Rechtsprechung
LG Rostock, 04.04.2012 - 3 O 748/11 (2) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Art 5 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 1004 BGB, § 185 StGB
Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Ehrverletzung einer Landtagspräsidentin durch den Vergleich mit der Volkskammer der ehemaligen DDR und Bezeichnung als "Gesinnungsextremistin"; Verbreiten einer ehrverletzenden Äußerung durch Wiedergabe eines Zitats - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lto.de (Kurzinformation)
Meinungsfreiheit: NPD-Politiker darf Landtagspräsidentin nicht als "Gesinnungsextremistin" bezeichnen
- sueddeutsche.de (Pressebericht, 04.04.2012)
NPD-Politiker Pastörs gerügt
In Nachschlagewerken (2)
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+8Weitere Entscheidungen mit demselben BezugAG Schwerin, 27.04.2017 - 38 Ls 307/13
Udo Pastörs
OLG Rostock, 16.08.2013 - 1 Ss 57/13Immunität eines Mitglieds der Bundesversammlung: Zeitpunkt des Wegfalls der
LG Schwerin, 25.03.2013 - 42 Ns 27/12Udo Pastörs
LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 10 Ns 128/11Volksverhetzung: Weniger Strafe für NPD-Mann Pastörs
AG Schwerin, 16.08.2012 - 38 Ls 322/11NPD-Bundesvize verurteilt: 8 Monate auf Bewährung für Pastörs
LG Rostock, 04.04.2012 - 3 O 748/11Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Ehrverletzung einer
OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - Ss 21/11Udo Pastörs
LG Saarbrücken, 19.10.2010 - 11 Ns 120/10Udo Pastörs
AG Saarbrücken, 06.05.2010 - 35 Ls 414/09Udo Pastörs
Udo Pastörs
- Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Sylvia Bretschneider
Verfahrensgang
- LG Rostock, 28.07.2011 - 3 O 748/11
- OLG Rostock, 21.12.2011 - 2 W 19/11
- LG Rostock, 04.04.2012 - 3 O 748/11 (2)
- LG Rostock, 04.04.2012 - 3 O 1052/11
- OLG Rostock, 14.11.2012 - 2 U 12/12
Papierfundstellen
- afp 2012, 492
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.11.1982 - VI ZR 122/80
Anspruch auf Unterlassung von an das Arbeitsamt gerichteten Vorwürfen betreffend …
Auszug aus LG Rostock, 04.04.2012 - 3 O 748/11
Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts können demnach zivilrechtlichen Ehrenschutz gegenüber Angriffen in Anspruch nehmen, durch die ihr Ruf in der Öffentlichkeit in unzulässiger Weise herabgesetzt wird (BGH, Urteil vom 16.11.1982, VI ZR 122/80, Fundstelle Juris-Datenbank). - BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus LG Rostock, 04.04.2012 - 3 O 748/11
Das in Form eines Zitates vorgenommene Verbreiten einer von einem Dritten über einen anderen aufgestellten herabsetzenden Äußerung kann nämlich dann eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen darstellen, wenn derjenige, der die Behauptung wiedergibt, sich hiervon weder ernsthaft distanziert noch die Äußerung lediglich als Teil einer Dokumentation des Meinungsstandes weiteren Stellungnahmen zur Seite oder gegenüber stellt (BGH, Urteil vom 30.01.1996, VI ZR 386/94, Fundstelle Juris-Datenbank). - BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99
Meinungsäußerung "Babycaust"
Auszug aus LG Rostock, 04.04.2012 - 3 O 748/11
Hinzukommen muss, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (BVerfG in NJW-RR 2010, 204; BGH in NJW 2000, 3421, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 15.11.2005 - VI ZR 274/04
Unterlassungsanspruch bei unwahrer Wortberichterstattung
Auszug aus LG Rostock, 04.04.2012 - 3 O 748/11
Eine das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzende Ehrverletzung liegt vor, wenn eine Äußerung das Ansehen der Person, ihren Ruf und ihre soziale Geltung beeinträchtigen würde (BGH in NJW 2006, 609). - BVerfG, 10.03.2009 - 1 BvR 2650/05
Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 GG) einer Rechtsanwältin durch …
Auszug aus LG Rostock, 04.04.2012 - 3 O 748/11
Hinzukommen muss, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (BVerfG in NJW-RR 2010, 204; BGH in NJW 2000, 3421, jeweils mit weiteren Nachweisen).
- OLG Rostock, 20.04.2018 - 20 RR 16/18
Verbreitung einer Beleidigung in Telemedien: Unterschiedliche Verjährungsfristen …
Der Vergleich mit der Volkskammer der ehemaligen DDR, dem Parlament eines scheindemokratischen, totalitären Einheitsparteienstaates, und die Bezeichnung als Gesinnungsextremistin verletzen die Landtagspräsidentin zwar in ihrem Ansehen, ihrem Ruf und ihrem sozialen Achtungsanspruch (LG Rostock, Urteil vom 04. April 2012 - 3 O 748/11 (2) -, Rn. 23, juris).