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   LG Rottweil, 17.06.2022 - 2 O 33/22   

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https://dejure.org/2022,18569
LG Rottweil, 17.06.2022 - 2 O 33/22 (https://dejure.org/2022,18569)
LG Rottweil, Entscheidung vom 17.06.2022 - 2 O 33/22 (https://dejure.org/2022,18569)
LG Rottweil, Entscheidung vom 17. Juni 2022 - 2 O 33/22 (https://dejure.org/2022,18569)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Beim Betrieb, beim Gebrauch, Hindernisbereiten

  • IWW

    § 7 Abs. 1 StVG, § 1 PflVG
    StVG, PflVG

  • RA Kotz

    Hindernisbereiten auf Fahrbahn - Haftung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 7 Abs 1 StVG, § 1 PflVG, § 115 Abs 1 S 1 Nr 1 VVG
    Haftung der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung für Pkw-Schaden, verursacht durch auf Fahrbahn gelegte Gegenstände

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Hindernisbereiten durch Kantholz auf der Bundesautobahn - "beim Betrieb” oder "beim Gebrauch”?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadenersatzanspruch gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer; Ablage von Gegenständen auf die Fahrbahn mit der Absicht der Schaffung eines Hindernisses für andere Verkehrsteilnehmer

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 1479
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.03.2019 - VI ZR 236/18

    Realisierung des Schadens erst nach einer zeitlichen Verzögerung von eineinhalb

    Auszug aus LG Rottweil, 17.06.2022 - 2 O 33/22
    Es ist dabei allerdings ein Zusammenhang mit der Bestimmung des Kfz als einer der Fortbewegung und dem Transport dienenden Maschine erforderlich (Walter/BeckOGK Stand 01.09.2019, § 7 StVG Rn. 89; BGH vom 26.03.2019 - VI ZR 236/18, juris Rn. 8).
  • BGH, 22.11.2016 - VI ZR 533/15

    Haftung bei Kfz-Unfall: Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem

    Auszug aus LG Rottweil, 17.06.2022 - 2 O 33/22
    Die bloße Anwesenheit des Kfz an der Unfallstelle genügt nicht (BGH vom 22.11.2016 - VI ZR 533/15, juris Rn. 14).
  • BGH, 08.12.2015 - VI ZR 139/15

    Haftung des Kraftfahrzeughalters und Eintrittspflicht der

    Auszug aus LG Rottweil, 17.06.2022 - 2 O 33/22
    Entsteht der Schaden dagegen aufgrund nicht mit dem Betrieb verbundener, sondern hiervon unabhängiger Umstände, verwirklicht sich nicht die Gefahr des Betriebsvorgangs (BGH vom 08.12.2015 - VI ZR 139/15, juris Rn. 11 ff.).
  • BGH, 11.02.2020 - VI ZR 286/19

    Reichweite der Haftung des Halters eines Anhängers nach § 7 Abs. 1 StVG

    Auszug aus LG Rottweil, 17.06.2022 - 2 O 33/22
    Der Schaden muss auf eine typische Gefahrenquelle zurückzuführen sein (BGH vom 11.02.2020 - VI ZR 286/19, juris Rn. 23).
  • BGH, 27.11.2007 - VI ZR 210/06

    Haftung des Halters eines Kfz für Schäden durch vorsätzliches Inbrandsetzen

    Auszug aus LG Rottweil, 17.06.2022 - 2 O 33/22
    Der erforderliche Zurechnungszusammenhang fehlt, wenn die Schädigung nicht mehr Folge der spezifischen Auswirkung derjenigen Gefahr ist, für die die Haftungsvorschrift den Verkehr schadlos halten will (BGH vom 27.11.2007 - VI ZR 210/06, juris Rn. 8).
  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04

    Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw.

    Auszug aus LG Rottweil, 17.06.2022 - 2 O 33/22
    Dieser Zurechnungszusammenhang ist durch eine am Schutzzweck der Haftungsnorm orientierte wertende Betrachtung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls festzustellen (BGH vom 26.04.2005 - VI ZR 168/04, juris Rn. 9).
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