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   LG Rottweil, 27.02.2008 - 1 O 70/07   

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https://dejure.org/2008,45723
LG Rottweil, 27.02.2008 - 1 O 70/07 (https://dejure.org/2008,45723)
LG Rottweil, Entscheidung vom 27.02.2008 - 1 O 70/07 (https://dejure.org/2008,45723)
LG Rottweil, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 1 O 70/07 (https://dejure.org/2008,45723)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderung an ein außergewöhnliches Kündigungsrecht eines Unterwerfungsvertrages als Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund in Bezug auf einen Presseartikel samt Lichtbild einer RAF-Inhaftierten; Nichtzumutbarkeit weiterer Erfüllung des Vertrages unter ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 02.07.2007 - 9 U 66/07

    Recht am eigenen Bild: Berichterstattung über die mögliche Haftenlassung eines

    Auszug aus LG Rottweil, 27.02.2008 - 1 O 70/07
    Vorliegend kann indes die Aufhebung der einstweiligen Verfügung durch das Landgericht Berlin mit Urteil vom 03.05.2007 - 27 O 327/07 - (zitiert nach [...]) sowie weiter die vom Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 02.07.2007 - 9 U 66/07 -(zitiert nach [...]) erfolgte Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das von der Klägerin angestrebte Berufungsverfahren nicht der Klägerin als Kündigungsgegnerin zugerechnet werden.

    Die Kammer schließt sich insoweit den umfassenden diesbezüglichen Ausführungen des Kammergerichts Berlin ( Beschluss vom 02.07.2007 - 9 U 66/07 ) in vollem Umfang an.

  • OLG Schleswig, 16.10.2001 - 6 U 34/01

    "Umweltfreundliche Werbung"; Kündigung eines Unterlassungsvertrages.

    Auszug aus LG Rottweil, 27.02.2008 - 1 O 70/07
    Vielmehr liegt die damit einhergehende Änderung der Rechtssprechung außerhalb des Risikobereichs beider Parteien, weshalb eine Kündigung gemäß § 314 BGB ausscheidet (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16.10.2001, WRP 2002, 123 [OLG Schleswig 16.10.2001 - 6 U 34/01] ).

    Damit unterscheidet sich der vorliegenden Fall von demjenigen, der der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 16.10.2001 (WRP 2002, 123 [OLG Schleswig 16.10.2001 - 6 U 34/01] ) zugrunde lag.

  • BGH, 15.11.2000 - VIII ZR 324/99

    Wegfall der Geschäftsgrundlage beim Kauf eines Rückübertragungsanspruchs

    Auszug aus LG Rottweil, 27.02.2008 - 1 O 70/07
    Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BGH NJW 2001, 1204 [BGH 15.11.2000 - VIII ZR 324/99] ; NJW-RR 2006, 1037 [BGH 08.02.2006 - VIII ZR 304/04] [1038]) die bei Abschluss des Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut.
  • LG Berlin, 03.05.2007 - 27 O 327/07

    Grenzen des Persönlichkeitsschutzes und des Bildnisschutzes:

    Auszug aus LG Rottweil, 27.02.2008 - 1 O 70/07
    Vorliegend kann indes die Aufhebung der einstweiligen Verfügung durch das Landgericht Berlin mit Urteil vom 03.05.2007 - 27 O 327/07 - (zitiert nach [...]) sowie weiter die vom Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 02.07.2007 - 9 U 66/07 -(zitiert nach [...]) erfolgte Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das von der Klägerin angestrebte Berufungsverfahren nicht der Klägerin als Kündigungsgegnerin zugerechnet werden.
  • BGH, 30.01.1964 - VII ZR 5/63

    Schiedsvertrag

    Auszug aus LG Rottweil, 27.02.2008 - 1 O 70/07
    Voraussetzung für eine solche außerordentlichen Kündigung ist, dass dem Schuldner (der Beklagten) die weitere Erfüllung des Vertrages unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden kann (ständige Rechtsprechung, z.B. BGHZ 41, 104 [108]).
  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 194/95

    Altunterwerfung II - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Auszug aus LG Rottweil, 27.02.2008 - 1 O 70/07
    Auch der Entscheidung des BGH vom 26.09.1996 (BGHZ 133, 331 = GRUR 1997, 386) lag letztlich ein Streit der Parteien über die Wettbewerbswidrigkeit des klägerischen Verhaltens zugrunde.
  • BGH, 11.10.1994 - XI ZR 189/93

    Anpassung von Altkreditschulden einer VEB-Nachfolge-GmbH

    Auszug aus LG Rottweil, 27.02.2008 - 1 O 70/07
    Eine Unzumutbarkeit in diesem Sinne setzt in der Regel voraus, dass das Festhalten am Vertrag zu untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führen würde (ständige Rechtsprechung, z.B. BGHZ 128, 238; 133, 321), was eine umfassende Interessenabwägung unter Würdigung aller Umstände erfordert (BGH NJW 1995, 47 [BGH 11.10.1994 - XI ZR 189/93] ).
  • BGH, 08.02.2006 - VIII ZR 304/04

    Störung der Geschäftsgrundlage des Verkaufs von Geschäftsanteilen durch Aufnahme

    Auszug aus LG Rottweil, 27.02.2008 - 1 O 70/07
    Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BGH NJW 2001, 1204 [BGH 15.11.2000 - VIII ZR 324/99] ; NJW-RR 2006, 1037 [BGH 08.02.2006 - VIII ZR 304/04] [1038]) die bei Abschluss des Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut.
  • BGH, 27.03.1991 - IV ZR 130/90

    Unzulässige ARB-Kündigungsregelung

    Auszug aus LG Rottweil, 27.02.2008 - 1 O 70/07
    Die außerordentliche Kündigung eines derartigen Dauerschuldverhältnisses stellt ein vertragsimmanentes Mittel zur Auflösung der Vertragsbeziehung dar; denn es geht um die Ausübung des in jedem auf längere Zeit geschlossenen Vertrag angelegten, im Kern nicht abdingbaren Kündigungsrechts, das sich im Allgemeinen nur auf Gründe stützen kann, die im Risikobereich des Kündigungsgegners - mithin vorliegend der Klägerin - liegen (BGH NJW 1991, 1828 [BGH 27.03.1991 - IV ZR 130/90] [1829]; NJW 1996, 714 [BGH 29.11.1995 - XII ZR 230/94] ).
  • BGH, 29.11.1995 - XII ZR 230/94

    Kündigung des Mietvertrages wegen Unzulässigkeit der Vermietung von Teileigentum

    Auszug aus LG Rottweil, 27.02.2008 - 1 O 70/07
    Die außerordentliche Kündigung eines derartigen Dauerschuldverhältnisses stellt ein vertragsimmanentes Mittel zur Auflösung der Vertragsbeziehung dar; denn es geht um die Ausübung des in jedem auf längere Zeit geschlossenen Vertrag angelegten, im Kern nicht abdingbaren Kündigungsrechts, das sich im Allgemeinen nur auf Gründe stützen kann, die im Risikobereich des Kündigungsgegners - mithin vorliegend der Klägerin - liegen (BGH NJW 1991, 1828 [BGH 27.03.1991 - IV ZR 130/90] [1829]; NJW 1996, 714 [BGH 29.11.1995 - XII ZR 230/94] ).
  • OLG Stuttgart, 21.01.2009 - 4 U 56/08

    Unterlassungsanspruch eines ehemaligen RAF-Terroristen zur Verbreitung seines

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 27. Februar 2008 (1 O 70/07) abgeändert:.

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 27. Februar 2008 (1 O 70/07) abgeändert:.

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