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   LG Potsdam, 19.03.2009 - 3 S 151/08   

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https://dejure.org/2009,39000
LG Potsdam, 19.03.2009 - 3 S 151/08 (https://dejure.org/2009,39000)
LG Potsdam, Entscheidung vom 19.03.2009 - 3 S 151/08 (https://dejure.org/2009,39000)
LG Potsdam, Entscheidung vom 19. März 2009 - 3 S 151/08 (https://dejure.org/2009,39000)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • autokaufrecht.info

    Angabe der Laufleistung in einem Kfz-Kaufvertrag - Beschaffenheitsgarantie vs. Beschaffenheitsvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung des Kaufpreises für einen gebrauchten Mercedes Typ E-Klasse Kombi aufgrund falscher Angabe für die Laufleistung; Bewertung der Angabe der Laufleistung als Beschaffenheitsangabe nach § 434 Abs. 1 S. 1 BGB oder als Beschaffenheitsgarantie nach § 444 Alt. 2 BGB

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus LG Potsdam, 19.03.2009 - 3 S 151/08
    Die Übernahme einer Garantie setzt - wie vor der Schuldrechtsmodernisierung die Zusicherung einer Eigenschaft - voraus, dass der Verkäufer in vertragsmäßig bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein der vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Beschaffenheit einzustehen ( BGH , Urt . v. 29.11.2006 - VIII ZR 92/06 , BGHZ 170, 86 = juris Rn .

    Will er eine Garantie für die Laufleistung haben, muss er sich diese regelmäßig ausdrücklich von dem Verkäufer geben lassen ( BGH , Urt . v. 29.11.2006 - VIII ZR 92/06 , BGHZ 170, 86 Rn .

    Die Individualvereinbarung wäre sonst ohne jeden Sinn (vgl. auch Reinking, EWiR 2007, 361, 362).

    Die Frage, ob ein vereinbarter Haftungsausschluss in uneingeschränktem Sinne aufzufassen ist oder nicht, ist nicht nur nach dem Wortlaut der Ausschlussbestimmung, sondern nach dem gesamten Vertragstext zu beurteilen ( BGH , Urt . v. 29.11.2006 - VIII ZR 92/06 , BGHZ 170, 86 Rn .

    Soll diese über eine bloße Beschreibung des Kaufgegenstands hinaus rechtlich überhaupt eine Bedeutung haben, kann eine interessengerechte Auslegung dieser Kombination aus Beschaffenheitsvereinbarung und Gewährleistungsausschluss nur dahin vorgenommen werden, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit gilt ( BGH , Urt . v. 29.11.2006 - VIII ZR 92/06 , BGHZ 170, 86 Rn .

    21; Reinking, EWiR 2007, 361, 362).

    Richtig ist, dass im Ergebnis der Rechtsprechung des BGH Garantie und Arglist nicht mehr die einzigen Instrumente sind, um den Gewährleistungsausschluss "auszuhebeln", wie dies in der Literatur formuliert wird (vgl. Reinking, EWiR 2007, 361, 362).

  • BGH, 16.11.1990 - V ZR 217/89

    Formularmäßige Vereinbarung von Fälligkeitszinsen in einem notariellen

    Auszug aus LG Potsdam, 19.03.2009 - 3 S 151/08
    Dass die Partei selbst eine mehrfache Verwendung plant, ist nicht erforderlich ( BGH , Urt . v. 16.11.1990 - V ZR 217/89 , NJW 1991, 843).
  • LG Krefeld, 01.02.2008 - 1 S 119/07

    Gewährleistung trotz Privatverkauf auf eBay

    Auszug aus LG Potsdam, 19.03.2009 - 3 S 151/08
    v. 01.02.2008 - 1 S 119/07, juris Rn .
  • BGH, 14.10.1966 - V ZR 188/63

    Kaufvertrag über ein Haus - Anfechtung wegen argistiger Täuschung über Mängel des

    Auszug aus LG Potsdam, 19.03.2009 - 3 S 151/08
    v. 14.10.1966 - V ZR 188/63 , NJW 1967, 32, 33).
  • LG Krefeld, 24.08.2007 - 1 S 44/07

    Rückabwicklung eines über das Internetauktionshaus "eBay" abgewickelten Kaufs

    Auszug aus LG Potsdam, 19.03.2009 - 3 S 151/08
    v. 24.08.2007 - 1 S 44/07, juris Rn .
  • BGH, 17.04.1991 - VIII ZR 114/90

    Zusicherung einer Eigenschaft beim Gebrauchtwagenkauf

    Auszug aus LG Potsdam, 19.03.2009 - 3 S 151/08
    Dabei ergeben sich Unterschiede zwischen einem Kauf von einem Gebrauchtwagenhändler und einem privaten Verkauf: Während sich der Käufer beim Händler im Regelfall auf dessen besondere Erfahrung und Sachkunde verlässt, steht beim privaten Verkauf dem Interesse des Käufers gleichgewichtig das Interesse des Verkäufers gegenüber, für nicht mehr als dasjenige einstehen zu müssen, was er nach seiner laienhaften Kenntnis zu beurteilen vermag ( BGH , Urt . v. 17.04.1991 - VIII ZR 114/90 , juris Rn . 13).
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