Rechtsprechung
   LG Rostock, 04.04.2012 - 3 O 748/11 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,34752
LG Rostock, 04.04.2012 - 3 O 748/11 (2) (https://dejure.org/2012,34752)
LG Rostock, Entscheidung vom 04.04.2012 - 3 O 748/11 (2) (https://dejure.org/2012,34752)
LG Rostock, Entscheidung vom 04. April 2012 - 3 O 748/11 (2) (https://dejure.org/2012,34752)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,34752) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Art 5 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 1004 BGB, § 185 StGB
    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Ehrverletzung einer Landtagspräsidentin durch den Vergleich mit der Volkskammer der ehemaligen DDR und Bezeichnung als "Gesinnungsextremistin"; Verbreiten einer ehrverletzenden Äußerung durch Wiedergabe eines Zitats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Meinungsfreiheit: NPD-Politiker darf Landtagspräsidentin nicht als "Gesinnungsextremistin" bezeichnen

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 04.04.2012)

    NPD-Politiker Pastörs gerügt

In Nachschlagewerken (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2012, 492
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.11.1982 - VI ZR 122/80

    Anspruch auf Unterlassung von an das Arbeitsamt gerichteten Vorwürfen betreffend

    Auszug aus LG Rostock, 04.04.2012 - 3 O 748/11
    Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts können demnach zivilrechtlichen Ehrenschutz gegenüber Angriffen in Anspruch nehmen, durch die ihr Ruf in der Öffentlichkeit in unzulässiger Weise herabgesetzt wird (BGH, Urteil vom 16.11.1982, VI ZR 122/80, Fundstelle Juris-Datenbank).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Rostock, 04.04.2012 - 3 O 748/11
    Das in Form eines Zitates vorgenommene Verbreiten einer von einem Dritten über einen anderen aufgestellten herabsetzenden Äußerung kann nämlich dann eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen darstellen, wenn derjenige, der die Behauptung wiedergibt, sich hiervon weder ernsthaft distanziert noch die Äußerung lediglich als Teil einer Dokumentation des Meinungsstandes weiteren Stellungnahmen zur Seite oder gegenüber stellt (BGH, Urteil vom 30.01.1996, VI ZR 386/94, Fundstelle Juris-Datenbank).
  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99

    Meinungsäußerung "Babycaust"

    Auszug aus LG Rostock, 04.04.2012 - 3 O 748/11
    Hinzukommen muss, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (BVerfG in NJW-RR 2010, 204; BGH in NJW 2000, 3421, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 274/04

    Unterlassungsanspruch bei unwahrer Wortberichterstattung

    Auszug aus LG Rostock, 04.04.2012 - 3 O 748/11
    Eine das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzende Ehrverletzung liegt vor, wenn eine Äußerung das Ansehen der Person, ihren Ruf und ihre soziale Geltung beeinträchtigen würde (BGH in NJW 2006, 609).
  • BVerfG, 10.03.2009 - 1 BvR 2650/05

    Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 GG) einer Rechtsanwältin durch

    Auszug aus LG Rostock, 04.04.2012 - 3 O 748/11
    Hinzukommen muss, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (BVerfG in NJW-RR 2010, 204; BGH in NJW 2000, 3421, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Rostock, 20.04.2018 - 20 RR 16/18

    Verbreitung einer Beleidigung in Telemedien: Unterschiedliche Verjährungsfristen

    Der Vergleich mit der Volkskammer der ehemaligen DDR, dem Parlament eines scheindemokratischen, totalitären Einheitsparteienstaates, und die Bezeichnung als Gesinnungsextremistin verletzen die Landtagspräsidentin zwar in ihrem Ansehen, ihrem Ruf und ihrem sozialen Achtungsanspruch (LG Rostock, Urteil vom 04. April 2012 - 3 O 748/11 (2) -, Rn. 23, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht