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LG Paderborn, 22.04.2016 - 2 O 404/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BeurkG § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2; BNotO § 19 Abs. 1 S. 1
Zum Abweichen von der Regelfrist des § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz wegen angeblicher Verletzungen von Amtspflichten im Zusammenhang mit einem notariellen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.11.2004 - III ZR 101/03
Inanspruchnahme des Grundstücksverkäufers als anderweitige Ersatzmöglichkeit bei …
Auszug aus LG Paderborn, 22.04.2016 - 2 O 404/15
Die anderweitige Ersatzmöglichkeit setzt lediglich voraus, dass sie ihre Grundlage in demselben Tatsachenkreis findet, der für das Entstehen des Amtshaftungsanspruchs maßgebend ist und dass die anderweitige Ersatzmöglichkeit rechtlich und wirtschaftlich begründete Aussicht auf Erfolg bietet, wobei der Geschädigte weitläufige, unsichere und im Ergebnis zweifelhafte Wege hingegen nicht einzuschlagen braucht (vgl. BGH, Urt. v. 11.11.2004, Az. III ZR 101/03, Rn. 12, zit. n. juris, m.w.N.). - BGH, 25.06.2015 - III ZR 292/14
Amtspflichtverletzung des Urkundsnotars: Darlegungs- und Beweislast des Notars …
Auszug aus LG Paderborn, 22.04.2016 - 2 O 404/15
Ein Abweichen von der Regelfrist - die auch im Spannungsverhältnis zu der in § 15 Abs. 1 Satz 1 BNotO vorgesehenen Verpflichtung des Notars zu sehen ist, die Urkundstätigkeit nicht ohne ausreichenden Grund verweigern zu dürfen - kommt aber dann in Betracht, wenn im Einzelfall nachvollziehbare Gründe es rechtfertigen, die dem Verbraucher zugedachte Schutzfrist zu verkürzen, mithin ein sachlicher Grund für die Abkürzung besteht und der vom Gesetz bezweckte Übereilungsschutz auf andere Weise, als durch die Einhaltung der Regelfrist gewährleistet ist (vgl. BGH, Urteil vom 25.06.2015, III ZR 292/14, zit. nach juris). - BGH, 27.09.2013 - V ZR 52/12
Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle …
Auszug aus LG Paderborn, 22.04.2016 - 2 O 404/15
Die sich aus der Rechtsprechung ergebende Höchstfrist von bis zu 3 Monaten wird zudem unterschritten (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.2013, V ZR 52/12; OLG Nürnberg, Urteil vom 31.01.2012, 1 U 1522/11, zit. nach juris). - OLG Nürnberg, 31.01.2012 - 1 U 1522/11
Kauf einer Eigentumswohnung: Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung des …
Auszug aus LG Paderborn, 22.04.2016 - 2 O 404/15
Die sich aus der Rechtsprechung ergebende Höchstfrist von bis zu 3 Monaten wird zudem unterschritten (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.2013, V ZR 52/12; OLG Nürnberg, Urteil vom 31.01.2012, 1 U 1522/11, zit. nach juris). - BGH, 03.03.2005 - III ZR 353/04
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Notar bei …
Auszug aus LG Paderborn, 22.04.2016 - 2 O 404/15
Es handelt sich um eine negative Anspruchsvoraussetzung, bei dem der Geschädigte schlüssig darzulegen und zu beweisen hat, dass anderweitige Ersatzmöglichkeiten fehlen, also eine Haftung Dritter ausscheidet (vgl. BGH, Urteil vom 03.03.2005, III ZR 353/04, zit nach juris).