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   LG Paderborn, 20.01.2017 - 3 O 351/16   

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LG Paderborn, 20.01.2017 - 3 O 351/16 (https://dejure.org/2017,31363)
LG Paderborn, Entscheidung vom 20.01.2017 - 3 O 351/16 (https://dejure.org/2017,31363)
LG Paderborn, Entscheidung vom 20. Januar 2017 - 3 O 351/16 (https://dejure.org/2017,31363)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Hamburg, 16.01.2013 - 332 O 72/12

    Anspruch auf Auskunft über und Auszahlung von Rückkaufwerten einer

    Auszug aus LG Paderborn, 20.01.2017 - 3 O 351/16
    Den klägerseits in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidungen des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 16.01.2013, 332 O 72/12), des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Beschluss vom 11.03.2010, 1 L 271/10) und des Oberlandesgerichts Schleswig (Urteil vom 11.07.2002, 5 U 182/00) vermochte sich die Kammer aus den nachstehenden Gründen nicht anzuschließen.

    Das Landgericht Hamburg hat überdies darauf abgestellt, dass bei einem Verstoß gegen § 32 KWG in Zusammenhang mit der Abtretung von Versicherungen im Hinblick auf die vorzunehmende Prüfung der Wirksamkeit der Abtretung und damit ggf. einhergehende Rechtsunsicherheit sowie unter Berücksichtigung der Interessen der Versicherungsnehmer die Annahme der zivilrechtlichen Wirksamkeit nicht sachgerecht erscheine (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 16.01.2013 - 332 O 72/12, Tz. 51, zitiert nach juris).

  • BGH, 19.04.2011 - XI ZR 256/10

    Wirksamkeit der Abtretung von Darlehensforderungen an eine Nichtbank

    Auszug aus LG Paderborn, 20.01.2017 - 3 O 351/16
    Regelmäßig ist für eine aus § 134 BGB folgende Nichtigkeit erforderlich, dass sich das in Rede stehende gesetzliche Verbot gegen beide Vertragsparteien und nicht nur gegen eine Partei richtet (BGH, Urteil vom 19.04.2011 - XI ZR 256/10, Tz. 20, zitiert nach juris); ein nur einseitiger Regelverstoß eines Vertragspartners führt - von Ausnahmefällen abgesehen - nicht zur Unwirksamkeit des Geschäfts (OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2009 - 2 U 111/09, Tz. 16, zitiert nach juris; vgl. auch Palandt/ Ellenberger, 75 Aufl., Rz. 9 zu § 134 BGB m.w.N.) Mit den anerkannten Ausnahmen, etwa bei unzulässiger Rechts- oder Steuerberatung ist die vorliegende Konstellation nach Auffassung der Kammer nicht vergleichbar.

    Wie die höchstrichterliche Rechtsprechung zumindest im Zusammenhang mit anderen Bankgeschäften - nämlich der Übertragung von Kreditverträgen auf eine Nichtbank - entschieden hat, spricht dieser Umstand entscheidend dagegen, § 32 KWG als Verbotsgesetz im Sinnen von § 134 BGB einzuordnen (BGH, Urteil vom 19.04.2011 - XI ZR 256/10, Tz. 20, zitiert nach juris).

  • VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 1 L 271/10

    Nichtigkeit unerlaubter Verträge über Einlagengeschäfte

    Auszug aus LG Paderborn, 20.01.2017 - 3 O 351/16
    Den klägerseits in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidungen des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 16.01.2013, 332 O 72/12), des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Beschluss vom 11.03.2010, 1 L 271/10) und des Oberlandesgerichts Schleswig (Urteil vom 11.07.2002, 5 U 182/00) vermochte sich die Kammer aus den nachstehenden Gründen nicht anzuschließen.

    Und wäre es den Anlegern möglich, den Betreiber unerlaubter Bankgeschäfte an den eingegangenen Verträgen festzuhalten, so käme dies dem Recht des Anlegers gleich, den Betreiber zu einem verbotenen und strafrechtlich sanktionierten Verhalten gem. § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG zu verpflichten (VG Frankfurt, Beschluss vom 11.03.2010 - 1 L 271/10.F, Tz. 36, zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 10.12.2009 - 2 U 111/09

    Ansprüche eines Versicherungsunternehmens auf Rückzahlung eines einem

    Auszug aus LG Paderborn, 20.01.2017 - 3 O 351/16
    Regelmäßig ist für eine aus § 134 BGB folgende Nichtigkeit erforderlich, dass sich das in Rede stehende gesetzliche Verbot gegen beide Vertragsparteien und nicht nur gegen eine Partei richtet (BGH, Urteil vom 19.04.2011 - XI ZR 256/10, Tz. 20, zitiert nach juris); ein nur einseitiger Regelverstoß eines Vertragspartners führt - von Ausnahmefällen abgesehen - nicht zur Unwirksamkeit des Geschäfts (OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2009 - 2 U 111/09, Tz. 16, zitiert nach juris; vgl. auch Palandt/ Ellenberger, 75 Aufl., Rz. 9 zu § 134 BGB m.w.N.) Mit den anerkannten Ausnahmen, etwa bei unzulässiger Rechts- oder Steuerberatung ist die vorliegende Konstellation nach Auffassung der Kammer nicht vergleichbar.
  • BGH, 11.12.2013 - IV ZR 46/13

    Verkauf einer Lebensversicherung: Abgrenzung zwischen einer erlaubnisbedürftigen

    Auszug aus LG Paderborn, 20.01.2017 - 3 O 351/16
    Bei der Abtretung von Rechten aus einer Kapitallebensversicherung an ein Unternehmen, das sich geschäftsmäßig mit der Kündigung und Rückabwicklung solcher Versicherungsverträge befasst, ist für die Abgrenzung einer nach § 2 Abs. 2 und § 3 RDG unter Erlaubnisvorbehalt stehenden Inkassodienstleistung zum (erlaubnisfreien) echten Forderungskauf entscheidend, ob eine einzuziehende Forderung endgültig auf den Erwerber übertragen wird und dieser das volle wirtschaftliche Risiko der Beitreibung der Forderung übernimmt (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2013, IV ZR 46/13, zitiert nach juris, Rdnr. 17f.).
  • OLG Schleswig, 11.07.2002 - 5 U 182/00
    Auszug aus LG Paderborn, 20.01.2017 - 3 O 351/16
    Den klägerseits in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidungen des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 16.01.2013, 332 O 72/12), des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Beschluss vom 11.03.2010, 1 L 271/10) und des Oberlandesgerichts Schleswig (Urteil vom 11.07.2002, 5 U 182/00) vermochte sich die Kammer aus den nachstehenden Gründen nicht anzuschließen.
  • BGH, 21.04.2005 - III ZR 238/03

    Haftung des ohne Erlaubnis tätigen Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus LG Paderborn, 20.01.2017 - 3 O 351/16
    Insofern könnte ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB begründet sein (vgl. Boos / Fischer / Schulte-Mattler, Kommentar zum KWG, § 32 Rdnr. 28; Erbs / Kohlhaas, Kommentar zum KWG, § 32 Rdnr. 10) - § 32 KWG stellt insoweit ein Schutzgesetz dar (so BGH, Urteil vom 21.04.2005, III ZR 238/03 in NJW 2005 S. 2703).
  • LG Karlsruhe, 15.07.2016 - 2 O 108/16

    Darlehenswiderruf: Sparkasse Pforzheim

    Auszug aus LG Paderborn, 20.01.2017 - 3 O 351/16
    Dem ist mit dem Landgericht Gießen (2 O 108/16, Urteil vom 07.06.2016, bislang nicht veröffentlicht, vorgelegt von der Beklagten als Anlage B1) entgegenzuhalten, dass die Erlaubnispflicht nach § 32 KWG nicht die Untersagung von Einlagengeschäften als solchen bezweckt, sondern sich lediglich gegen Unternehmen wendet, die die gesetzlichen Anforderungen des KWG nicht erfüllen.
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