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   LG Potsdam, 15.02.2010 - 24 Qs 11/10   

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https://dejure.org/2010,75623
LG Potsdam, 15.02.2010 - 24 Qs 11/10 (https://dejure.org/2010,75623)
LG Potsdam, Entscheidung vom 15.02.2010 - 24 Qs 11/10 (https://dejure.org/2010,75623)
LG Potsdam, Entscheidung vom 15. Februar 2010 - 24 Qs 11/10 (https://dejure.org/2010,75623)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Saarbrücken, 26.02.2004 - 4 Qs 10/04
    Auszug aus LG Potsdam, 15.02.2010 - 24 Qs 11/10
    Von diesem Grundsatz ist jedoch nach Ansicht der Kammer jedenfalls dann abzuweichen, wenn die gerichtliche Beiordnung vor Verfahrensschluss beantragt, darüber aber trotz des Vorliegens der Voraussetzungen des § 140 StPO nicht entschieden wurde (vgl. Beschluss der Kammer vom 25. August 2004 - 24 Qs 90/03, StV 2005, 83; Beschluss der Kammer vom 28. Mai 2004 - 24 Qs 25/03; OLG Koblenz StV 1995, 537; LG Saarbrücken StV 2005, 82; LG Berlin StV 2005, 83; LG Magdeburg StV 2005, 84; LG Braunschweig StV 2001, 447; LG Osnabrück StV 2001, 447).

    Müsste ein Rechtsanwalt damit rechnen, bei erfolgreicher Verteidigung, die zur Einstellung des Verfahrens führt, keinen Anspruch gegen die Landeskasse zu erwerben, würden inhaftierte Beschuldigte vielfach keinen anwaltlichen Beistand mehr finden, obwohl nach einer Haft von drei Monaten die Beiordnung eines Pflichtverteidigers bereits im Zwischenverfahren vorgeschrieben ist (LG Saarbrücken StV 2005, 82, 83).

    Aus § 48 Abs. 5 RVG, wonach der Rechtsanwalt die Vergütung auch für die Tätigkeit vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung erhält, ergibt sich darüber hinaus, dass der Gesetzgeber eine gebührenrechtliche Rückwirkung für zulässig hält (vgl. LG Saarbrücken StV 2005, 82, 83).

  • LG Potsdam, 25.08.2004 - 24 Qs 90/03
    Auszug aus LG Potsdam, 15.02.2010 - 24 Qs 11/10
    Von diesem Grundsatz ist jedoch nach Ansicht der Kammer jedenfalls dann abzuweichen, wenn die gerichtliche Beiordnung vor Verfahrensschluss beantragt, darüber aber trotz des Vorliegens der Voraussetzungen des § 140 StPO nicht entschieden wurde (vgl. Beschluss der Kammer vom 25. August 2004 - 24 Qs 90/03, StV 2005, 83; Beschluss der Kammer vom 28. Mai 2004 - 24 Qs 25/03; OLG Koblenz StV 1995, 537; LG Saarbrücken StV 2005, 82; LG Berlin StV 2005, 83; LG Magdeburg StV 2005, 84; LG Braunschweig StV 2001, 447; LG Osnabrück StV 2001, 447).
  • BGH, 19.12.1996 - 1 StR 76/96
    Auszug aus LG Potsdam, 15.02.2010 - 24 Qs 11/10
    Zwar teilt die Kammer die Auffassung, wonach die rückwirkende Bestellung eines Verteidigers grundsätzlich unzulässig und damit unwirksam ist, weil die Beiordnung eines Pflichtverteidigers ausschließlich zur Wahrung der Belange des Angeklagten und im Interesse der Rechtsfindung und nicht aus dem Gesichtspunkt des Kosteninteresses des Angeklagten erfolgt (BGH NStZ 1997, 299; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 43).
  • OLG Düsseldorf, 09.09.1983 - 1 Ws 757/83
    Auszug aus LG Potsdam, 15.02.2010 - 24 Qs 11/10
    Zwar teilt die Kammer die Auffassung, wonach die rückwirkende Bestellung eines Verteidigers grundsätzlich unzulässig und damit unwirksam ist, weil die Beiordnung eines Pflichtverteidigers ausschließlich zur Wahrung der Belange des Angeklagten und im Interesse der Rechtsfindung und nicht aus dem Gesichtspunkt des Kosteninteresses des Angeklagten erfolgt (BGH NStZ 1997, 299; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 43).
  • KG, 27.02.2006 - 3 Ws 624/05

    Pflichtverteidigung: Pflichtverteidigerbestellung nach rechtskräftigem

    Auszug aus LG Potsdam, 15.02.2010 - 24 Qs 11/10
    Der Gegenansicht (KG StV 2007, 343; OLG Bamberg NJW 2007, 3796) vermag die Kammer nicht zu folgen.
  • OLG Bamberg, 15.10.2007 - 1 Ws 675/07

    Zulässigkeit der nachträglichen, rückwirkenden Beiordnung eines

    Auszug aus LG Potsdam, 15.02.2010 - 24 Qs 11/10
    Der Gegenansicht (KG StV 2007, 343; OLG Bamberg NJW 2007, 3796) vermag die Kammer nicht zu folgen.
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