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   LG Rottweil, 05.03.2007 - 2 O 157/06   

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LG Rottweil, 05.03.2007 - 2 O 157/06 (https://dejure.org/2007,41373)
LG Rottweil, Entscheidung vom 05.03.2007 - 2 O 157/06 (https://dejure.org/2007,41373)
LG Rottweil, Entscheidung vom 05. März 2007 - 2 O 157/06 (https://dejure.org/2007,41373)
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  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 227/83

    Inhaltskontrolle der Verkaufs- und Lieferungsbedingungen eines Fensterherstellers

    Auszug aus LG Rottweil, 05.03.2007 - 2 O 157/06
    Die Nachfrist soll dem Verwender nämlich nur eine letzte Frist geben, eine begonnene Erfüllung zu vollenden, sie soll jedoch nicht auf eine wesentliche Verlängerung der Leistungszeit hinauslaufen (BGH, NJW 1985, 855 ff.).

    Zwar tritt die Fälligkeit erst nach dem Abladen ein (insofern anders als in BGH NJW 1985, 855).

    Zwar ist der Beklagten darin zuzustimmen, dass die von der Klägerseite zitierte Rechtsprechung (BGH NJW 1985, 320/323 und BGH NJW 1985, 855) sich mit der Nachfrist für die ursprüngliche Leistungserbringung befassen, während die vorliegende Klausel die Frage der Angemessenheit einer Frist im Rahmen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung, also nach ursprünglicher Leistungserbringung im Rahmen der Gewährleistung betrifft.

  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 302/02

    Gefahrtragung bei Geschäften im Versandhandel

    Auszug aus LG Rottweil, 05.03.2007 - 2 O 157/06
    Die Entscheidung des BGH (NJW 2003, 3341) steht dem nicht entgegen, weil sie sich nicht zur Frage der Gefahrtragung, sondern zur davon zu unterscheidenden Frage des Erfüllungsorts verhält.

    Dagegen könnte bei Geltung der Regeln des Kaufvertragrechts der Herstellungsort der Fenster als Erfüllungsort in Betracht gezogen werden, jedenfalls, soweit die Beklagte die Fenster nicht selbst ausliefert (dazu BGH NJW 2003, 3341).

  • BGH, 31.10.1984 - VIII ZR 226/83

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel; Untersagung der Verwendung

    Auszug aus LG Rottweil, 05.03.2007 - 2 O 157/06
    Zwar ist der Beklagten darin zuzustimmen, dass die von der Klägerseite zitierte Rechtsprechung (BGH NJW 1985, 320/323 und BGH NJW 1985, 855) sich mit der Nachfrist für die ursprüngliche Leistungserbringung befassen, während die vorliegende Klausel die Frage der Angemessenheit einer Frist im Rahmen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung, also nach ursprünglicher Leistungserbringung im Rahmen der Gewährleistung betrifft.
  • BGH, 09.07.1991 - XI ZR 72/90

    Auslegung und Zulässigkeit von Klauseln der AGB einer Bausparkasse

    Auszug aus LG Rottweil, 05.03.2007 - 2 O 157/06
    Eine solche Regelung ist unangemessen und deswegen unwirksam (BGH NJW 1991, 2559 ff.).
  • BGH, 05.12.1985 - I ARZ 737/85

    Erfüllungsort bei einem Bauwerkvertrag

    Auszug aus LG Rottweil, 05.03.2007 - 2 O 157/06
    So weit die Beklagte mit Verbrauchern Werkverträge abschließt, ist anerkannt, dass der Erfüllungsort am Ort des Bauwerks liegt (BGH BauR 1986, 241 ff.), also gerade nicht am Sitz der Beklagten in Baiersbronn.
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus LG Rottweil, 05.03.2007 - 2 O 157/06
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Klausel die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden (BGH NJW 2001, 2014 ff.).
  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92

    Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer

    Auszug aus LG Rottweil, 05.03.2007 - 2 O 157/06
    Für den Bereich des Kaufrechts sind Anzahlungen nur insoweit zulässig, als diese nicht über ganz geringe Beträge, die nur die Ernsthaftigkeit des Kaufentschlusses belegen, hinausgehen, weil der Kunde für seine Leistung noch keine substantielle Gegenleistung erhält (zum Reisevertragsrecht BGH, NJW 1992, 3158).
  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 342/81

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel

    Auszug aus LG Rottweil, 05.03.2007 - 2 O 157/06
    Das vorliegende Unterlassungsverfahren kann auch bei einem Verstoß gegen allgemeines zwingendes Recht beschriften werden (BGH, NJW 1983, 1320 ff, Ziff. II.7. der E.gründe).
  • BGH, 08.07.1998 - VIII ZR 1/98

    Formularmäßige Abwälzung der Nachnahmekosten im Versandhandel; Formularmäßige

    Auszug aus LG Rottweil, 05.03.2007 - 2 O 157/06
    Dagegen hat der BGH bereits im Jahre 1998 (NJW 1998, 3119) nachvollziehbar postuliert, dass sich eine angemessene Frist für eine Rügeobliegenheit bei offensichtlichen Mängeln daran zu orientieren habe, welche Überlegungsfrist der Gesetzgeber dem Verbraucher in ähnlichen Situationen, so insbesondere im Bereich des Widerrufs wegen einer Haustürsituation oder nach den Regeln des Verbraucherkredits ermöglicht.
  • BGH, 10.03.1983 - VII ZR 302/82

    Rechtsnatur eines Fertighausvertrages; Wirksamkeit eines in deutscher Sprache

    Auszug aus LG Rottweil, 05.03.2007 - 2 O 157/06
    Letztere stellt das wesentliche, die Rechtsnatur z. B. eines Fertighausvertrages prägende Merkmal dar (BGH, NJW 1983, 1489).
  • BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03

    Umfang der Ersatzpflicht der Mehrwertsteuer bei einem Verkehrsunfallschaden in

  • BGH, 22.12.2005 - VII ZR 183/04

    Rechte des Verbrauchers zum Widerruf eines Vertrages über die Lieferung und

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