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   LG Rostock, 16.03.2007 - 9 O 412/06   

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https://dejure.org/2007,27464
LG Rostock, 16.03.2007 - 9 O 412/06 (https://dejure.org/2007,27464)
LG Rostock, Entscheidung vom 16.03.2007 - 9 O 412/06 (https://dejure.org/2007,27464)
LG Rostock, Entscheidung vom 16. März 2007 - 9 O 412/06 (https://dejure.org/2007,27464)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beeinträchtigung eines Nachbargrundstücks durch Einbringen von Litzenankern: Zustandsstörerhaftung der GbR als Grundstückseigentümerin; persönliche Haftung der Gesellschafter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einwirkungen auf Nachbargrundstück: Haftung des GbR-Gesellschafters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gesellschafter einer GbR haftet verschuldensunabhängig für Einwirkungen auf Nachbargrundstück! (IMR 2007, 1085)

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 726
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.02.2005 - V ZR 142/04

    Umfang der Pflicht zur Beseitigung einer Bodenkontamination auf dem

    Auszug aus LG Rostock, 16.03.2007 - 9 O 412/06
    Es ist in der Rechtspraxis anerkannt, das dem der Eigentümer, der eine Beeinträchtigung seines Eigentums selbst beseitigt, von dem hierzu verpflichteten Störer Ersatz der zur Störungsbeseitigung erforderlichen Aufwendungen verlangen kann, weil er ein Geschäft des Störers besorgt hat (BGH NJW 2005, 1366 m. w. N.; Pal. -Bassenge § 1004 Rz. 30).

    Sollten die Voraussetzungen der §§ 677, 683 ff. BGB in einem solchen Fall nicht vorliegen, so steht dem beeinträchtigten Eigentum ggfs. auch ein Anspruch aus den §§ 812, 818 BGB zu, da der Störer unter Ersparnis eigener Aufwendungen ohne Rechtsgrund von seiner Beseitigungsverpflichtung frei geworden ist (BGH NJW 2005, 1366).

  • BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02

    Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus LG Rostock, 16.03.2007 - 9 O 412/06
    Damit ist das Gericht nach der seit 2002 herrschenden Auffassung auch zuständig, soweit die Klage neben Ansprüchen aus unerlaubter Handlung noch auf andere Anspruchsgrundlagen gestützt wird, für die an sich die örtliche Zuständigkeit nicht gegeben wäre (vgl. zu diesen Fragen Zöller-Vollkommer § 12 Rz. 20 sowie die grundlegende Entscheidung des 10. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs vom 10.12.2002 - Az. X ARZ 208/02).
  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus LG Rostock, 16.03.2007 - 9 O 412/06
    bb) Die Beseitigung einer Eigentumsbeeinträchtigung erfolgt regelmäßig im Interesse und im mutmaßlichen Willen, des oder der für die Beseitigung verantwortlichen Störers, wenn diesem dadurch Kosten erspart bleiben (vgl. BGHZ 52, 393; OLG Frankfurt WRP 1978, 461; HansOLG Hamburg OLG-Report Hamburg 2001, 294).
  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84

    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer

    Auszug aus LG Rostock, 16.03.2007 - 9 O 412/06
    Veräußert aber ein beeinträchtigter Eigentümer sein Eigentum und dauert die Beeinträchtigung noch an, so geht der Anspruch aus § 1004 BGB auf den neuen Eigentümer über (BGHZ 98, 235 ff.; zitiert nach juris dort Rz. 32; Pal. -Bassenge § 1004 Rz. 14).
  • BGH, 01.02.1994 - VI ZR 229/92

    Beseitigung eines Kabels nach Erlöschen eines Leitungsrechts infolge Einziehung

    Auszug aus LG Rostock, 16.03.2007 - 9 O 412/06
    Dies ergibt sich aus § 903 BGB vgl. z. B. für Grundeigentümer die über Jahrzehnte keine Kenntnis von einem auf ihrem Grundstück verlegten unterirdischen Kabel hatten (BGH NJW 1994, 999).
  • OLG Hamburg, 14.12.2000 - 3 U 66/00

    Ersatz der Kosten einer Abmahnung wegen einer Markenverletzung durch den

    Auszug aus LG Rostock, 16.03.2007 - 9 O 412/06
    bb) Die Beseitigung einer Eigentumsbeeinträchtigung erfolgt regelmäßig im Interesse und im mutmaßlichen Willen, des oder der für die Beseitigung verantwortlichen Störers, wenn diesem dadurch Kosten erspart bleiben (vgl. BGHZ 52, 393; OLG Frankfurt WRP 1978, 461; HansOLG Hamburg OLG-Report Hamburg 2001, 294).
  • LG Aachen, 19.05.2016 - 9 O 268/14

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Beseitigung von eingebauten Rückverankerungen

    Kein Grundstückseigentümer hat es zu dulden, dass, auf seinem Grundstück ohne sein Wissen bauliche Einrichtungen zur Stabilisierung von Bauten auf dem Nachbargrundstück in den Boden eingebracht und dort ohne Notwendigkeit belassen werden, wobei die Beeinträchtigung bereits in dem Einbau in den Boden und unabhängig davon, ob eine konkrete Behinderung der Grundstücksnutzung davon ausgeht, vorliegt (vergleiche nur BGH NJW 1994, 999, 1000 (Fernmeldekabel); OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 403 (Abwasserleitung); LG Dortmund, Urteil vom 3. Januar 2012, 3 O 263/11, BeckRS 2013, 11052 (Daueranker); LG Rostock, Urteil vom 16. März 2007, 9 O 412/06, juris (Litzenanker)).
  • LG Dortmund, 03.01.2012 - 3 O 263/11

    Anspruch auf Ersatz der bei der Ausführung von Rückverankerungsarbeiten an einem

    Die Beeinträchtigung liegt bereits in dem Einbau in den Boden, unabhängig davon, ob eine konkrete Behinderung der Grundstücksnutzung davon ausgeht (vgl. zu sog. "Litzenankern": LG Rostock, Urt. v. 16.03.2007 - 9 O 412/06 - zit. nach www.landesrecht-mw.de; Fritzsche, in: Bamberger/Roth (Hrsg.), BeckOK BGB, Stand: 01.11.2011, § 1004 Rn. 41).
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