Rechtsprechung
LG Regensburg, 29.07.2019 - 2 HK O 1527/18 |
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- BAYERN | RECHT
ArbGG § 5; ZPO § 147, § 260; BGB § 626 Abs. 1
Beginn der Kündigungsfrist bei befristetem Ausschluss der ordentlichen Kündigung eines Dienstverhältnisses
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 29.07.2019 - 2 HK O 1527/18
- OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 12 U 3303/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 22.08.1964 - 1 AZR 64/64
Kündigung - Kündigungsfrist
Auszug aus LG Regensburg, 29.07.2019 - 2 HKO 1527/18
Die Übertragung der Rechtsprechung zur Kündigung vor Dienstantritt im Hiblick auf die grundsätzliche Wirksamkeit der Kündigungserklärung erschließt sich, wenn - wie in der früheren Rechtsprechung des BAG - statt des Begriffs des Dienstantritts der Begriff der Aktualisierung des Arbeitsverhältnisses verwendet wird (so: BGH NJW 1965, 171, BAG NJW 1980, 1015).Dass eine früher erklärte Kündigung auch bereits vor Inlaufsetzen der Kündigungsfrist nicht per se unwirksam ist, soweit sie die beabsichtigte Kündigungsfrist erkennen lässt, ergibt sich nicht zuletzt daraus, dass eine frühzeitige Kündigung durchaus dem Interesse des Kündigungsempfängers dienen kann, der dadurch mehr Zeit gewinnt zu disponieren(so BAG NJW 1965, 171).
- BAG, 02.11.1978 - 2 AZR 74/77
Ordentliche Kündigung - Ausschluß des Rechts - Dienstantritt - Auslegung des …
Auszug aus LG Regensburg, 29.07.2019 - 2 HKO 1527/18
Die Übertragung der Rechtsprechung zur Kündigung vor Dienstantritt im Hiblick auf die grundsätzliche Wirksamkeit der Kündigungserklärung erschließt sich, wenn - wie in der früheren Rechtsprechung des BAG - statt des Begriffs des Dienstantritts der Begriff der Aktualisierung des Arbeitsverhältnisses verwendet wird (so: BGH NJW 1965, 171, BAG NJW 1980, 1015). - BAG, 09.02.2006 - 6 AZR 283/05
§ 4 KSchG nF bei Kündigungszugang vor dem 1. Januar 2004
Auszug aus LG Regensburg, 29.07.2019 - 2 HKO 1527/18
Für Arbeitsverträge ist anerkannt, dass diese vor dem vereinbarten Dienstantritt dann nicht gekündigt werden können, wenn die Parteien dies ausdrücklich ausgeschlossen haben oder der Ausschluss der Kündigung sich aus den Umständen zweifelsfrei ergibt (st. Rspr. Zuletzt: BAG, NJW 2006, 3167 ff). - BGH, 25.11.1996 - II ZR 118/95
Versagung des Ruhegeldanspruchs eines leitenden Angestellten
Auszug aus LG Regensburg, 29.07.2019 - 2 HKO 1527/18
Auf ein etwaiges Verschulden käme es in diesem Zusammenhang nicht an (BGH NJW-RR 1997, 348).
- OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 12 U 3303/19
Beginn der Kündigungsfrist bei befristetem Ausschluss der ordentlichen Kündigung …
Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Regensburg vom 29.07.2019, berichtigt mit Beschluss vom 17.09.2019 (Az. 2 HK O 1527/18), wird zurückgewiesen.Dieses hat beide Verfahren mit Beschluss vom 10.12.2018 zum führenden Verfahren 71 O 1527/18 (nachfolgend 2 HK O 1527/18) verbunden.
Das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 29.07.2019, 2 HK O 1527/18, wird teilweise, in dem Umfang der tenorierten Klageabweisung abgeändert:.
Zwar bestehen im Hinblick auf den notwendigen Inhalt der Berufungsschrift (§ 519 Abs. 2 ZPO) Bedenken, weil im Berufungsschriftsatz des Klägers vom 28.08.2019 sowohl eine falsche Beklagtenbezeichnung (D. GmbH & Co. KG statt richtig D. GmbH) als auch ein falsches erstinstanzliche Aktenzeichen (2 HK O 1257/18 statt richtig 2 HK O 1527/18) angegeben war.