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LG Schweinfurt, 30.01.2009 - 1 Qs 11/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung eines lese- und schreibunkundigen Angeklagten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schweinfurt, 07.01.2009 - 8 Cs 10 Js 13564/08
- LG Schweinfurt, 30.01.2009 - 1 Qs 11/09
Papierfundstellen
- AnwBl 2010, 39
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LG Hildesheim, 09.11.2007 - 12 Qs 57/07
Bestellung eines Pflichtverteidigers i.F.d. Unfähigkeit eines Angeschuldigten zur …
Auszug aus LG Schweinfurt, 30.01.2009 - 1 Qs 11/09
10 Ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 Abs. 2 StPO liegt vor, wenn der Angeklagte kaum lesen und schreiben kann und für eine sachgerechte Verteidigung Akteneinsicht erforderlich ist (vgl. Landgericht Hildesheim, Beschluss vom 09.11.2007, 12 Qs 57/07, veröffentlicht in: NJW 2008, 454; OLG Celle, Beschluss vom 14.02.1983, 3 Ws 45/83 - juris). - OLG Celle, 14.02.1983 - 3 Ws 45/83
Auszug aus LG Schweinfurt, 30.01.2009 - 1 Qs 11/09
10 Ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 Abs. 2 StPO liegt vor, wenn der Angeklagte kaum lesen und schreiben kann und für eine sachgerechte Verteidigung Akteneinsicht erforderlich ist (vgl. Landgericht Hildesheim, Beschluss vom 09.11.2007, 12 Qs 57/07, veröffentlicht in: NJW 2008, 454; OLG Celle, Beschluss vom 14.02.1983, 3 Ws 45/83 - juris). - OLG Frankfurt, 17.04.1984 - 2 Ss 82/84
Auszug aus LG Schweinfurt, 30.01.2009 - 1 Qs 11/09
Dabei genügt es für Annahme einer notwendigen Verteidigung bereits, wenn an der Fähigkeit zur Selbstverteidigung erhebliche Zweifel bestehen (…Meyer-Goßner, Kommentar zur StPO, 51. Aufl. 2008, § 140, Rdnr. 30; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.04.1984, 2 Ss 82/84, juris).
- LG Köln, 22.01.2010 - 103 Qs 126/09 Zum einen bestehen nach gegenwärtiger Aktenlage an der Fähigkeit zur Selbstverteidigung erhebliche Zweifel, da der Angeklagte Analphabet ist (vgl. OLG Celle, Beschl, v. 01.09.1992, Ss 256/92, juris; StV 1983, 187; VRS 78, 286; OLG Frankfurt StV 1984, 370; LG Schweinfurt StraFo 2009, 105;… Meyer-Goßner, StPO , 52. Aufl. (2009), § 140 Rn. 30), zum anderen steht angesichts der Vielzahl von Vorstrafen eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe im Raum.