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LG Paderborn, 25.09.2013 - 4 O 104/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung eines Unternehmens für Leitungswasserschäden durch Produktfehler eines Fittings
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 25.09.2013 - 4 O 104/11
- OLG Hamm, 19.05.2016 - 21 U 154/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.03.2009 - VI ZR 176/08
Haftung des Herstellers eines Gebäcks mit Kirschfüllung für Schäden durch Biss …
Auszug aus LG Paderborn, 25.09.2013 - 4 O 104/11
Maßgeblich ist der Sicherheitsstandard, den die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich hält (vergl. zum Ganzen: BGH, Urteil vom 17.03.2009, VI ZR 176/08 = NJW 2009, 1669). - OLG München, 12.10.2010 - 9 U 2368/07
Ingenieurvertrag: Haftung des Fachplaners für Korrosionsschäden infolge …
Auszug aus LG Paderborn, 25.09.2013 - 4 O 104/11
Soweit die Beklagte vorgetragen hat, der Planer müsse bei ungünstiger wasserchemischer Zusammensetzung des Trinkwassers einen korrosionsbeständigen Werkstoff für die Trinkwasserinstallation vorsehen bzw. zumindest den Auftraggeber darauf hinweisen, dass der vorgesehene Werkstoff ungeeignet ist (vergl. OLG München, Urteil vom 12.10.2010, 9 U 2368/07, juris), ist dieser Einwand unerheblich.
- OLG Hamm, 27.09.2012 - 17 U 170/11
Begriff des Werkmangels
Aus dem nunmehr vorliegenden Gutachten des Sachverständigen Dr. L in dem Parallelverfahren vor dem Landgericht Paderborn (4 O 104/11) sei herzuleiten, dass das von dem Beklagten verwendete Material bei den eingespeisten Wässern mangelhaft gewesen sei; er hätte ein korrosionsbeständigeres Material verwenden müssen. - OLG Hamm, 19.05.2016 - 21 U 154/13
Produkthaftung des Herstellers von zur Hausinstallation verwendeten Fittings …
Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.9.2013 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn (4 O 104/11) wird zurückgewiesen.