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   LG Potsdam, 18.02.1998 - 2 O 491/97   

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https://dejure.org/1998,14240
LG Potsdam, 18.02.1998 - 2 O 491/97 (https://dejure.org/1998,14240)
LG Potsdam, Entscheidung vom 18.02.1998 - 2 O 491/97 (https://dejure.org/1998,14240)
LG Potsdam, Entscheidung vom 18. Februar 1998 - 2 O 491/97 (https://dejure.org/1998,14240)
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  • RA Kotz

    Deaktivierungsgebühren und Rücklastschriftgebühren - Rechtmäßigkeit

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  • OLG Hamm, 27.11.1996 - 33 U 41/96
    Auszug aus LG Potsdam, 18.02.1998 - 2 O 491/97
    Dem steht auch die von der Beklagten angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg (NJW-RR 1997 S. 303) nicht entgegen.
  • OLG Schleswig, 15.05.1997 - 2 U 37/96

    Unwirksamkeit von Klauseln in Verträgen über Mobilfunkdienstleistungen

    Auszug aus LG Potsdam, 18.02.1998 - 2 O 491/97
    Dem widerspricht auch nicht die von der Beklagten angeführte Entscheidung des OLG Schleswig (NJW-RR 1998 Seite 54).
  • OLG Frankfurt, 04.05.1983 - 17 U 95/82
    Auszug aus LG Potsdam, 18.02.1998 - 2 O 491/97
    Eine generelle Überbürdung der Risiken auf den Kunden, ohne ggf. ein Verschulden des Verwenders zu berücksichtigen, stellt eine unbillige und mit § 9 AGBG nicht zu vereinbarende Benachteiligung dar (vgl. BGR NJW 199l S. 2559, 2563; NJW 1993 S. 1133; OLG Frankfurt NJW 1983 S. 1681).
  • BGH, 11.02.1981 - VIII ZR 335/79

    Anwendung einer durch Urteil verbotenen Bestimmung aus Allgemeinen

    Auszug aus LG Potsdam, 18.02.1998 - 2 O 491/97
    Aus dem Sinn und Zweck des § 13 AGBG folgt weiter, daß eine Berufung auf die unwirksamen Klauseln bei der Abwicklung bereits bestehender Verträge mit Privatkunden unzulässig ist (BGH NJW 1981 Seite 1511).
  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 74/91

    Langfristige Bindung an Breitbandkabelanschluß

    Auszug aus LG Potsdam, 18.02.1998 - 2 O 491/97
    Eine generelle Überbürdung der Risiken auf den Kunden, ohne ggf. ein Verschulden des Verwenders zu berücksichtigen, stellt eine unbillige und mit § 9 AGBG nicht zu vereinbarende Benachteiligung dar (vgl. BGR NJW 199l S. 2559, 2563; NJW 1993 S. 1133; OLG Frankfurt NJW 1983 S. 1681).
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