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   LG Potsdam, 22.12.2006 - 10 O 24/04   

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https://dejure.org/2006,31470
LG Potsdam, 22.12.2006 - 10 O 24/04 (https://dejure.org/2006,31470)
LG Potsdam, Entscheidung vom 22.12.2006 - 10 O 24/04 (https://dejure.org/2006,31470)
LG Potsdam, Entscheidung vom 22. Dezember 2006 - 10 O 24/04 (https://dejure.org/2006,31470)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fernwärmeversorger hat Anspruch auf Bezahlung von Fernwärmelieferungen gegenüber dem Zwangsverwalter; Anspruch des Fernwärmeversorgers auf Bezahlung von Fernwärmelieferungen gegenüber dem Zwangsverwalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.02.2006 - VIII ZR 138/05

    Begriff des Fernwärmeversorgungsunternehmens

    Auszug aus LG Potsdam, 22.12.2006 - 10 O 24/04
    Es entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass derjenige, der aus einem Verteilungsnetz eines Versorgungsunternehmens Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt, dadurch konkludent das Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Versorgungsvertrags annimmt ungeachtet dem widersprechender ausdrücklicher Erklärungen (BGH NJW 2003, 3131 m. u. N.; NJW 2006, 1667/1668).

    Diese Vorschrift dient lediglich der Rechtsklarheit und der beidseitigen Information (BGH NJW 2006, 1667/1670).

    Nicht notwendig sei ferner, dass durch die Wärmelieferung eine Vielzahl unterschiedlicher Verbraucher auf einem größeren Gebiet versorgt wird, oder dass ein größeres Leitungsnetz vorhanden ist (BGH NJW 2006, 1667/1669).

    Sie erfasst die hier in Rede stehende Frage des zu entrichtenden Preises nicht, sondern hat vielmehr eine bindende Preisabrede zur Voraussetzung oder, in Ermangelung einer solchen, die Vergleichbarkeit des geforderten Preises mit denen vergleichbarer Versorgungsverhältnisse (vgl. BGH NJW 2006, 1667/1670).

    Sind die Preise hingegen Gegenstand einer vertraglichen Regelung, sieht er hiervon ab (BGH NJW 2006, 1667).

  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 279/02

    Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des

    Auszug aus LG Potsdam, 22.12.2006 - 10 O 24/04
    Es entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass derjenige, der aus einem Verteilungsnetz eines Versorgungsunternehmens Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt, dadurch konkludent das Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Versorgungsvertrags annimmt ungeachtet dem widersprechender ausdrücklicher Erklärungen (BGH NJW 2003, 3131 m. u. N.; NJW 2006, 1667/1668).

    Denn jedenfalls dann kommt allein der Grundstückseigentümer als Vertragspartner des Versorgungsunternehmens in Betracht, und nicht der einzelne Mieter (BGH NJW 2003, 3131).

  • BGH, 08.06.2006 - VII ZR 13/05

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Lohngleitklausel

    Auszug aus LG Potsdam, 22.12.2006 - 10 O 24/04
    Auch sind Verträge, die zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Vorschrift geschlossen wurden, an ihr jedenfalls dann zu messen, wenn die Leistungen vor der Stellung eines Genehmigungsantrages ausgetauscht sind oder die Genehmigung nicht vor Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt ist (BGH NJW 2006, 2978).
  • BGH, 04.12.1986 - VII ZR 77/86

    Überprüfung der Anforderungen von Baukostenzuschüssen und Hausanschlußkosten

    Auszug aus LG Potsdam, 22.12.2006 - 10 O 24/04
    Zwar weist der Beklagte zutreffend darauf hin, dass der BGH die Auffassung vertritt, die Tarife von Unternehmen, die Leistungen der Daseinsvorsorge anbieten, auf deren Inanspruchnahme der andere Vertragsteil im Bedarfsfalle angewiesen ist, seien grundsätzlich einer solchen Billigkeitskontrolle unterworfen (vgl. BGH NJW 1979, 597, für Krankenhäuser; NJW 1987, 1828 für die Versorgung mit Gas; NJW-RR 1992, 183, für die Versorgung mit Strom, ebenso bereits MDR 1972, 30; NJW 2003, 1667, für die Versorgung mit Wasser).
  • BGH, 02.10.1991 - VIII ZR 240/90

    Billigkeit der Preisbestimmung eines Stromlieferanten; Offenlegung der

    Auszug aus LG Potsdam, 22.12.2006 - 10 O 24/04
    Zwar weist der Beklagte zutreffend darauf hin, dass der BGH die Auffassung vertritt, die Tarife von Unternehmen, die Leistungen der Daseinsvorsorge anbieten, auf deren Inanspruchnahme der andere Vertragsteil im Bedarfsfalle angewiesen ist, seien grundsätzlich einer solchen Billigkeitskontrolle unterworfen (vgl. BGH NJW 1979, 597, für Krankenhäuser; NJW 1987, 1828 für die Versorgung mit Gas; NJW-RR 1992, 183, für die Versorgung mit Strom, ebenso bereits MDR 1972, 30; NJW 2003, 1667, für die Versorgung mit Wasser).
  • BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 229/88

    Begriff der Fernwärme

    Auszug aus LG Potsdam, 22.12.2006 - 10 O 24/04
    Insbesondere die Voraussetzung, dass die Heizungsanlage nicht im Eigentum des Gebäudeeigentümers stehen darf, hat der BGH selbst bereits zu Recht in Zweifel gezogen (BGH NJW 1990, 1181/1182).
  • BGH, 19.12.1978 - VI ZR 43/77

    Nachprüfung von Krankenhauspflegesätzen

    Auszug aus LG Potsdam, 22.12.2006 - 10 O 24/04
    Zwar weist der Beklagte zutreffend darauf hin, dass der BGH die Auffassung vertritt, die Tarife von Unternehmen, die Leistungen der Daseinsvorsorge anbieten, auf deren Inanspruchnahme der andere Vertragsteil im Bedarfsfalle angewiesen ist, seien grundsätzlich einer solchen Billigkeitskontrolle unterworfen (vgl. BGH NJW 1979, 597, für Krankenhäuser; NJW 1987, 1828 für die Versorgung mit Gas; NJW-RR 1992, 183, für die Versorgung mit Strom, ebenso bereits MDR 1972, 30; NJW 2003, 1667, für die Versorgung mit Wasser).
  • LG Potsdam, 22.12.2006 - 10 O 36/04

    Fernwärmeversorger hat Anspruch auf Bezahlung von Fernwärmelieferungen gegenüber

    Auszug aus LG Potsdam, 22.12.2006 - 10 O 24/04
    Die Versorgung weiterer Grundstücke des Gebietes durch die Klägerin ist Gegenstand der Verfahren Landgericht Potsdam 10 O 36/04 unter Beteiligung ebenfalls des Beklagten und 10 O 94/04 unter Beteiligung des Insolvenzverwalters des Grundstückseigentümers (Schuldners).
  • BGH, 27.02.2003 - VII ZR 11/02

    Berücksichtigung vorhandener Bausubstanz; Rechtsnatur des

    Auszug aus LG Potsdam, 22.12.2006 - 10 O 24/04
    Zwar weist der Beklagte zutreffend darauf hin, dass der BGH die Auffassung vertritt, die Tarife von Unternehmen, die Leistungen der Daseinsvorsorge anbieten, auf deren Inanspruchnahme der andere Vertragsteil im Bedarfsfalle angewiesen ist, seien grundsätzlich einer solchen Billigkeitskontrolle unterworfen (vgl. BGH NJW 1979, 597, für Krankenhäuser; NJW 1987, 1828 für die Versorgung mit Gas; NJW-RR 1992, 183, für die Versorgung mit Strom, ebenso bereits MDR 1972, 30; NJW 2003, 1667, für die Versorgung mit Wasser).
  • LG Potsdam, 22.12.2006 - 10 O 36/04
    Die Versorgung weiterer Grundstücke des Gebietes durch die Klägerin ist Gegenstand der Verfahren Landgericht Potsdam 10 O 24/04 unter Beteiligung ebenfalls des Beklagten und 10 O 94/04 unter Beteiligung des Insolvenzverwalters des Grundstückseigentümers (Schuldners).
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