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   LG Ravensburg, 12.08.2020 - 1 T 27/20   

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https://dejure.org/2020,28030
LG Ravensburg, 12.08.2020 - 1 T 27/20 (https://dejure.org/2020,28030)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 12.08.2020 - 1 T 27/20 (https://dejure.org/2020,28030)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 12. August 2020 - 1 T 27/20 (https://dejure.org/2020,28030)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 51 Abs 1 ZPO, § 766 ZPO, § 793 ZPO
    Einstellung der Räumungsvollstreckung bei festgestellter Prozessunfähigkeit des Schuldners

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sachverständigengutachten bei Prozessunfähigkeit in Zwangsräumung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständigengutachten bei Prozessunfähigkeit in Zwangsräumung (IVR 2021, 21)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 73/09

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungsschutzantrag eines prozessunfähigen

    Auszug aus LG Ravensburg, 12.08.2020 - 1 T 27/20
    Sie hat auch in der Sache Erfolg.Zwar ist es grundsätzlich zutreffend, dass in dem Fall, in dem ein Schuldner prozessunfähig ist, der Räumungsvollstreckung ein Verfahrenshindernis entgegensteht (BGH, Beschluss v. 17.08.2011, Az. I ZB 73/09).

    Die Prozessfähigkeit ist jedenfalls dann Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung, wenn die Schuldnerin, wie im Fall der Räumung, daran mitwirken muss und nicht lediglich sichernde Maßnahmen zu treffen sind (BGH, Beschluss v. 17.08.2011, Az. I ZB 73/09; Zöller/Stöber ZPO, 33. Aufl. vor § 704 Rn. 16; Brox/Walker, ZwVR 11. Aufl. 2018, Rn. 25).

  • LG Saarbrücken, 06.09.2018 - 5 T 274/18

    Zur Verweigerung der Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei

    Auszug aus LG Ravensburg, 12.08.2020 - 1 T 27/20
    Auf der anderen Seite muss der Gerichtsvollzieher als Organ der Rechtspflege auch nicht, wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat, bei bestehenden erheblichen Zweifeln quasi "sehenden Auges" mit der aus seiner Sicht unzulässigen Vollstreckung fortfahren (LG Saarbrücken DGVZ 2018, 253).
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