Rechtsprechung
LG Potsdam, 28.11.2013 - 7 S 41/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vorbehaltlose Zahlung überhöhter Preise ist keine Zustimmung zur Preiserhöhung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Königs Wusterhausen, 27.12.2012 - 4 C 70/12
- LG Potsdam, 28.11.2013 - 7 S 41/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.03.2012 - VIII ZR 113/11
Zu den Folgen unwirksamer Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen
Auszug aus LG Potsdam, 28.11.2013 - 7 S 41/13
Für den streitgegenständlichen Abrechnungszeitraum sei deshalb - unter Übertragung der vom BGH in der Entscheidung vom 14.3.2012 (Az.: VIII ZR 113/11, zit. nach beck-online.de) entwickelten Grundsätze, auf die sich die Beklagte beruft - ein Arbeitspreis von 3, 2 Cent/kWh zugrunde zu legen.Dies gilt auch im Hinblick auf die von der Beklagten in Bezug genommene Entscheidung des BGH vom 14.3.2012 (a.a.O.): Jener Entscheidung liegt ein Sachverhalt zugrunde, bei dem den Parteien von Beginn bewusst war (bzw. jedenfalls bewusst sein musste), dass es während der Vertragslaufzeit zu Preisänderungen kommen würde, denn es existierte eine in den Vertrag einbezogene Preisanpassungsklausel, wenngleich diese letztlich auch unwirksam war.
- BGH, 22.02.2012 - VIII ZR 34/11
Gasbelieferungsvertrag: Vorbehaltlose Zahlung des auf Grund einer unwirksamen …
Auszug aus LG Potsdam, 28.11.2013 - 7 S 41/13
Insbesondere kommt einem solchen Verhalten aber erst recht kein Erklärungsgehalt dahingehend zu, dass der Kunde hiermit die vertraglichen Vereinbarungen ergänzen möchte und sich damit einverstanden erklärt, dem Versorger ein bislang nicht bestehendes Preisanpassungsrecht zuzubilligen (BGH, Urteil vom 22.2.2012, Az.: VIII ZR 34/11, zit. nach beck-online.de).Sie konnte z.B. eine Vertragskündigung bzw. den Versuch einer Vertragsänderung erwägen, um auf diese Weise "einer unbefriedigenden Erlössituation zu begegnen" (BGH Urteil vom 22.2.2012, Az.: VIII ZR 34/11, zit. nach beck-online.de).
- LG Bonn, 08.02.2012 - 5 S 270/11
Anspruch gegen den Gasversorger auf Rückzahlung zu viel gezahlter Entgelte für …
Auszug aus LG Potsdam, 28.11.2013 - 7 S 41/13
Bei der Leistungskondiktion, wie sie hier vorliegt, ist maßgeblich, wer nach den Vorschriften des fehlgeschlagenen Geschäfts das Entreicherungsrisiko zu tragen hat (LG Bonn v. 8.2.2012, 5 S 270/11).