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   LG Rottweil, 14.12.2016 - 1 S 82/16   

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https://dejure.org/2016,47225
LG Rottweil, 14.12.2016 - 1 S 82/16 (https://dejure.org/2016,47225)
LG Rottweil, Entscheidung vom 14.12.2016 - 1 S 82/16 (https://dejure.org/2016,47225)
LG Rottweil, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - 1 S 82/16 (https://dejure.org/2016,47225)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch aufgrund Vergütungsvereinbarung für die Vermittlung einer fondsgebundenen Lebensversicherung und Rentenversicherung; Widerruf der Vergütungsvereinbarung einer sog. Nettopolice; Erfordernis einer umfassenden Abbildung der Pflichtangaben in der ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 355 BGB vom 29.07.2009, § 495 Abs 2 S 1 BGB vom 24.07.2010, § 501 S 1 BGB vom 26.11.2001, § 506 Abs 3 BGB vom 29.07.2009
    Vergütungsvereinbarung für die Vermittlung einer fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung: Anforderungen an Widerrufsbelehrung zur eindeutigen Beschreibung des Beginns der Widerrufsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Eindeutige Bestimmung des Beginns der Widerrufsfrist bei Widerrufsbelehrung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unklare Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 11.10.2016 - 6 U 78/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung eines Altvertrags

    Auszug aus LG Rottweil, 14.12.2016 - 1 S 82/16
    Zwar birgt das Erfordernis einer umfassenden Abbildung der Pflichtangaben in der Widerrufsbelehrung die Gefahr in sich, dieselbe zu überfrachten (vgl. insofern OLG Stuttgart, Urteil vom 24.05.2016 - 6 U 222/15 -, juris Rn 54; OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 6 U 78/16 - juris Rn 29 ff), jedoch ist diesem Aspekt letztlich entgegenzuhalten, dass es für den Verbraucher aus Sicht der Kammer leichter sein dürfte, einen Abgleich zwischen den in der Widerrufbelehrung aufgeführten Pflichtangaben und denen im Vertrag gemachten Angaben vorzunehmen als sich - juristisch nicht vorgebildet - die maßgeblichen Pflichtangaben mit dem Risiko der Fehlerhaftigkeit über eine vorherige Internetrecherche erst selbst zusammensuchen zu müssen (so auch LG Saarbrücken, Urteil vom 06. Mai 2016 - 1 O 247/15 - juris Rn 25).

    Der Gesetzgeber hat mit seiner Musterwiderrufsinformation gem. Anl. 6 zu Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB jedoch aus Sicht der Kammer nicht entschieden, dass eine reine exemplarische Aufzählung der Pflichtangaben ausreiche und dem Verbraucher zuzumuten sei, den Gesetzestext, auf den verwiesen werde, selbst zu lesen (so aber LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 15.10.2015, 6 O 2628/15, juris Rn 73; OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 6 U 78/16 - juris Rn 29 ff).

    So erschöpft sich die Bedeutung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Musterwiderrufsinformation vielmehr darin, dass dem Verwender des Musters eine Vertrauensschutzfiktion zuteilwird, wenn der zugrunde liegende Verbrauchervertrag, hier die Vergütungsvereinbarung, eine Vertragsklausel in hervorgehobener und deutlich gestalteter Form enthält, die dem oben genannten Muster entspricht (a.A. OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 6 U 78/16 -, Rn. 31, juris).

  • OLG Stuttgart, 24.05.2016 - 6 U 222/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Anforderungen an eine Widerrufsinformation

    Auszug aus LG Rottweil, 14.12.2016 - 1 S 82/16
    Zwar birgt das Erfordernis einer umfassenden Abbildung der Pflichtangaben in der Widerrufsbelehrung die Gefahr in sich, dieselbe zu überfrachten (vgl. insofern OLG Stuttgart, Urteil vom 24.05.2016 - 6 U 222/15 -, juris Rn 54; OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 6 U 78/16 - juris Rn 29 ff), jedoch ist diesem Aspekt letztlich entgegenzuhalten, dass es für den Verbraucher aus Sicht der Kammer leichter sein dürfte, einen Abgleich zwischen den in der Widerrufbelehrung aufgeführten Pflichtangaben und denen im Vertrag gemachten Angaben vorzunehmen als sich - juristisch nicht vorgebildet - die maßgeblichen Pflichtangaben mit dem Risiko der Fehlerhaftigkeit über eine vorherige Internetrecherche erst selbst zusammensuchen zu müssen (so auch LG Saarbrücken, Urteil vom 06. Mai 2016 - 1 O 247/15 - juris Rn 25).

    Auf die divergierenden Entscheidungen des OLG München, Urteil vom 21.05.2015 - 17 U 334/15 - juris Rn 33 ff und des OLG Stuttgart, Urteil vom 24.05.2016 - 6 U 222/15 - juris Rn 54 wird verwiesen.

  • OLG München, 21.05.2015 - 17 U 334/15

    Verbraucherdarlehensvertrag, Deutlichkeitsgebot, Pflichtangaben

    Auszug aus LG Rottweil, 14.12.2016 - 1 S 82/16
    Die Widerrufsbelehrung enthält lediglich teilweise die nach Maßgabe der §§ 492 Abs. 2 BGB (i.d.F. vom 24.07.2010) i.V.m. Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 1 EGBGB (i.d.F. vom 27.07.2011) notwendigen Pflichtangaben, die die Beklagte nach Maßgabe der oben genannten Regelungen erhalten haben muss, damit die Frist für den Widerruf der Vertragserklärung durch die Beklagte anläuft (LG Saarbrücken, Urteil vom 06. Mai 2016 - 1 O 247/15 -, juris Rn 23; LG Ravensburg, Urteil vom 19. November 2015 - 2 O 223/15 -, juris Rn 51; OLG München, Urteil vom 21.05.2015 - 17 U 334/15 juris Rn 33 ff).

    Auf die divergierenden Entscheidungen des OLG München, Urteil vom 21.05.2015 - 17 U 334/15 - juris Rn 33 ff und des OLG Stuttgart, Urteil vom 24.05.2016 - 6 U 222/15 - juris Rn 54 wird verwiesen.

  • LG Saarbrücken, 06.05.2016 - 1 O 247/15
    Auszug aus LG Rottweil, 14.12.2016 - 1 S 82/16
    Die Widerrufsbelehrung enthält lediglich teilweise die nach Maßgabe der §§ 492 Abs. 2 BGB (i.d.F. vom 24.07.2010) i.V.m. Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 1 EGBGB (i.d.F. vom 27.07.2011) notwendigen Pflichtangaben, die die Beklagte nach Maßgabe der oben genannten Regelungen erhalten haben muss, damit die Frist für den Widerruf der Vertragserklärung durch die Beklagte anläuft (LG Saarbrücken, Urteil vom 06. Mai 2016 - 1 O 247/15 -, juris Rn 23; LG Ravensburg, Urteil vom 19. November 2015 - 2 O 223/15 -, juris Rn 51; OLG München, Urteil vom 21.05.2015 - 17 U 334/15 juris Rn 33 ff).

    Zwar birgt das Erfordernis einer umfassenden Abbildung der Pflichtangaben in der Widerrufsbelehrung die Gefahr in sich, dieselbe zu überfrachten (vgl. insofern OLG Stuttgart, Urteil vom 24.05.2016 - 6 U 222/15 -, juris Rn 54; OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 6 U 78/16 - juris Rn 29 ff), jedoch ist diesem Aspekt letztlich entgegenzuhalten, dass es für den Verbraucher aus Sicht der Kammer leichter sein dürfte, einen Abgleich zwischen den in der Widerrufbelehrung aufgeführten Pflichtangaben und denen im Vertrag gemachten Angaben vorzunehmen als sich - juristisch nicht vorgebildet - die maßgeblichen Pflichtangaben mit dem Risiko der Fehlerhaftigkeit über eine vorherige Internetrecherche erst selbst zusammensuchen zu müssen (so auch LG Saarbrücken, Urteil vom 06. Mai 2016 - 1 O 247/15 - juris Rn 25).

  • LG Ravensburg, 19.11.2015 - 2 O 223/15

    Verbraucherkreditvertrag: Wirksamkeit des Widerrufs bei unzureichender

    Auszug aus LG Rottweil, 14.12.2016 - 1 S 82/16
    Die Widerrufsbelehrung enthält lediglich teilweise die nach Maßgabe der §§ 492 Abs. 2 BGB (i.d.F. vom 24.07.2010) i.V.m. Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 1 EGBGB (i.d.F. vom 27.07.2011) notwendigen Pflichtangaben, die die Beklagte nach Maßgabe der oben genannten Regelungen erhalten haben muss, damit die Frist für den Widerruf der Vertragserklärung durch die Beklagte anläuft (LG Saarbrücken, Urteil vom 06. Mai 2016 - 1 O 247/15 -, juris Rn 23; LG Ravensburg, Urteil vom 19. November 2015 - 2 O 223/15 -, juris Rn 51; OLG München, Urteil vom 21.05.2015 - 17 U 334/15 juris Rn 33 ff).
  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus LG Rottweil, 14.12.2016 - 1 S 82/16
    Insofern führte der Bundesgerichtshof unter anderem aus, dass der Verbraucher der Verwendung des Wortes "frühestens" zwar entnehmen kann, dass der Beginn des Fristlaufs noch von weiteren Voraussetzungen abhängig ist, er jedoch bei Verwendung dieser Formulierung im Unklaren darüber gelassen wird, um welche Voraussetzungen es sich dabei handelt (vgl. BGH, Urteil vom 09. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08 - juris Rn 12).
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.10.2015 - 6 O 2628/15

    Darlehen, Widerruf

    Auszug aus LG Rottweil, 14.12.2016 - 1 S 82/16
    Der Gesetzgeber hat mit seiner Musterwiderrufsinformation gem. Anl. 6 zu Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB jedoch aus Sicht der Kammer nicht entschieden, dass eine reine exemplarische Aufzählung der Pflichtangaben ausreiche und dem Verbraucher zuzumuten sei, den Gesetzestext, auf den verwiesen werde, selbst zu lesen (so aber LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 15.10.2015, 6 O 2628/15, juris Rn 73; OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 6 U 78/16 - juris Rn 29 ff).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Rottweil, 14.12.2016 - 1 S 82/16
    Der mit der Einräumung des befristeten Widerrufsrechts beabsichtigte Schutz des Verbrauchers erfordert daher eine möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis des Verbrauchers eindeutige und unzweifelhafte Belehrung (BGH, Urteil vom 10. März 2009 - XI ZR 33/08 -, juris Rn 16).
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