Rechtsprechung
LG Paderborn, 12.05.2016 - 3 O 290/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch wegen der entstandenen Verluste durch Vornahme von Devisengeschäften i.R.d. Nutzung eines Computerprogramms aufgrund Mietvertrags (hier: sog. Expert Advisor)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 12.05.2016 - 3 O 290/15
- OLG Hamm, 30.05.2018 - 12 U 95/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 19.07.2011 - VI ZR 367/09
Schadenersatzanspruch wegen Schutzgesetzverletzung: Darlegungs- und Beweislast …
Auszug aus LG Paderborn, 12.05.2016 - 3 O 290/15
Grundsätzlich kann bei Verstößen gegen die Beratungs- und Aufklärungspflicht vor Vertragsschluss von der Vermutung ausgegangen werden, dass sich der Geschädigte bei vertragsgerechtem Handeln beratungsgemäß verhalten hätte (vgl. BGH, Urteil vom 19.07.2011, VI ZR 367/09 in NJW-RR 2011 S. 1661 m.w.N.).Dieser Grundsatz kommt aber nur dann zu Anwendung, wenn eine bestimmte Entschließung des zutreffend informierten Vertragspartners im Hinblick auf die Interessenlage oder andere objektive Umstände mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.07.2011, VI ZR 367/09 in NJW-RR 2011 S. 1661).
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2014 - 3 Sa 234/14
Volle Überzeugung des Gerichts
Auszug aus LG Paderborn, 12.05.2016 - 3 O 290/15
Dabei verweist § 286 ZPO auf das subjektive Kriterium der freien Überzeugung des Richters und schließt objektive Kriterien - insbesondere die naturwissenschaftliche Wahrheit als Zielpunkt - aus (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.07.2014, 3 Sa 234/14, zitiert nach juris).Diese Überzeugung kann und darf er nicht gewinnen, wenn für die streitige Behauptung nur die überwiegende Wahrscheinlichkeit spricht, vielmehr muss für die behauptete Tatsache eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit sprechen, damit der Richter die Tatsache für wahr erachtet (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.07.2014, 3 Sa 234/14, zitiert nach juris).
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus LG Paderborn, 12.05.2016 - 3 O 290/15
Der Richter darf und muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, Urteil vom 17.02.1970, III ZR 139/67, zitiert nach juris).
- BGH, 21.04.2005 - III ZR 238/03
Haftung des ohne Erlaubnis tätigen Vermittlers von Kapitalanlagen
Auszug aus LG Paderborn, 12.05.2016 - 3 O 290/15
Die Vorschrift des § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG, die eine schriftliche Erlaubnis für die Vornahme von Bankgeschäften / Finanzdienstleistungen voraussetzt, ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (so BGH, Urteil vom 21.04.2005, III ZR 238/03 in NJW 2005 S. 2703). - OLG Karlsruhe, 18.09.2006 - 1 U 34/06
Anspruch eines Kreditvermittlers gegen eine Bank auf Erteilung eines Bankauszugs …
Auszug aus LG Paderborn, 12.05.2016 - 3 O 290/15
Zudem handelt es sich bei der Erlaubnispflicht nur um eine gewerbepolizeiliche Vorschrift, bei der sich das in der Erlaubnispflicht liegende Verbot von Bankgeschäften ohne Erlaubnis nicht gegen die rechtliche Wirkung dieser Geschäfte richtet, sondern die öffentliche Ordnung stützen soll (vgl. BGH, Urteil vom 19.04.2011, XI ZR 256/10, zitiert nach juris; so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.09.2006, 1 U 34/06 in WM 2007 S. 350). - LG Bonn, 30.05.2007 - 7 O 225/06
Auszug aus LG Paderborn, 12.05.2016 - 3 O 290/15
Dies gilt auch im Fall einer unterlassenen Aufklärung hinsichtlich einer fehlenden Erlaubnis nach dem KWG (so auch LG Bonn, Urteil vom 30.05.2007, 7 O 225/06 und LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 15.09.2014, 6 O 2947/14, jeweils zitiert nach juris). - BGH, 19.04.2011 - XI ZR 256/10
Wirksamkeit der Abtretung von Darlehensforderungen an eine Nichtbank
Auszug aus LG Paderborn, 12.05.2016 - 3 O 290/15
Zudem handelt es sich bei der Erlaubnispflicht nur um eine gewerbepolizeiliche Vorschrift, bei der sich das in der Erlaubnispflicht liegende Verbot von Bankgeschäften ohne Erlaubnis nicht gegen die rechtliche Wirkung dieser Geschäfte richtet, sondern die öffentliche Ordnung stützen soll (vgl. BGH, Urteil vom 19.04.2011, XI ZR 256/10, zitiert nach juris; so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.09.2006, 1 U 34/06 in WM 2007 S. 350). - LG Nürnberg-Fürth, 15.09.2014 - 6 O 2947/14
Versagung von Prozesskostenhilfe bei betrügerischen Anlagegeschäften
Auszug aus LG Paderborn, 12.05.2016 - 3 O 290/15
Dies gilt auch im Fall einer unterlassenen Aufklärung hinsichtlich einer fehlenden Erlaubnis nach dem KWG (so auch LG Bonn, Urteil vom 30.05.2007, 7 O 225/06 und LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 15.09.2014, 6 O 2947/14, jeweils zitiert nach juris).