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LG Paderborn, 27.05.2010 - 5 S 38/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf anteilige Übernahme der Unterhaltungskosten einer im Eigentum stehenden Straße unter Berücksichtigung der Haltereigenschaft dieser Anlage i.S.d. § 1020 BGB; Vorliegen der Haltereigenschaft i.S.v. § 1020 BGB bei Verwendung einer Anlage nicht nur vorrübergehend im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Paderborn, 24.02.2009 - 57 C 243/08
- LG Paderborn, 27.05.2010 - 5 S 38/09
- BGH, 17.12.2010 - V ZR 125/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.11.2004 - V ZR 42/04
Kosten einer von dem Berechtigten und dem Eigentümer gemeinsam nutzbaren Anlage
Auszug aus LG Paderborn, 27.05.2010 - 5 S 38/09
Sie beruft sich auf die Entscheidung des BGH, veröffentlicht in NJW 2005, S. 894, wonach auch bei einer Nutzung durch den Eigentümer eine Verpflichtung des Grunddienstbarkeitsberechtigten zur anteiligen Tragung der Unterhaltskosten gegeben sei.Ein allein auf § 1020 BGB gestützter Anspruch der Klägerin gegen den Beklagten auf anteilige Übernahme der Unterhaltungskosten der in ihrem Eigentum stehenden Straße setzt - auch unter Berücksichtigung der veränderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGH NJW 2005, Seite 894 - voraus, dass der Beklagte als Halter dieser Anlage i.S.d. § 1020 BGB anzusehen ist.