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   LG Potsdam, 17.12.2004 - 13 T 83/04   

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https://dejure.org/2004,34840
LG Potsdam, 17.12.2004 - 13 T 83/04 (https://dejure.org/2004,34840)
LG Potsdam, Entscheidung vom 17.12.2004 - 13 T 83/04 (https://dejure.org/2004,34840)
LG Potsdam, Entscheidung vom 17. Dezember 2004 - 13 T 83/04 (https://dejure.org/2004,34840)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Richterablehnung im Verkehrsunfallprozess

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit gemäß § 42 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO); Abgrenzung zwischen zulässigem Hinweis eines Richters auf seine vorläufige Meinung über den Ausgang des Prozesses und Zweifel an seiner ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Richter darf keine Drohkulisse aufbauen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.10.1987 - VIII B 172/86
    Auszug aus LG Potsdam, 17.12.2004 - 13 T 83/04
    1 Z 29/77">DRiZ 1977, 244, 245; auch BFH-Beschluss vom 30. Oktober 1987, BFH/NV 1989, 638).

    Durch das konkrete richterliche Vorgehen anlässIich der auf eine Klagerücknahme zielenden Anfrage ist einerseits zu befürchten, dass dem Richter an einer Beendigung des Verfahrens um jeden Preis gelegen sein könnte (vgl. hierzu auch BFHB 144, 144, 150) Zum anderen hat der Kläger unter diesen Umständen auch ausreichend Grund zu der Besorgnis, der Richter wolle ihn zur Abgabe einer auf die Beendigung des Prozesses gerichteten prozessualen Erklärung veranlassen, weil er sich bereits eine abschließende Meinung über den Ausgang des Verfahrens gebildet hat (so auch BFH, Beschluss vom 30. Oktober 1987, aaO.).

  • OLG Köln, 05.11.1971 - 9 W 56/71
    Auszug aus LG Potsdam, 17.12.2004 - 13 T 83/04
    5. November 1971, NJW 1972, 953).
  • OLG Köln, 09.09.1985 - 17 W 209/85

    Begründete Richterablehnung; Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters;

    Auszug aus LG Potsdam, 17.12.2004 - 13 T 83/04
    In der Rechtsprechung ist es anerkannt, dass Maßnahmen, deren Zulässigkeit nicht ganz zweifelsfrei feststehen, jedenfalls zusammen mit anderen, in die gleiche Richtung weisenden Handlungen des Richters als Ablehnungsgrund ausreichen, wenn diese aus der Sicht einer nicht übempfindlichen Partei zu der Befürchtung Anlass geben, der Richter könne sich von unsächlichen Erwägungen leiten lassen (vgl. OLG Köln. Beschluss vom 9: September 1985, NJW-RR 1986, 419, 420; ausdrücklich zur Anordnung einer Parteivernehmung: OLG Köln, Beschluss vom.
  • BGH, 30.01.1986 - X ZR 70/84

    "Mauerkasten"; Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Verfahren vor den

    Auszug aus LG Potsdam, 17.12.2004 - 13 T 83/04
    Auch eine nachteilige Rechtsansicht des Richters, die er entsprechend der Prozessordnung im Rahmen seiner richterlichen Hinweis- und Aufklärungspflicht äußert, stellt grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund dar (vgl. BGB:, NJW-RR 1986, 738: BayOblG.
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