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   LG Potsdam, 05.05.2011 - 11 O 187/08   

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https://dejure.org/2011,46727
LG Potsdam, 05.05.2011 - 11 O 187/08 (https://dejure.org/2011,46727)
LG Potsdam, Entscheidung vom 05.05.2011 - 11 O 187/08 (https://dejure.org/2011,46727)
LG Potsdam, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - 11 O 187/08 (https://dejure.org/2011,46727)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld für den Tod des Ehegatten infolge eines groben ärztlichen Behandlungsfehlers; Grundsätze zur Beweislastumkehr bei einer unterlassenen Thromboseprophylaxe des Patienten durch den Arzt; Konsequenzen einer Nichtdokumentation ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 21.08.2008 - 1 U 1654/08

    Arzthaftung: Beweislastumkehr bei einem groben Behandlungsfehler wegen

    Auszug aus LG Potsdam, 05.05.2011 - 11 O 187/08
    Der Kläger ist in Arzthaftungsstreitigkeiten, wenn ein Teil des Schadens schon entstanden ist und mit der Entstehung eines weiteren Schadens, jedenfalls nach seinem Vortrag, noch zu rechnen ist, nicht gehalten, seine Klage in eine Leistungs- und eine Feststellungsklage aufzuspalten (OLG München Urteil vom 21.08.2008 - 1 U 1654/08 - zitiert nach Juris).
  • LG Saarbrücken, 25.10.1985 - 10 O 379/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus LG Potsdam, 05.05.2011 - 11 O 187/08
    Im Hinblick auf die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken vom 25.10.1985 - 10 O 379/84 - sei nur ein Schmerzensgeld von höchstens 7.500,00 Euro bei Tod eines Patienten angemessen.
  • OLG Koblenz, 14.04.2005 - 5 U 1610/04

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht des Krankenhausarztes trotz Krankenhauseinweisung

    Auszug aus LG Potsdam, 05.05.2011 - 11 O 187/08
    Die Kammer orientiert sich hierbei an der Entscheidung des OLG Koblenz vom 14.04.2005 (NJW-RR 2005, S. 1111).
  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 210/87

    Beweislastumkehr für Sekundärschäden bei grobem Behandlungsfehler

    Auszug aus LG Potsdam, 05.05.2011 - 11 O 187/08
    Beim groben Behandlungsfehler gilt die Beweislastumkehr für durch den Fehler des Arztes unmittelbar verursachten haftungsbegründenden Gesundheitsbeschädigungen oder die "Sekundärschäden" - also Schäden, die erst durch den Gesundheitsschaden entstanden sind - wenn diese "Sekundärschäden" eine typische Folge der Primärverletzung sind (BGB NJW 1988, S. 2948, BGH in Versicherungsrecht 1993, S. 969).
  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 207/92

    Schadensermittlung bei entgangenem Gewinn nach Behandlungsfehler

    Auszug aus LG Potsdam, 05.05.2011 - 11 O 187/08
    Beim groben Behandlungsfehler gilt die Beweislastumkehr für durch den Fehler des Arztes unmittelbar verursachten haftungsbegründenden Gesundheitsbeschädigungen oder die "Sekundärschäden" - also Schäden, die erst durch den Gesundheitsschaden entstanden sind - wenn diese "Sekundärschäden" eine typische Folge der Primärverletzung sind (BGB NJW 1988, S. 2948, BGH in Versicherungsrecht 1993, S. 969).
  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus LG Potsdam, 05.05.2011 - 11 O 187/08
    Dokumentationspflichtig ist eine Maßnahme, soweit sie aus medizinischer Sicht erforderlich ist (BGH NJW 1999, S. 3408).
  • OLG München, 24.02.2005 - 1 U 4624/03

    Geltung der Regeln über die Folgen von Befunderhebungsfehlern auch für

    Auszug aus LG Potsdam, 05.05.2011 - 11 O 187/08
    Damit steht fest, dass die Thromboseprophylaxe an diesem Tag nicht verabreicht wurde, denn die Nichtdokumentation von aufzeichnungspflichtigen Maßnahmen indiziert ihr Unterlassen (OLG München in NJW-RR 2006, S. 33).
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