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   LG Potsdam, 08.04.2019 - 1 T 230/18   

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LG Potsdam, 08.04.2019 - 1 T 230/18 (https://dejure.org/2019,13024)
LG Potsdam, Entscheidung vom 08.04.2019 - 1 T 230/18 (https://dejure.org/2019,13024)
LG Potsdam, Entscheidung vom 08. April 2019 - 1 T 230/18 (https://dejure.org/2019,13024)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Suizidgefahr kein Grund zur Einstellung einer Zwangsvollstreckung!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erheblichkeit des Einwands der Suizidgefahr als Härtegrund gegen den Zuschlag (IVR 2020, 26)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05

    Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des

    Auszug aus LG Potsdam, 08.04.2019 - 1 T 230/18
    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Maßnahme im Einzelfall nach Abwägung der beiderseitigen Belange zu einen untragbaren Ergebnis führen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 04.05.2005, I ZB 10/05).

    Die Regelung des § 765 a ZPO stellt insoweit eine Ausnahmevorschrift dar, die trotz ihres scheinbaren Ermessensspielraums eng auszulegen ist (BGH, NJW 2005, 1859; BGH WuM 2006, 48).

    Vorgenannte Grundsätze gelten auch dann, wenn es darum geht, ob ein Zwangsversteigerungsverfahren wegen der bei endgültiger Zuschlagserteilung und Zwangsräumung des Grundstücks drohenden Gefahr der Selbsttötung einstweilen einzustellen oder der Zuschlag zu versagen ist (vgl. BGH NJW 2005, 1859; NJW 2007, 3719; NJW 2008, 586 f. und 1000 ff.).

  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 28/07

    Unterbringung des Vollstreckungsschuldners wegen konkreter Gefahr der

    Auszug aus LG Potsdam, 08.04.2019 - 1 T 230/18
    Dabei sind solche begleitenden Maßnahmen dann geeignet, der Suizidgefahr entgegenzuwirken, wenn ihre Vornahme auch weitestgehend sichergestellt ist (BGH, Beschluss vom 14.06.2007, V ZB 28/07 mwN sowie vom 12.11.2014, V ZB 99/14).

    In diesem Fall muss das Vollstreckungsgericht prüfen, ob zur Beherrschung einer " Restgefahr " andere begleitende Maßnahmen betreuender Art getroffen werden müssen (BGH, Beschluss vom 14.06.2007, V ZB 28/07).

    Vorgenannte Grundsätze gelten auch dann, wenn es darum geht, ob ein Zwangsversteigerungsverfahren wegen der bei endgültiger Zuschlagserteilung und Zwangsräumung des Grundstücks drohenden Gefahr der Selbsttötung einstweilen einzustellen oder der Zuschlag zu versagen ist (vgl. BGH NJW 2005, 1859; NJW 2007, 3719; NJW 2008, 586 f. und 1000 ff.).

  • BGH, 07.05.2009 - V ZB 12/09

    Zulässigkeit eines Einzelausgebot der Miteigentumsanteile bei einer

    Auszug aus LG Potsdam, 08.04.2019 - 1 T 230/18
    Von der Auferlegung außergerichtlicher Kosten ist abzusehen, weil sich die Beteiligten bei der Zuschlagsbeschwerde in der Regel nicht als Parteien im Sinne der ZPO gegenüberstehen (vgl. BGH, Beschluss v. 07.05.2009 - V ZB 12/09).
  • LG Frankenthal, 13.06.2012 - 1 T 61/12

    Sofortige Beschwerde eines Schuldners gegen einen Zuschlagsbeschluss i.R.e.

    Auszug aus LG Potsdam, 08.04.2019 - 1 T 230/18
    Insoweit bemisst sich der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren bei der Zuschlagsbeschwerde im Ausgangspunkt nach dem Wert des Zuschlagsbeschlusses (vgl. BGH, Beschluss v. 05.10.2006 - V ZB 168/05; LG Frankenthal, Beschluss v. 13.6.2012, 1 T 61/12; LG Memmingen Beschluss vom 28.8.2018 - 44 T 929/18), der durch das Verkehrswertgutachten mit dem Betrag von 685.000,00 Euro ermittelt wurde.
  • LG Memmingen, 28.08.2018 - 44 T 929/18

    Begründung der sofortigen Beschwerde gegen einen Zuschlagsbeschluss

    Auszug aus LG Potsdam, 08.04.2019 - 1 T 230/18
    Insoweit bemisst sich der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren bei der Zuschlagsbeschwerde im Ausgangspunkt nach dem Wert des Zuschlagsbeschlusses (vgl. BGH, Beschluss v. 05.10.2006 - V ZB 168/05; LG Frankenthal, Beschluss v. 13.6.2012, 1 T 61/12; LG Memmingen Beschluss vom 28.8.2018 - 44 T 929/18), der durch das Verkehrswertgutachten mit dem Betrag von 685.000,00 Euro ermittelt wurde.
  • BGH, 05.10.2006 - V ZB 168/05

    Streitwert einer Zuschlagsbeschwerde

    Auszug aus LG Potsdam, 08.04.2019 - 1 T 230/18
    Insoweit bemisst sich der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren bei der Zuschlagsbeschwerde im Ausgangspunkt nach dem Wert des Zuschlagsbeschlusses (vgl. BGH, Beschluss v. 05.10.2006 - V ZB 168/05; LG Frankenthal, Beschluss v. 13.6.2012, 1 T 61/12; LG Memmingen Beschluss vom 28.8.2018 - 44 T 929/18), der durch das Verkehrswertgutachten mit dem Betrag von 685.000,00 Euro ermittelt wurde.
  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 99/05

    Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und einstweiliger Einstellung des

    Auszug aus LG Potsdam, 08.04.2019 - 1 T 230/18
    Die Regelung des § 765 a ZPO stellt insoweit eine Ausnahmevorschrift dar, die trotz ihres scheinbaren Ermessensspielraums eng auszulegen ist (BGH, NJW 2005, 1859; BGH WuM 2006, 48).
  • BGH, 12.11.2014 - V ZB 99/14

    Zwangsversteigerungsverfahren: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LG Potsdam, 08.04.2019 - 1 T 230/18
    Dabei sind solche begleitenden Maßnahmen dann geeignet, der Suizidgefahr entgegenzuwirken, wenn ihre Vornahme auch weitestgehend sichergestellt ist (BGH, Beschluss vom 14.06.2007, V ZB 28/07 mwN sowie vom 12.11.2014, V ZB 99/14).
  • BGH, 01.02.2017 - VII ZB 22/16

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Überprüfung der materiellen Richtigkeit der

    Auszug aus LG Potsdam, 08.04.2019 - 1 T 230/18
    Denn nach zutreffender Auffassung hat das Versteigerungsgericht (Rechtspfleger) weder die Wirksamkeit des Titels noch die Wirksamkeit der Klauselerteilung durch den Notar im Zwangsversteigerungsverfahren gesondert zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 1.02.2017 - VII ZB 22/16 in NJW-RR 2017, 510; OLG München, Beschluss vom 23.06.2016 - 34 Wx 189/16 in DNotZ 2017, 371).
  • OLG München, 23.06.2016 - 34 Wx 189/16

    Einfache Vollstreckungsklausel bei Verzicht auf Nachweis und Fälligkeit der

    Auszug aus LG Potsdam, 08.04.2019 - 1 T 230/18
    Denn nach zutreffender Auffassung hat das Versteigerungsgericht (Rechtspfleger) weder die Wirksamkeit des Titels noch die Wirksamkeit der Klauselerteilung durch den Notar im Zwangsversteigerungsverfahren gesondert zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 1.02.2017 - VII ZB 22/16 in NJW-RR 2017, 510; OLG München, Beschluss vom 23.06.2016 - 34 Wx 189/16 in DNotZ 2017, 371).
  • BGH, 06.12.2007 - V ZB 67/07

    Einstellung der Zwangsversteigerung eines Grundstücks wegen der Gefahr des

  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 174/15

    Voraussetzungen der Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines

  • AG Emmendingen, 21.03.2022 - 16 M 144/22

    Räumungsschutzantrag bei Verstoß gegen § 130a ZPO unzulässig

    Nicht mehr von der vollstreckungsrechtlichen Eingriffsermächtigung abgedeckt ist die Räumung jedoch ggf. bei einer lebensbedrohenden Erkrankung (vgl. BGH NJW-RR 2011 1452 (1452 f.); LG Potsdam BeckRS 2019, 8818 Rn. 17) oder Suizidgefahr.
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