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   LG Schweinfurt, 30.01.2009 - 1 Qs 11/09   

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https://dejure.org/2009,39737
LG Schweinfurt, 30.01.2009 - 1 Qs 11/09 (https://dejure.org/2009,39737)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 30.01.2009 - 1 Qs 11/09 (https://dejure.org/2009,39737)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 30. Januar 2009 - 1 Qs 11/09 (https://dejure.org/2009,39737)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung eines lese- und schreibunkundigen Angeklagten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2010, 39
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hildesheim, 09.11.2007 - 12 Qs 57/07

    Bestellung eines Pflichtverteidigers i.F.d. Unfähigkeit eines Angeschuldigten zur

    Auszug aus LG Schweinfurt, 30.01.2009 - 1 Qs 11/09
    10 Ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 Abs. 2 StPO liegt vor, wenn der Angeklagte kaum lesen und schreiben kann und für eine sachgerechte Verteidigung Akteneinsicht erforderlich ist (vgl. Landgericht Hildesheim, Beschluss vom 09.11.2007, 12 Qs 57/07, veröffentlicht in: NJW 2008, 454; OLG Celle, Beschluss vom 14.02.1983, 3 Ws 45/83 - juris).
  • OLG Celle, 14.02.1983 - 3 Ws 45/83
    Auszug aus LG Schweinfurt, 30.01.2009 - 1 Qs 11/09
    10 Ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 Abs. 2 StPO liegt vor, wenn der Angeklagte kaum lesen und schreiben kann und für eine sachgerechte Verteidigung Akteneinsicht erforderlich ist (vgl. Landgericht Hildesheim, Beschluss vom 09.11.2007, 12 Qs 57/07, veröffentlicht in: NJW 2008, 454; OLG Celle, Beschluss vom 14.02.1983, 3 Ws 45/83 - juris).
  • OLG Frankfurt, 17.04.1984 - 2 Ss 82/84
    Auszug aus LG Schweinfurt, 30.01.2009 - 1 Qs 11/09
    Dabei genügt es für Annahme einer notwendigen Verteidigung bereits, wenn an der Fähigkeit zur Selbstverteidigung erhebliche Zweifel bestehen (Meyer-Goßner, Kommentar zur StPO, 51. Aufl. 2008, § 140, Rdnr. 30; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.04.1984, 2 Ss 82/84, juris).
  • LG Köln, 22.01.2010 - 103 Qs 126/09
    Zum einen bestehen nach gegenwärtiger Aktenlage an der Fähigkeit zur Selbstverteidigung erhebliche Zweifel, da der Angeklagte Analphabet ist (vgl. OLG Celle, Beschl, v. 01.09.1992, Ss 256/92, juris; StV 1983, 187; VRS 78, 286; OLG Frankfurt StV 1984, 370; LG Schweinfurt StraFo 2009, 105; Meyer-Goßner, StPO , 52. Aufl. (2009), § 140 Rn. 30), zum anderen steht angesichts der Vielzahl von Vorstrafen eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe im Raum.
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