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LG Rottweil, 29.05.2015 - 2 O 319/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- RA Kotz
Rückforderung einer Schenkung wegen Bedürftigkeit des Schenkers
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
Rückforderung einer Schenkung wegen Bedürftigkeit des Schenkers: Bestimmung des Leistungszeitpunkt bei Schenkung von Grundeigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.10.1999 - X ZR 69/97
Eintritt der Bedürftigkeit des Schenkers
Auszug aus LG Rottweil, 29.05.2015 - 2 O 319/13
Es genügt deshalb nicht, wenn vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist die Umstände eingetreten sind, aus denen sich früher oder später eine Erschöpfung des Vermögens des Beschenkten ergeben kann oder voraussichtlich ergeben wird; es ist vielmehr erforderlich, dass die Erschöpfung des Vermögens innerhalb der Zehn-Jahres-Frist bereits eingetreten ist (BGH NJW 2000, 728;… Koch, in: MünchKomm-BGB, 6. Aufl. 2012, § 529 Rn. 3). - OLG Köln, 14.02.2013 - 19 U 166/12
Rücktritt vom Vertrag über die Erstellung einer Software
Auszug aus LG Rottweil, 29.05.2015 - 2 O 319/13
Nachdem jene Klage durch Urteil des Landgerichts Rottweil vom 12.09.2012, Aktenzeichen 2 O 100/12, abgewiesen und die Klägerin durch Beschluss des Oberlandesgerichts S. vom 21.12.2012, Aktenzeichen 19 U 166/12, des von ihr eingelegten Rechtsmittels der Berufung für verlustig erklärt worden war, erwirkten die Beklagten am 04.03.2013 einen Kostenfestsetzungsbeschluss über 9.834,64 EUR nebst Zinsen und später am 15.08.2013 einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss betreffend Mietzinsforderungen der Klägerin gegen die Mieter des Gebäudes K. Straße in T. - LG Hildesheim, 04.07.2012 - 2 O 100/12
Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht
Auszug aus LG Rottweil, 29.05.2015 - 2 O 319/13
Nachdem jene Klage durch Urteil des Landgerichts Rottweil vom 12.09.2012, Aktenzeichen 2 O 100/12, abgewiesen und die Klägerin durch Beschluss des Oberlandesgerichts S. vom 21.12.2012, Aktenzeichen 19 U 166/12, des von ihr eingelegten Rechtsmittels der Berufung für verlustig erklärt worden war, erwirkten die Beklagten am 04.03.2013 einen Kostenfestsetzungsbeschluss über 9.834,64 EUR nebst Zinsen und später am 15.08.2013 einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss betreffend Mietzinsforderungen der Klägerin gegen die Mieter des Gebäudes K. Straße in T. - BGH, 19.07.2011 - X ZR 140/10
Schenkung: Beginn der Zehnjahresfrist für den Ausschluss der Rückforderung eines …
Auszug aus LG Rottweil, 29.05.2015 - 2 O 319/13
Denn nach dem Sinn und Zweck der Norm, einen Ausgleich zwischen dem Bedürfnis des Schenkers und dem Vertrauen des Beschenkten auf die Rechtsbeständigkeit des schenkweisen Erwerbs zu schaffen, genügt es zur Leistung des Geschenkes, dass der Beschenkte nach dem formgerechten Abschluss des Schenkungsvertrags und der Auflassung einen Antrag auf Eintragung des Eigentumswechsels beim Grundbuchamt eingereicht hat (BGH NJW 2011, 3082).
- OLG Karlsruhe, 12.05.2015 - 17 U 59/14
Grundstückkaufvertrag - Rückforderung einbehaltener Vorfälligkeitsentschädigungen …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 18. März 2014 - 2 O 319/13 - im Kostenpunkt aufgehoben und dahin abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird.