Rechtsprechung
LG Potsdam, 29.05.2019 - 6 O 332/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- baurechtsiegen.de
Architektenvertrag - Schadenersatzanspruch - Vorschuss auf Mängelbeseitigungskosten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Was vereinbart wurde, wurde vereinbart: Bauherr muss keinen Mindeststandard akzeptieren!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 29.05.2019 - 6 O 332/16
- OLG Brandenburg, 27.01.2021 - 4 U 86/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.02.2011 - VII ZR 8/10
Haftung des Architekten: Mitverschulden des Bauherrn bei Kenntnis der …
Auszug aus LG Potsdam, 29.05.2019 - 6 O 332/16
Der mit Planungsleistungen betraute Architekt schuldet zwar richtigerweise eine dauerhafte genehmigungsfähige Planung (vgl. nur BGH NJW 2011, 1442). - BGH, 14.11.2017 - VII ZR 65/14
VOB-Vertrag: Änderung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zwischen …
Auszug aus LG Potsdam, 29.05.2019 - 6 O 332/16
Der Auftraggeber hat dann im Regelfall die Möglichkeit, die Einhaltung der neuen allgemein anerkannten Regeln der Technik mit der entsprechenden Kostenfolge zu verlangen, oder von einer Einhaltung der neuen allgemein anerkannten Regeln der Technik und damit von einer etwaigen Verteuerung des Bauvorhabens abzusehen (vgl. BGH, NJW 2018, 391). - BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17
Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur …
Auszug aus LG Potsdam, 29.05.2019 - 6 O 332/16
Auch dieser Schadensersatzanspruch kann aber aus den Gründen der neuerlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit dem Urteil vom 22. Februar 2018 (NJW 2018, 1463) nur die Form der vorherigen Zahlung eines zweckgebundenen und abzurechnenden Betrags haben (…BGH ebd. Rdnr. 67), das heißt eines Vorschusses auf die zu erwartenden Mangelbeseitigungskosten. - OLG Brandenburg, 14.01.2015 - 4 U 27/13
Landschaftsarchitektenvertrag: Minderung des Honoraranspruchs wegen mangelhafter …
Auszug aus LG Potsdam, 29.05.2019 - 6 O 332/16
Und auf die Vertragsgemäßheit der Leistungen kommt es ebenso wie auf die Abnahmefähigkeit als Fälligkeitsvoraussetzung jedenfalls dann nicht an, wenn der Auftraggeber - wie hier - nicht mehr Erfüllung des Vertrags verlangt, sondern mindert oder im Wege des Schadensersatzes die Aufrechnung oder Verrechnung erklärt (OLG Brandenburg, NJW 2015, 1611 m. w. N.). - BGH, 16.02.2017 - VII ZR 242/13
Architektenvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über ein Selbsteintrittsrecht des …
Auszug aus LG Potsdam, 29.05.2019 - 6 O 332/16
b) In der Folge steht dem Beklagten ohne weiteres ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 634 Nr. 4 BGB zu, denn eine Nacherfüllung kommt bei Mängeln eines Architektenwerks nicht in Betracht, die sich bereits im Bauwerk verwirklicht haben (BGH NJW 2017, 1669/1670 m. w. N.).
- OLG Brandenburg, 27.01.2021 - 4 U 86/19
Architekt muss die aktuellste Arbeitsstättenverordnung beachten!
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 29. Mai 2019 - 6 O 332/16 - wird zurückgewiesen.das am 29. Mai 2019 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam zum Az. 6 O 332/16 abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, an sie 66.575,43 EUR zu zahlen nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 53.537,67 EUR seit dem 14. Dezember 2014 und aus weiteren 14.035,76 EUR seit dem 24. März 2015 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 2.019,50 EUR nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit.