Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 22.11.2021 - 5 O 151/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,51327
LG Saarbrücken, 22.11.2021 - 5 O 151/19 (https://dejure.org/2021,51327)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.11.2021 - 5 O 151/19 (https://dejure.org/2021,51327)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. November 2021 - 5 O 151/19 (https://dejure.org/2021,51327)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,51327) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • rewis.io

    EuGH-Vorlage zur Auslegung von Art. 82 DSGVO. Zur Frage der Erheblichkeit der Beeinträchtigung im immateriellen Schadensersatz und zur Bemesseung seiner Höhe.

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    LG Saarbrücken legt EuGH Fragen zum Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO zur Entscheidung vor

Besprechungen u.ä.

  • roedl.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Vergolden von Datenschutzverstößen durch Betroffene

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2022, 63
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.11.2017 - VI ZR 534/15

    Schmerzensgeld bei schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung: Schwere Beleidigung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.11.2021 - 5 O 151/19
    Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts führt aber nach ständiger Rechtsprechung nur dann zu einem Anspruch auf Geldentschädigung, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in andererWeise befriedigend ausgeglichen werden kann (BGH, Urteil vom 14.11.2017, VI ZR 534/15; BGH, Urteil vom 17.12.2013, VI ZR 211/12); verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen werden nicht gesehen (BVerfG, Beschluss vom 02.04.2017, 1 BvR 2194/15).
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.11.2021 - 5 O 151/19
    Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts führt aber nach ständiger Rechtsprechung nur dann zu einem Anspruch auf Geldentschädigung, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in andererWeise befriedigend ausgeglichen werden kann (BGH, Urteil vom 14.11.2017, VI ZR 534/15; BGH, Urteil vom 17.12.2013, VI ZR 211/12); verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen werden nicht gesehen (BVerfG, Beschluss vom 02.04.2017, 1 BvR 2194/15).
  • BVerfG, 14.01.2021 - 1 BvR 2853/19

    EuGH muss über Reichweite des immateriellen Schadenersatzanspruchs nach DSGVO

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.11.2021 - 5 O 151/19
    Der Entschädigungsanspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bisher nicht erschöpfend geklärt, die einzelnen Voraussetzungen lassen sich auch nicht unmittelbar aus der DSGVO bestimmen, insbesondere kann ein Merkmal fehlender Erheblichkeit nicht unmittelbar aus der DSGVO hergeleitet werden, so dass eine Vorlage zur Klärung der oben aufgezeigten Fragen geboten erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.01.2021, 1 BvR 2853/19).
  • BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Abweisung einer Zivilklage auf

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.11.2021 - 5 O 151/19
    Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts führt aber nach ständiger Rechtsprechung nur dann zu einem Anspruch auf Geldentschädigung, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in andererWeise befriedigend ausgeglichen werden kann (BGH, Urteil vom 14.11.2017, VI ZR 534/15; BGH, Urteil vom 17.12.2013, VI ZR 211/12); verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen werden nicht gesehen (BVerfG, Beschluss vom 02.04.2017, 1 BvR 2194/15).
  • OLG Koblenz, 18.05.2022 - 5 U 2141/21

    Zahlungsansprüche aus einem Mobilfunkvertrag; Wirksamkeit eines

    An einer europarechtlichen Konkretisierung der Voraussetzungen fehlt es bisher, auch wenn es bereits Vorlagen zum Europäischen Gerichtshof gibt (BAG v. 26.08.2021, 8 AZR 253/20; EuGH C-340/21 (Bulgarien); EuGH C-300/21 (Österreich); LG Saarbrücken v. 22.11.2021, 5 O 151/19).

    Andererseits spricht der Wortlaut der Norm dafür, dass der europäische Gesetzgeber nicht davon ausgeht, dass schon allein die Pflichtverletzung den materiellen Schaden begründet (so auch Laoutoumai, K&R 2022, 25, 27; LG Saarbrücken v. 22.11.2021, 5 O 151/19 in seinem Vorlagebeschluss an den EuGH).

  • OLG Hamm, 20.01.2023 - 11 U 88/22

    Datenschutzgrundverordnung ; Entschädigung; Amtspflichtverletzung;

    Umstritten ist insoweit die Frage, ob im Hinblick auf einen immateriellen Schaden eine Erheblichkeitsschwelle erreicht bzw. überschritten sein muss, ob der bloße Datenverlust an sich oder ein ungutes Gefühl ein ausreichender Schaden ist und sogenannte Bagatellschäden auszuschließen sind (so etwa OLG Dresden, Urteil vom 20.08.2020 - 4 U 784/20, juris Rn. 32; vgl. auch LG Saarbrücken, EuGH-Vorlage vom 22.11.2021 - 5 O 151/19, juris Rn. 51 ff.).
  • LG Essen, 02.06.2022 - 1 O 272/21

    Verstoß Datenschutz

    Auf eine - in Rechtsprechung und Literatur hoch umstrittene und dem EuGH zur Klärung vorliegende (vgl. LG Saarbrücken, EuGH-Vorlage vom 22. November 2021 - 5 O 151/19 -, Rn. 61, juris) - Exkulpationsmöglichkeit nach den Grundsätzen des im deutschen Recht verankerten § 831 Abs. 1 S. 2 BGB kommt es aufgrund des zuvor Gesagten hier nicht an.

    Gerichte, die den immateriellen Schaden unter eine etwaig zu berücksichtigende Erheblichkeitsschwelle stellen wollen, haben diese Rechtsfrage dem EuGH vorgelegt (vgl. zum hiesigen Fall vergleichbar insbesondere LG Saarbrücken, EuGH-Vorlage vom 22. November 2021 - 5 O 151/19 -, juris).

  • FG Berlin-Brandenburg, 01.03.2023 - 16 K 16150/21

    DSGVO: Ohne Schaden kein Schadenersatz

    Schließlich könne bei der Bemessung der Höhe des Schadensersatzes in Anlehnung an Art. 83 DSGVO auf die dort aufgezeigten Zumessungskriterien für die Verhängung von Geldbußen auch für die Bemessung der Geldentschädigung für immaterielle Schäden zurückgegriffen werden (LG Saarbrücken, Beschluss vom 22.11.2021, 5 O 151/19, ZD 2022, 162).
  • VG Köln, 23.02.2023 - 13 K 278/21
    Inwiefern Art. 82 Abs. 1 DSGVO darüber hinaus voraussetzt, dass der Schaden eine Bagatell- oder Erheblichkeitsschwelle überschreitet, vgl. dazu Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 14. Januar 2021 - 1 BvR 2853/19 -, juris Rn. 19 f.; Landgericht (LG) LG Saarbrücken, EuGH-Vorlage vom 22. November 2021 - 5 O 151/19 -, juris Rn. 46 ff. (Vorlagefrage 1); dafür Oberlandesgericht (OLG) Dresden, Urteil vom 30. November 2021 - 4 U 1158/21 -, juris Rn. 11; Frenzel, a.a.O., Art. 82 Rn. 10; Franzen, a.a.O., Art. 82 Rn. 22; dagegen OLG Frankfurt, Urteil vom 2. März 2022 - 13 U 206/20 -, juris Rn. 59 ff.; LG Düsseldorf, Urteil vom 28. Oktober 2021 - 16 O 128/20 -, juris Rn. 37; LG München I, Urteil vom 09. Dezember 2021 - 31 O 16606/20 -, juris Rn 40; Quaas, a.a.O., Art. 82 Rn. 25 ff.; Buchner/Wessels, ZD 2022, 251, 254, jeweils auch m.w.N., bedarf vorliegend keiner Entscheidung.

    Dazu gehören unter anderem die Art, Schwere und Dauer des Verstoßes, die Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit des Verstoßes, jegliche von dem Verantwortlichen getroffenen Maßnahmen zur Minderung des den betroffenen Personen entstandenen Schadens, etwaige einschlägige frühere Verstöße des Verantwortlichen, der Umfang der Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, um dem Verstoß abzuhelfen und seine möglichen nachteiligen Auswirkungen zu mindern, die Kategorien personenbezogener Daten, die von dem Verstoß betroffen sind sowie jegliche anderen erschwerenden oder mildernden Umstände im jeweiligen Fall, vgl. LG Saarbrücken, Beschluss vom 22. November 2021 - 5 O 151/19 -, juris Rn. 30 ff. (Vorlagefrage 3); wie hier LG Köln, Urteil vom 18. Mai 2022 - 28 O 328/21 -, juris Rn. 34; LG Essen, Urteil vom 23. September 2021 - 6 O 190/21 -, juris Rn. 52; Quaas, a.a.O., Art. 82 Rn. 31; Paal/Aliprandi, ZD 2021, 241, 246.

  • AG Essen, 02.05.2023 - 130 C 135/21

    Schmerzensgeld nach einem Datenschutzvorfall in einem Impfzentrum

    Nach der o.g. Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm ist dem Wortlaut des Art. 82 Abs. 1 DSGVO nicht zu entnehmen, dass wie von einzelnen Gerichten angenommen, eine Erheblichkeitsschwelle erreicht bzw. überschritten sein muss (so etwa OLG Dresden Urteil vom 20.08.2020, 4 U 784/20; LG Saarbrücken, EuGH-Vorlage vom 22.11.2021, 5 O 151/19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht