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   LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 330/08   

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https://dejure.org/2008,14168
LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 330/08 (https://dejure.org/2008,14168)
LG Potsdam, Entscheidung vom 21.11.2008 - 1 O 330/08 (https://dejure.org/2008,14168)
LG Potsdam, Entscheidung vom 21. November 2008 - 1 O 330/08 (https://dejure.org/2008,14168)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • ilex-recht.de (Kurzinformation)

    Eigentumsrecht: Fotogebühren für Schloss Sanssouci?

Besprechungen u.ä.

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Schloss-Bilder: Gericht bestätigt Fotografie-Verbot

Sonstiges

  • Telemedicus (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Ärger um Schloss-Fotos: Eigentum vs. Panoramafreiheit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.09.1974 - I ZR 99/73

    Schloß Tegel

    Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 330/08
    Der Eigentümer hat somit in einem solchen Fall aufgrund seiner Sachherrschaft die rechtliche und tatsächliche Macht, sich die Möglichkeit, auf seinem Gelände Aufnahme anzufertigen, ausschließlich vorzubehalten (BGH NJW 1975, 778 - "Schloss Tegel").

    Entgegen der Auffassung des Beklagten ist der Bundesgerichtshof von den Grundsätzen der "Schloss-Tegel"-Entscheidung (NJW 1975, 778) in der "Friesenhaus"-Entscheidung (NJW 1989, 2151) nicht abgerückt.

  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 54/87

    Zulässigkeit eines Fotos von allgemein zugänglicher Stelle - Friesenhaus

    Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 330/08
    Unbenommen bleibt dem Eigentümer jedoch kraft seiner Sachherrschaft die Möglichkeit, andere vom Zugang der Sache bzw. vom Anblick der Sache (bei einem Gebäude z. B. durch eine Grundstücksbepflanzung) auszuschließen und ihnen damit auch die Nachbildungsmöglichkeit abzuschneiden oder doch weitgehend zu erschweren (vgl. BGHZ 44, 289, 295 = NJW 1966, 542; NJW 1989, 2251, 2252).

    Die bürgerrechtliche Besitz- und Eigentumsordnung dient dem Schutz der Sachherrschaft über die körperliche Sache, während Gegenstand des Urheberrechts das unkörperliche, geistige Werk ist, dessen Abbildung dem urheberrechtlichen Verwertungsrecht unterfällt (BGH NJW 1989, 2251, 2252).

  • LG Potsdam, 13.06.2008 - 1 O 5/08
    Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 330/08
    Den Beklagten war durch einstweilige Verfügung vom 11. Januar 2008, die durch Urteil der Kammer vom 13. Juni 2008 - 1 O 5/08 - bestätigt worden ist, aufgegeben worden, die im Klageantrag zu 1. genannten Handlungen zu unterlassen.
  • BGH, 08.11.2005 - KZR 37/03

    Hörfunkrechte

    Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 330/08
    Das schließt das Recht ein, den Zutritt zu bestimmten Zwecken zu erlauben oder rechtswirksam von Bedingungen wie der Zahlung eines Entgelts abhängig zu machen (BGH, Urteil vom 8. November 2005 - KZR 37/03 -, GRUR 2006, 249, 250).
  • BGH, 04.02.2005 - V ZR 142/04

    Umfang der Pflicht zur Beseitigung einer Bodenkontamination auf dem

    Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 330/08
    Unter Beeinträchtigung des Eigentums ist jeder dem Inhalt des Eigentums widersprechende Eingriff in die rechtliche oder tatsächliche Herrschaftsmacht des Eigentümers zu verstehen (BGH NJW 2005, 1366, 1367).
  • OLG Hamburg, 03.02.2005 - 5 U 65/04

    Bundesligakarten

    Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 330/08
    Der mit dem Klageantrag zu 1. geltend gemachte Unterlassungsanspruch ergibt sich wegen vertraglicher Pflichtverletzung bereits aus § 280 Abs. 1 BGB (vgl. BGH NJW 1995, 1284; OLG Hamburg, NJW 2005, 3003, 3004; Palandt/Heinrichs, 67. Aufl., § 241 BGB Rdnr. 4 und § 280 BGB Rdnr. 33).
  • BFH, 23.11.1988 - X R 17/86

    Aufwendungen eines Buchhändlers für eine nicht berufsspezifische Tagung als

    Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 330/08
    Entgegen der Auffassung des Beklagten ist der Bundesgerichtshof von den Grundsätzen der "Schloss-Tegel"-Entscheidung (NJW 1975, 778) in der "Friesenhaus"-Entscheidung (NJW 1989, 2151) nicht abgerückt.
  • BGH, 12.01.1995 - III ZR 136/93

    Rechtsfolgen pflichtwidriger Verfügungen des Dienstverpflichteten über ein

    Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 330/08
    Der mit dem Klageantrag zu 1. geltend gemachte Unterlassungsanspruch ergibt sich wegen vertraglicher Pflichtverletzung bereits aus § 280 Abs. 1 BGB (vgl. BGH NJW 1995, 1284; OLG Hamburg, NJW 2005, 3003, 3004; Palandt/Heinrichs, 67. Aufl., § 241 BGB Rdnr. 4 und § 280 BGB Rdnr. 33).
  • BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02

    Nachholung der Berufungsbegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 330/08
    Dem Rechtsschutzbedürfnis steht es nicht entgegen, dass die Klägerin an sich auch die Möglichkeit einer Stufenklage hätte (vgl. BGH NJW 2003, 3275 f. für den insoweit vergleichbaren Fall des gewerblichen Rechtsschutzes).
  • OLG Bremen, 27.01.1987 - 1 U 58/86

    Ansprüche auf Unterlassung, Einziehung des Werbematerials und Geldentschädigung;

    Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 330/08
    Damit hat er keine rechtlich und tatsächlich gesicherte Position inne, in die "eingegriffen" werden könnte (OLG Bremen NJW 1987, 1420).
  • BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63

    Nachbildung einer gemeinfreien Skulptur Apfel-Madonna

  • OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 14/09

    Kulturgut im Eigentum einer öffentlich-rechtlichen Stiftung: Anspruch auf

    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 21. November 2008 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam - 1 O 330/08 - teilweise abgeändert.
  • OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 14/09

    Schadensersatzpflichtigkeit der gewerblichen Herstellung und Verwertung von

    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 21. November 2008 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam (1 O 330/08) teilweise abgeändert und die Klage abgewiesen, soweit es seine Verpflichtung zum Schadensersatz festgestellt hat (Urteilsausspruch Nr. 3).
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