Rechtsprechung
   LG Schwerin, 20.09.2018 - 4 O 57/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,67445
LG Schwerin, 20.09.2018 - 4 O 57/18 (https://dejure.org/2018,67445)
LG Schwerin, Entscheidung vom 20.09.2018 - 4 O 57/18 (https://dejure.org/2018,67445)
LG Schwerin, Entscheidung vom 20. September 2018 - 4 O 57/18 (https://dejure.org/2018,67445)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,67445) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • LG Braunschweig, 31.08.2017 - 3 O 21/17

    Schadensersatzklage eines Käufers eines vom Abgasskandal betroffen Fahrzeugs

    Auszug aus LG Schwerin, 20.09.2018 - 4 O 57/18
    Der Gesetzgeber hat nämlich in der Bundesrats-Drucksache 629/93 zur 16. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, mit dem unter anderem § 19 Abs. 2 StVZO geändert wurde und ihre im Wesentlichen bis heute geltende Fassung erhielt, ausgeführt, dass "die bisherigen EWG-Vorschriften keine Aussagen über Veränderungen an bereits zugelassenen Fahrzeugen treffen" und daher "gegenwärtig der Schluss gezogen werden [kann], dass den EG-Mitgliedstaaten die Regelungen von Veränderungen an bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen überlassen ist" (vgl. Landgericht Braunschweig 3 O 21/17 -, juris Rn. 117 ff., 137 ff.).

    Sie ist jedenfalls dann gültig i.S.d. § 27 EG-FGV, wenn sie formell ordnungsgemäß ist und sich auf eine wirksame Typgenehmigung bezieht (LG Braunschweig, Urteil vom 31.08.2017, 3 O 21/17).

    Sie dient allein dazu, die problemlose Zulassung des Fahrzeuges zu gewährleisten (LG Braunschweig, 3 O 21/17, Urteil vom 31.08.2017).

  • LG Köln, 07.10.2016 - 7 O 138/16

    Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Neufahrzeug wegen vorsätzlicher

    Auszug aus LG Schwerin, 20.09.2018 - 4 O 57/18
    Vielmehr kommt es darauf an, dass das Vermögen des Dritten nicht nur reflexartig als Folge der sittenwidrigen Schädigung eines anderen betroffen wird (vgl. MüKo/Wagner, BGB, 7. Auflage, § 826 Rn. 38 ff.; LG Köln, Urteil vom 07.10.2016, Az. 7 O 138/16, Rn. 17, juris).

    Etwaige Vermögensschäden der Käufer von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschaltvorrichtungen fallen gerade nicht in den Schutzbereich der verletzen Norm (vgl. LG Köln, Urteil vom 07.10.2016, Az. 7 O 138/16, Rn. 18, juris).

  • BGH, 01.07.1991 - II ZR 180/90

    GmbH-Geschäftsführer - Vertragsverhandlungen - Pflichtverletzung - Schlechte

    Auszug aus LG Schwerin, 20.09.2018 - 4 O 57/18
    Zudem muss der Dritte selbst an den Verhandlungen beteiligt sein (BGH, NJW-RR 1991, 1312), was hier ebenfalls beim Verkauf im Autohaus nicht der Fall ist.
  • BGH, 22.05.2012 - XI ZR 290/11

    Entgeltklauseln für die Benachrichtigung des Kunden über die Nichteinlösung einer

    Auszug aus LG Schwerin, 20.09.2018 - 4 O 57/18
    Das Gericht kann selbst das Europarecht anwenden und auslegen; insofern haben die nationalen Gerichte zunächst das Gemeinschaftsrecht auszulegen (BGH NJW 2012, 2571).
  • LG Hagen, 05.05.2017 - 8 O 135/16
    Auszug aus LG Schwerin, 20.09.2018 - 4 O 57/18
    Selbst für den Fall, dass solche Ansprüche im konkreten Einzelfall einmal nicht bestehen sollten, ist dies kein Argument für eine generelle Ausweitung deliktischer Haftungstatbestände (vgl. LG Hagen, 8 O 135/16, Urteil vom 05.05.2017).
  • BGH, 14.05.1974 - VI ZR 48/73

    Prüfzeichen - Produkthaftung; §§ 1 ff UWG

    Auszug aus LG Schwerin, 20.09.2018 - 4 O 57/18
    Aus der EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist keine Garantie zu entnehmen, weil der Hersteller damit nur seine öffentlich-rechtliche Pflicht nach der EG-FGHV nachkommt (vgl. BGH, VI ZR 48/73 für Prüf- und Gütezeichen).
  • BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 80/91

    Eigenhaftung eines Vertreters

    Auszug aus LG Schwerin, 20.09.2018 - 4 O 57/18
    Ein solches liegt nur vor, wenn der Dritte, wirtschaftlich betrachtet, gleichsam in eigener Sache tätig wird, also als Quasi-Partei, wirtschaftlicher Herr des Geschäfts oder eigentlicher wirtschaftlicher Interessenvertreter tätig ist (BGH, NJW-RR 1992, 605).
  • LG Hildesheim, 17.01.2017 - 3 O 139/16

    Rücknahmepflicht des Herstellers von Betrugsdieselfahrzeug

    Auszug aus LG Schwerin, 20.09.2018 - 4 O 57/18
    Soweit die Gegenansicht (z.B. LG Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017, 3 O 139/16) den Betrugsvorwurf bestätigt sieht, indem schon der Verkauf des Fahrzeuges mit der unzulässigen Abschalteinrichtung den Anspruch gem. §§ 823, 826 BGB rechtfertigt, weil kein verständiger Kunde ein Fahrzeug erwerben würde, was nicht gesetzeskonform ist (Verstoß gegen die EU-Norm 715/2007) und die Sittenwidrigkeit in der Vermeidung der teuren Lösung der Abgasreinigung entscheidend sei, wird dabei übersehen, dass gemäß EU-Norm für die Zulassung lediglich die Laborwerte entscheidend sind, wenn diese auch im Realbetrieb nicht erreicht werden.
  • BayObLG, 09.12.1993 - 3St RR 127/93

    Gebrauchtwagenhandel; Blechschaden; Rahmenschaden; Unfallfahrzeug;

    Auszug aus LG Schwerin, 20.09.2018 - 4 O 57/18
    Soweit es um Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag geht, wird eine solche Aufklärungspflicht beim Verkäufer, mit dem immerhin ein Vertragsverhältnis besteht, erst dann gesehen, wenn es um wertbildende Faktoren der Kaufsache von ganz besonderem Gewicht geht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.12.1993 - 3 St RR 127/93 -, juris Rn. 24 f.).
  • VG Schleswig, 14.03.2017 - 3 A 33/17

    Feststellungsinteresse bezüglich Erlöschen der Betriebserlaubnis

    Auszug aus LG Schwerin, 20.09.2018 - 4 O 57/18
    Im Übrigen betrifft die Regelung des § 19 StVZO auch nur die Betriebserlaubnis des einzelnen Fahrzeuges, indem dieses individuell verändert wird, etwa durch ein sog. Chip-Tuning oder andere Maßnahmen, die sich auf das Fahrverhalten oder die Betriebssicherheit des einzelnen konkreten Fahrzeuges auswirken (vgl. VG Schleswig, 3 A 33/17, Urteil vom 14.03.2017).
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06

    Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

  • BGH, 29.04.1958 - VI ZR 82/57

    Geltendmachung des merkantilen Minderwerts

  • BGH, 21.09.2006 - IX ZR 89/05

    Bindung des Zivilgerichts an eine durch finanzbehördlichen Bescheid erklärte

  • BGH, 11.11.1985 - II ZR 109/84

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Konkursverschleppung einer

  • OLG Rostock, 11.02.2021 - 5 U 130/18

    Schadensersatzberechnung bei Deliktshaftung des Kraftfahrzeugherstellers wegen

    Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 20.09.2018, Az. 4 O 57/18, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Schwerin vom 20.09.2018, Aktenzeichen 4 O 57/18,.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht