspflicht zugunsten des Mandanten die tatsächliche Vermutung, dieser hätte sich bei vertragsgerechtem Verhalten des Steuerberaters beratungsgemäß verhalten, sofern bei sachgerechter Aufklärung aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Menschen eindeutig eine bestimmte Reaktion nahegelegen hätte (vgl. BGH NJW 1993, 3259; BGH NJW 1994, 3295).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

  • BGH, 24.09.1986 - IVa ZR 236/84

    Beratungsverschulden und Schaden bei der Neuordnung der Vermögensverhältnisse von

  • EuGH, 11.06.1998 - C-283/95

    Fischer

  • OLG Köln, 26.04.2007 - 8 U 49/06

    Unbegründete Schadensersatzklage gegen Steuerberater bei Unkenntnis der

  • BFH, 30.11.2000 - V R 30/00

    Halbierung des Vorsteuerabzugs für Fahrzeuge

  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

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