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LG Potsdam, 11.05.2011 - 24 Qs 32/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Vertretung des Pflichtverteidigers, Zulässigkeit, Terminsvertreter, Gebühren
- Burhoff online
Vertretung des Pflichtverteidigers, Zulässigkeit, Terminsvertreter, Gebühren
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ein Anspruch auf Festsetzung der Kosten für einen Haftprüfungstermin besteht auch bei erst nach dem Termin erfolgter Pflichtverteidigerbestellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 23.12.2010 - 85 Ls 10/08
- LG Potsdam, 11.05.2011 - 24 Qs 32/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- KG, 29.06.2005 - 5 Ws 164/05
Rechtsanwaltskosten im Strafverfahren: Gebühren des anwaltlichen Vertreters des …
Auszug aus LG Potsdam, 11.05.2011 - 24 Qs 32/11
Vor diesem Hintergrund schließt sich die Kammer nicht der gegenteiligen Auffassung an, die dem Vertreter einen unmittelbaren, eigenen Gebührenanspruch für seine Tätigkeit zuerkennt (KG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 2005, Az.: 5 Ws 164/05; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juli 2008, Az.: 3 Ws 281/08; OLG München, Beschluss vom 23. Oktober 2008, Az.: 4 Ws 140/08 - jeweils zitiert nach juris). - OLG Frankfurt, 09.01.1980 - 3 Ws 13/80
Auszug aus LG Potsdam, 11.05.2011 - 24 Qs 32/11
Dies erfolgt uneinheitlich, entweder förmlich - durch Beschluss - oder aber konkludent - durch Zustimmung des Vorsitzenden (…vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 142, Rn. 15; OLG Frankfurt, Beschluss vom 09. Januar 1980, Az.: 3 Ws 13/80 - zitiert nach juris). - OLG München, 23.10.2008 - 4 Ws 140/08
Verteidigergebühren: Vergütungsanspruch eines anstelle des verhinderten …
Auszug aus LG Potsdam, 11.05.2011 - 24 Qs 32/11
Vor diesem Hintergrund schließt sich die Kammer nicht der gegenteiligen Auffassung an, die dem Vertreter einen unmittelbaren, eigenen Gebührenanspruch für seine Tätigkeit zuerkennt (KG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 2005, Az.: 5 Ws 164/05; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juli 2008, Az.: 3 Ws 281/08; OLG München, Beschluss vom 23. Oktober 2008, Az.: 4 Ws 140/08 - jeweils zitiert nach juris). - OLG Celle, 19.12.2008 - 2 Ws 365/08
Verteidigergebühren: Vergütungsanspruch des tageweise als Vertreter des …
Auszug aus LG Potsdam, 11.05.2011 - 24 Qs 32/11
Zwischen den Anwälten ist ein Ausgleich im Innenverhältnis vorzunehmen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 Ws 365/08;… OLG Frankfurt, a.a.O.). - OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ws 281/08
Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch des Terminsvertreters
Auszug aus LG Potsdam, 11.05.2011 - 24 Qs 32/11
Vor diesem Hintergrund schließt sich die Kammer nicht der gegenteiligen Auffassung an, die dem Vertreter einen unmittelbaren, eigenen Gebührenanspruch für seine Tätigkeit zuerkennt (KG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 2005, Az.: 5 Ws 164/05; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juli 2008, Az.: 3 Ws 281/08; OLG München, Beschluss vom 23. Oktober 2008, Az.: 4 Ws 140/08 - jeweils zitiert nach juris).