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   LG Rostock, 18.04.2011 - 1 S 171/10   

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LG Rostock, 18.04.2011 - 1 S 171/10 (https://dejure.org/2011,30142)
LG Rostock, Entscheidung vom 18.04.2011 - 1 S 171/10 (https://dejure.org/2011,30142)
LG Rostock, Entscheidung vom 18. April 2011 - 1 S 171/10 (https://dejure.org/2011,30142)
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  • BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 572/80

    Materielle Anknüpfung bei der Rechtsmittelzuständigkeit - Umfang des Grundsatzes

    Auszug aus LG Rostock, 18.04.2011 - 1 S 171/10
    Ausnahmsweise kann aber eine fristwahrende Berufungseinlegung beim unzuständigen Berufungsgericht mit anschließender Verweisung entsprechend § 281 ZPO erfolgen, wenn der Berufungskläger in schwierigen Grenzfällen anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zuverlässig beurteilen kann, ob eine Streitigkeit gem. § 43 Nr. 1 bis 4 oder Nr. 6 WEG vorliegt (BGH, NJW 2010, 1818), oder wenn der Rechtsmittelkläger eine in verfahrensfehlerhafter Weise ergangene Entscheidung auf dem durch den Verfahrensfehler indizierten Weg anficht (BGH, NJW 1981, 2464; BGHZ 72, 182).

    Es kommt hingegen nicht darauf an, dass die Kläger bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt die Berufungszuständigkeit des Landgerichts Stralsund hätten erkennen können, denn die Zulassung der Anfechtung auf dem durch den Verfahrensfehler indizierten Weg hängt zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten nicht davon ab, ob und inwieweit der Rechtsmittelkläger im Einzelfall dieses Vertrauensschutzes bedarf (BGH, NJW 1981, 2464).

  • BGH, 10.12.2009 - V ZB 67/09

    Treffen einer Vertragsstrafenregelung zur Durchsetzung der den

    Auszug aus LG Rostock, 18.04.2011 - 1 S 171/10
    Ausnahmsweise kann aber eine fristwahrende Berufungseinlegung beim unzuständigen Berufungsgericht mit anschließender Verweisung entsprechend § 281 ZPO erfolgen, wenn der Berufungskläger in schwierigen Grenzfällen anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zuverlässig beurteilen kann, ob eine Streitigkeit gem. § 43 Nr. 1 bis 4 oder Nr. 6 WEG vorliegt (BGH, NJW 2010, 1818), oder wenn der Rechtsmittelkläger eine in verfahrensfehlerhafter Weise ergangene Entscheidung auf dem durch den Verfahrensfehler indizierten Weg anficht (BGH, NJW 1981, 2464; BGHZ 72, 182).
  • BGH, 04.10.1978 - IV ZB 84/77

    Rechtsmittelzuständigkeit in Familiensachen

    Auszug aus LG Rostock, 18.04.2011 - 1 S 171/10
    Ausnahmsweise kann aber eine fristwahrende Berufungseinlegung beim unzuständigen Berufungsgericht mit anschließender Verweisung entsprechend § 281 ZPO erfolgen, wenn der Berufungskläger in schwierigen Grenzfällen anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zuverlässig beurteilen kann, ob eine Streitigkeit gem. § 43 Nr. 1 bis 4 oder Nr. 6 WEG vorliegt (BGH, NJW 2010, 1818), oder wenn der Rechtsmittelkläger eine in verfahrensfehlerhafter Weise ergangene Entscheidung auf dem durch den Verfahrensfehler indizierten Weg anficht (BGH, NJW 1981, 2464; BGHZ 72, 182).
  • BGH, 02.11.1994 - XII ZB 121/94

    Anfechtung eines Urteils bei Unklarheit über die Funktion des Amtsgerichts

    Auszug aus LG Rostock, 18.04.2011 - 1 S 171/10
    Hinzu kommt, dass auch das Aktenzeichen des Amtsgerichts für das Vorliegen einer WEG-Sache spricht (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 1995, 379).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus LG Rostock, 18.04.2011 - 1 S 171/10
    Dabei kommt es für die Anwendung des § 43 Nr. 1 WEG nicht entscheidend auf die Anspruchsgrundlage an, maßgeblich ist vielmehr, ob die geltend gemachte Forderung in einem inneren Zusammenhang mit einer Angelegenheit steht, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer erwachsen ist (BGH, NJW 1995, 2851).
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