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   LG Potsdam, 03.04.2013 - 24 Qs 51/13   

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https://dejure.org/2013,28003
LG Potsdam, 03.04.2013 - 24 Qs 51/13 (https://dejure.org/2013,28003)
LG Potsdam, Entscheidung vom 03.04.2013 - 24 Qs 51/13 (https://dejure.org/2013,28003)
LG Potsdam, Entscheidung vom 03. April 2013 - 24 Qs 51/13 (https://dejure.org/2013,28003)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwerfen eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid wegen Nichterscheinens zum Hauptverhandlungstermin; Nichterscheinen zum Termin wegen einer Zusicherung des Verteidigers bzgl. einer Verlegung des Termins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 317
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 12.02.2010 - 3 Ws 51/10

    Verwerfung der Berufung bei krankheitsbedingter Abwesenheit des

    Auszug aus LG Potsdam, 03.04.2013 - 24 Qs 51/13
    Auf eine etwaige Entschuldigung des Verteidigers kommt es bei der Frage, ob das Fernbleiben des Betroffenen entschuldigt ist, grundsätzlich nicht an (OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 245; LG Berlin, aaO).

    Im Straf- wie im Ordnungswidrigkeitenverfahren ist allgemein anerkannt, dass ein Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung auch dann als entschuldigt anzusehen sein kann, wenn es auf einem - auch unrichtigen oder rechtsirrigen - Rat oder Hinweis des Verteidigers beruht (BayObLG, NStZ-RR 2003, 85; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 245; Göhler, Ordnungswidrigkeitengesetz, 16. Auflage, § 74, Rdn. 32; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 55. Auflage, § 329, Rdn. 29, jeweils m.w.N.).

    Vielmehr ist ein Vertrauen auf derartige Hinweise der Verteidigung ausnahmsweise dann nicht mehr gerechtfertigt, wenn sich dem Betroffenen nach der konkreten Sachlage Zweifel aufdrängen müssen, ob die Äußerung seines Verfahrensbevollmächtigten zutreffend ist (KG Berlin, Beschluss vom 09.05.2012, 3 Ws (B) 260/23; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 245).

  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des

    Auszug aus LG Potsdam, 03.04.2013 - 24 Qs 51/13
    Von einem selbständigen Organ der Rechtspflege, zu dessen wesentlichen Aufgaben es gehört, mit dafür zu sorgen, dass das Verfahren sachdienlich und in prozessual geordneten Bahnen durchgeführt wird (vgl. BGHSt 38, 111 [115]; OLG Köln, NStZ-RR 1997, 208), wäre zu erwarten gewesen, sich am Wochenende, als sich die Wetterlage und die damit verbundenen widrigen Straßenverhältnisse abzeichneten, um eine entsprechende Auskunft der Bahn zu bemühen und die Reise nach Nauen mit dem Zug anzutreten, auch wenn die Fahrt etwas früher begonnen bzw. länger gedauert hätte als bei einer Anreise mit dem Pkw.
  • LG Frankfurt/Oder, 23.10.2012 - 22 Qs 104/12

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung

    Auszug aus LG Potsdam, 03.04.2013 - 24 Qs 51/13
    Das Unterlassen einer solchen Abklärung begründet dann ein Verschulden des Betroffenen (BayObLG, aaO; LG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 23.10.2012, 22 Qs 104/12, bei juris).
  • LG Berlin, 12.05.2011 - 506 Qs 55/11

    Keine Wiedereinsetzung bei Versäumung der Hauptverhandlung im Bußgeldverfahren

    Auszug aus LG Potsdam, 03.04.2013 - 24 Qs 51/13
    Vorzutragen und glaubhaft zu machen ist nämlich ein Sachverhalt, aus dem hervorgeht, warum den Antragsteller an der Versäumung der Hauptverhandlung kein Verschulden treffen soll (LG Berlin, Beschluss vom 12.05.2011, 506 Qs 55/11, bei juris).
  • BGH, 18.04.1974 - KZR 6/73

    Begründung eines Schadensersatzanspruchs gegen ein dem Abschlusszwang

    Auszug aus LG Potsdam, 03.04.2013 - 24 Qs 51/13
    Als Mittel der Glaubhaftmachung kommen alle schriftlichen Beweismittel in Betracht, die generell geeignet sind, die Wahrscheinlichkeit des Vorbringens darzutun (BVerfG, NJW 1974, 1903; Meyer-Goßner, aaO, § 45, Rdn. 8; Göhler, Ordnungswidrigkeitengesetz, 16. Auflage, § 52, Rdn. 20).
  • OLG Hamm, 06.10.1978 - 2 Ws 206/78
    Auszug aus LG Potsdam, 03.04.2013 - 24 Qs 51/13
    Das Mitverschulden des Betroffenen an der Versäumung des Hauptverhandlungstermins schließt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06.10.1978, 2 Ws 206/78, bei juris; LG Berlin, aaO).
  • BGH, 05.08.2010 - 3 StR 269/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Glaubhaftmachung des Zeitpunkts, zu dem

    Auszug aus LG Potsdam, 03.04.2013 - 24 Qs 51/13
    Diese Angaben sowie deren Glaubhaftmachung sind Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Antrag (BGH, NStZ-RR 2010, 378; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 55. Auflage, § 45, Rdn. 5, 6 m.w.N.).
  • BayObLG, 02.10.2002 - 2 ObOWi 408/02

    Keine Wiedereinsetzung bei blindem Vertrauen auf die Beratung des Verteidigers

    Auszug aus LG Potsdam, 03.04.2013 - 24 Qs 51/13
    Im Straf- wie im Ordnungswidrigkeitenverfahren ist allgemein anerkannt, dass ein Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung auch dann als entschuldigt anzusehen sein kann, wenn es auf einem - auch unrichtigen oder rechtsirrigen - Rat oder Hinweis des Verteidigers beruht (BayObLG, NStZ-RR 2003, 85; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 245; Göhler, Ordnungswidrigkeitengesetz, 16. Auflage, § 74, Rdn. 32; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 55. Auflage, § 329, Rdn. 29, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 15.11.1996 - Ss 554/96

    Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Anbringung eines Einspruchs im

    Auszug aus LG Potsdam, 03.04.2013 - 24 Qs 51/13
    Von einem selbständigen Organ der Rechtspflege, zu dessen wesentlichen Aufgaben es gehört, mit dafür zu sorgen, dass das Verfahren sachdienlich und in prozessual geordneten Bahnen durchgeführt wird (vgl. BGHSt 38, 111 [115]; OLG Köln, NStZ-RR 1997, 208), wäre zu erwarten gewesen, sich am Wochenende, als sich die Wetterlage und die damit verbundenen widrigen Straßenverhältnisse abzeichneten, um eine entsprechende Auskunft der Bahn zu bemühen und die Reise nach Nauen mit dem Zug anzutreten, auch wenn die Fahrt etwas früher begonnen bzw. länger gedauert hätte als bei einer Anreise mit dem Pkw.
  • LG Heilbronn, 09.02.2017 - 8 Qs 2/17

    Einspruchsverwerfung im gerichtlichen Bußgeldverfahren wegen Nichterscheinens des

    Dies gilt umso mehr, wenn sich dem Betroffenen Zweifel an der Richtigkeit der Mitteilung seines Verteidigers aufdrängen müssen (OLG Hamm NStZ-RR 2010, 245; LG Potsdam Beschluss vom 03. April 2013 - 24 Qs 51/13 -, juris).
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