Rechtsprechung
LG Potsdam, 24.06.2011 - 10 O 121/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Kanzlei Prof. Schweizer
Verletzungen auf Tauchreise infolge eines aus der Halterung gefallenen Heißwasserbehälters
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung eines Reiseveranstalters zum Einsatz von fachkundigen Technikern bei allen i.R.d. Verkehrssicherungspflicht durchzuführenden Überprüfungen von Anlagen besteht nicht; Verpflichtung eines Reiseveranstalters zum Einsatz von fachkundigen Technikern bei allen ...
- reise-recht-wiki.de
Schmerzensgeldansprüche wegen Unfall auf Tauchboot
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Tauchreise / Seeschiff / Unfall /Verkehrssicherungspflichten / Schadensersatz / Schmerzensgeld
- gaius.legal
Verletzungen auf Tauchreise infolge eines aus der Halterung gefallenen Heißwasserbehälters
- rechtvoraus.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Haftung des Veranstalters von Seereisen für Unfälle an Bord
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verbrennungen bei Tauchreise - Schmerzensgeld?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Tauchurlaub
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86
Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage
Auszug aus LG Potsdam, 24.06.2011 - 10 O 121/10
37 a) Auch nach Auffassung der angerufenen Kammer bestimmt sich der Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters grundlegend durch das so genannte "Balkonsturzurteil" (vgl. BGHZ 103, 298 = NJW 1988, 1380).Im Ausland gehört dazu, dass sich der Veranstalter nicht allein auf das Vorliegen einer behördlichen Genehmigung verlassen darf, sondern selbst prüfen muss, dass von den angebotenen Einrichtungen keine Gefahren für die Gäste ausgehen (vgl. BGHZ 103, 298).
- BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78
Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und …
Auszug aus LG Potsdam, 24.06.2011 - 10 O 121/10
Dritte treffen mithin keine weiteren Sicherungspflichten, wenn die Nutzer oder Verkehrsteilnehmer bei zweckentsprechender Benutzung und Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit und Sorgfalt selbst etwaige Schäden abwenden könnten (vgl. BGH NJW 1970, 1126; VersR 1979, 1055). - BGH, 08.04.1970 - III ZR 167/68
Pflichten der Straßenverkehrsbehörde bei Änderung einer Vorfahrtregelung im …
Auszug aus LG Potsdam, 24.06.2011 - 10 O 121/10
Dritte treffen mithin keine weiteren Sicherungspflichten, wenn die Nutzer oder Verkehrsteilnehmer bei zweckentsprechender Benutzung und Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit und Sorgfalt selbst etwaige Schäden abwenden könnten (vgl. BGH NJW 1970, 1126; VersR 1979, 1055).
- OLG Düsseldorf, 24.09.1992 - 18 U 42/92
Amtshaftung; Wirtschaftsweg; Verkehrssicherungspflicht; Anforderungen
Auszug aus LG Potsdam, 24.06.2011 - 10 O 121/10
Insoweit tritt - und so auch hier - die Eigenvorsorge durch den Verkehrsteilnehmer, sich selbst vor Schaden zu bewahren, in den Vordergrund (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1994, 617;… Sprau in Palandt, BGB, § 823 BGB Rdn. 223). - OLG Frankfurt, 29.11.1993 - 16 U 79/93
Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters
Auszug aus LG Potsdam, 24.06.2011 - 10 O 121/10
Nichts anderes folgt letztlich aus der von Klägerseite angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 29.11.1993 (NJW-RR 1994, 560), die seitens des Gerichts bereits in der mündlichen Verhandlung vom 26.05.2011 erörtert wurde. - LG Koblenz, 29.11.2004 - 16 O 364/02
Schadensersatzanspruch gegen einen Reiseveranstalter wegen eines Unfalls während …
Auszug aus LG Potsdam, 24.06.2011 - 10 O 121/10
Gleichermaßen bestimmt sich der Sicherheitsstandard nicht nach deutschen Verhältnissen, sondern an denen des Reiselandes (vgl. etwa LG Koblenz, Urt. v. 29.11.2004 - 16 O 364/02, DAR 2007, 491). - LG Frankfurt/Main, 21.07.1998 - 21 O 40/98
Auszug aus LG Potsdam, 24.06.2011 - 10 O 121/10
Ihre Aufgabe ist vielmehr nur die Feststellung solcher Sicherheitsrisiken, die sich bei genauem Hinsehen jedermann offenbaren (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 711).