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   LG Potsdam, 26.11.2015 - 2 O 340/14   

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https://dejure.org/2015,37319
LG Potsdam, 26.11.2015 - 2 O 340/14 (https://dejure.org/2015,37319)
LG Potsdam, Entscheidung vom 26.11.2015 - 2 O 340/14 (https://dejure.org/2015,37319)
LG Potsdam, Entscheidung vom 26. November 2015 - 2 O 340/14 (https://dejure.org/2015,37319)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsbegehren gegenüber einem Mobilfunkanbieter bzgl. verbraucherschutzwidrigem und irreführendem Verhalten; Abrechnung von Leistungen sogenannter Drittanbieter; Geltendmachung von Einwendungen gegen Forderungen von Drittanbietern gegenüber dem abrechnenden ...

  • kanzlei.biz

    Netzbetreiber darf bei strittigen Forderungen nicht an Drittanbieter verweisen

  • rabüro.de

    Zur Zuständigkeit des Mobilfunkanbieters für Beanstandungen gegen sog. Drittanbieterforderungen

  • vzhh.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkanbieter darf Kunden hinsichtlich unberechtigter Drittforderung nicht an Dritten verweisen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Netzbetreiber dürfen Kunden bei Streit über vom Netzbetreiber abgerechnete Forderungen von Drittanbietern wie Mobilfunkabos nicht auf Drittanbieter verweisen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unberechtigte Forderungen auf der Handyrechnung

  • heise.de (Pressemeldung, 11.12.2015)

    Mobilfunkprovider sind Ansprechpartner für Rechnungen von Drittanbietern

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Abofalle und Mehrwertdienste - Unberechtigte Forderungen auf der Mobilfunkrechnung

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    E-Plus darf die Verantwortlichkeit bei Forderungen Dritter nicht abschieben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch gegenüber einem Mobilfunkanbieter bzgl. irreführenden Verhaltens

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Umstrittene Handy-Rechnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch gegenüber einem Mobilfunkanbieter bzgl. irreführenden Verhaltens

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bei Drittanbieter-Kosten auf Handy-Rechnung ist auch TK-Betreiber zuständig für Kunden-Einwendungen

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkunternehmen dürfen bei strittiger Forderung nicht an den Drittanbieter verweisen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn Mobilfunkanbieter über Mobilfunkrechnung Leistungen von Drittanbietern abrechnen

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkunternehmen auch bei Forderungen Dritter verantwortlich

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Was Handybesitzer wissen sollten, wenn in der Mobilfunkrechnung nicht bestellte Drittanbieterleistungen enthalten sind

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handyrechnung mit falschen Forderungen von Drittfirmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    E-Plus darf Verantwortlichkeit bei Forderungen Dritter nicht abschieben - Verbraucher hat gesetzlich verankerte Möglichkeit zur Beschwerde bei Mobilfunkanbieter

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 495
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.11.2006 - III ZR 58/06

    Geltendmachung von Vergütungen für die Nutzung von Mehrwertdienstangeboten durch

    Auszug aus LG Potsdam, 26.11.2015 - 2 O 340/14
    Dass die Beklagte möglicherweise nicht in der Lage wäre, die Einwendungen aufzuklären und sich deshalb selbst an den Drittanbieter wenden müsste, steht dem nicht entgegen (vgl. auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16.11.2006, III ZR 58/06, zitiert nach juris.de, zu § 15 Abs. 3 TKV a.F. wonach AGB, die das Einwendungsrecht ausschließen sollen einen Verstoß gegen § 15 Abs. 3 TKV darstellen).
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