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   LG Siegen, 10.10.2014 - 2 O 406/13   

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LG Siegen, 10.10.2014 - 2 O 406/13 (https://dejure.org/2014,42726)
LG Siegen, Entscheidung vom 10.10.2014 - 2 O 406/13 (https://dejure.org/2014,42726)
LG Siegen, Entscheidung vom 10. Oktober 2014 - 2 O 406/13 (https://dejure.org/2014,42726)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Widerrufsrecht, Aufhebungsvereinbarung, Vorfälligkeitsentschädigung, Anschlussfinanzierung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Widerrufsrecht, Aufhebungsvereinbarung, Vorfälligkeitsentschädigung, Anschlussfinanzierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Anspruch auf Rückabwicklung einer Vorfälligkeitsentschädigungszahlung bei einvernehmlicher Aufhebung der Darlehnsverträge

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Möglichkeit des Widerrufs von Darlehensverträgen nach einvernehmlicher Vertragsaufhebung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Möglichkeit des Widerrufs von Darlehensverträgen nach einvernehmlicher Vertragsaufhebung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Widerruf von Darlehensverträgen nach einvernehmlicher Vertragsaufhebung nicht möglich

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 31.08.2011 - 20 U 81/11

    Verfahrensrecht - Wann ist Bestreiten mit Nichtwissen zulässig?

    Auszug aus LG Siegen, 10.10.2014 - 2 O 406/13
    Der 20. Zivilsenat des OLG Hamm hat in einer Entscheidung vom 31.08.2011 (20 U 81/11) für einen Lebensversicherungsvertrag entschieden, dass ein Widerruf nach Kündigung nicht möglich sei.

    Der BGH führt in der v.g. Entscheidung aber zugleich aus, dass es in diesem Zusammenhang darum geht, dem Verbraucher die Wahl zu erhalten, ob er den Vertrag mit der Rechtsfolge der Rückabwicklung nach §§ 346 ff BGB widerruft oder sich für eine Anfechtung bzw. Nichtigkeit des Vertrages mit der daraus resultierenden bereicherungsrechtlichen Abwicklung nach §§ 812 ff BGB entscheidet (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31. August 2011 - 20 U 81/11-, juris).

    Das OLG Hamm hat in einem Fall, indem sich eine Klägerin für die Kündigung einer Lebensversicherung entschieden hat, ausgeführt, dass bei dieser Sachlage auch im Sinne des wohlverstandenen Verbraucherschutzes für die rückwirkende Zulassung eines Widerrufsrechts kein Raum bestehe (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31. August 2011 - 20 U 81/11 -, juris).

  • BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12

    Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender

    Auszug aus LG Siegen, 10.10.2014 - 2 O 406/13
    Eine Entscheidung des IV. Zivilsenates v. 16.10.2013 (IV ZR 52/12) befasst sich mit einem Lebensversicherungsvertrag und spricht i.E. eher dafür, eine Widerrufsmöglichkeit nach vollständiger Abwicklung abzulehnen.

    Wenn ein Schuldverhältnis bereits durch einen "lückenlosen" Leistungsaustausch zwischen den Parteien abgewickelt worden sei, bestehe für einen Widerruf kein Anlass mehr (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2013 - IV ZR 52/12 -, juris).

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2012 - 6 W 221/11

    Ablehnung der Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Schadensersatz im

    Auszug aus LG Siegen, 10.10.2014 - 2 O 406/13
    Das OLG Düsseldorf hat den Widerruf eines Darlehensvertrages für grundsätzlich ausgeschlossen gehalten, wenn das Darlehensverhältnis bereits auf andere Weise zum Wegfall gekommen ist (Beschluss v. 18.01.12, 6 W 221/11) - so auch das LG Essen mit Urteil v. 24.04.2014, 6 O 12/14 (Bl. 181 d.A.).

    Wie dieses dient es der Umgestaltung eines noch bestehenden Schuldverhältnisses und kann deshalb keine Anwendung finden, wenn der Vertrag, um dessen Widerruf es geht, bereits auf andere Weise zum Wegfall gekommen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Januar 2012 - 6 W 221/11 -, m.w.N., juris, so auch Landgericht Essen, Urteil vom 24.04.2014 , -6 O 12/14-).

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2014 - 14 U 55/13

    Grundsätze zur Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines

    Auszug aus LG Siegen, 10.10.2014 - 2 O 406/13
    In einer Entscheidung vom 09.01.2014 (14 U 55/13) hat das OLG Düsseldorf Verwirkung angenommen (allerdings bei einem Zeitraum von knapp 5 Jahren zwischen Vertragsaufhebung und Widerrufserklärung).

    Entscheidend ist in diesem Zusammenhang der Umstand, dass die Klägerin zumindest Widerrufsbelehrungen erhalten hat, welche einen durchschnittlichen Verbraucher über das Bestehen eines befristeten Widerrufsrechts als solches nicht im Unklaren lassen konnte (vgl. bei einem Zeitraum von 2 Wochen zwischen Vertragsaufhebung und Widerrufserklärung: OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.03.2014, -17 W 11/14-, bei einem Zeitraum von 5 Jahren zwischen Vertragaufhebung und Widerrufserklärung: OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.01.2014, -14 U 55/13-, juris).

  • LG Essen, 24.04.2014 - 6 O 12/14

    Kein Anspruch auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung nach unwirksamem

    Auszug aus LG Siegen, 10.10.2014 - 2 O 406/13
    Das OLG Düsseldorf hat den Widerruf eines Darlehensvertrages für grundsätzlich ausgeschlossen gehalten, wenn das Darlehensverhältnis bereits auf andere Weise zum Wegfall gekommen ist (Beschluss v. 18.01.12, 6 W 221/11) - so auch das LG Essen mit Urteil v. 24.04.2014, 6 O 12/14 (Bl. 181 d.A.).

    Wie dieses dient es der Umgestaltung eines noch bestehenden Schuldverhältnisses und kann deshalb keine Anwendung finden, wenn der Vertrag, um dessen Widerruf es geht, bereits auf andere Weise zum Wegfall gekommen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Januar 2012 - 6 W 221/11 -, m.w.N., juris, so auch Landgericht Essen, Urteil vom 24.04.2014 , -6 O 12/14-).

  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

    Auszug aus LG Siegen, 10.10.2014 - 2 O 406/13
    Verwirkung tritt ein, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre, und der Gegner sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einstellen durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde (vgl. BGH, Urteil v. 18.10.2004, -II ZR 352/02-, juris).
  • BGH, 24.11.2009 - XI ZR 260/08

    Widerrufsrecht eines Darlehensnehmers nach dem Haustürwiderrufsgesetz ( HWiG )

    Auszug aus LG Siegen, 10.10.2014 - 2 O 406/13
    Die von der Klägerin für sich in Anspruch genommene Entscheidung des BGH vom 24.11.2009 (XI ZR 260/08) äußert sich nur zur zeitlichen Geltung von § 2 Abs. 1 S. 4 HwiG a.F. und trifft sonst keine weitere Aussage zur Möglichkeit des Widerrufs nach Vertragsaufhebung.
  • BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 318/08

    Widerrufsrecht bei nichtigen und sittenwidrigen Fernabsatzverträgen

    Auszug aus LG Siegen, 10.10.2014 - 2 O 406/13
    Soweit der Verbraucherschutz es gebietet, besteht das Widerrufsrecht nach der Rechtsprechung des BGH zwar auch bei einem anfechtbaren oder nichtigen Vertrag, da es in einem solchen Fall der Schutzzweck des Widerrufsrechts gebietet, dem Verbraucher die Möglichkeit zu erhalten, sich durch Ausübung eines an keine materiellen Voraussetzungen gebundenen, einfach auszuübenden Rechts einseitig vom Vertrag zu lösen, ohne mit dem Unternehmer in eine rechtliche Auseinandersetzung über die Nichtigkeit bzw. Anfechtbarkeit des Vertrages eintreten zu müssen (vgl. BGH Urt. v. 25.11.2009, -VIII ZR 318/08-, juris).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2016 - 16 U 5/16

    Verbraucherkreditgeschäft - Vorzeitige Darlehensablösung

    Demgegenüber lehnt der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf schon die Anwendbarkeit der Widerrufsvorschriften unter Hinweis darauf ab, dass das als besonderes Rücktrittsrecht ausgestaltete Widerrufsrecht der Umgestaltung eines bestehenden Schuldverhältnisses diene und daher keine Anwendung finden könne, wenn der Vertrag bereits anderweitig in Wegfall geraten sei, beispielsweise indem er durch einen anderen Vertrag ersetzt worden sei (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2012, I-6 W 221/11, Juris Rn. 15; dem folgend LG Siegen, Urteil vom 10.10.2014, 2 O 406/13, Juris Rn. 20 ff.; LG Essen, Urteil vom 24.04.2014, 6 O 12/14, Juris Rn. 30).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2016 - 16 U 109/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschlusses eines

    Demgegenüber lehnt der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf schon die Anwendbarkeit der Widerrufsvorschriften unter Hinweis darauf ab, dass das als besonderes Rücktrittsrecht ausgestaltete Widerrufsrecht der Umgestaltung eines bestehenden Schuldverhältnisses diene und daher keine Anwendung finden könne, wenn der Vertrag bereits anderweitig in Wegfall geraten sei, beispielsweise indem er durch einen anderen Vertrag ersetzt worden sei (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2012, I-6 W 221/11, Juris Rn. 15; dem folgend LG Siegen, Urteil vom 10.10.2014, 2 O 406/13, Juris Rn. 20 ff.; LG Essen, Urteil vom 24.04.2014, 6 O 12/14, Juris Rn. 30).
  • LG Nürnberg-Fürth, 20.04.2015 - 6 O 9499/14

    Streitwert, Widerruf, Immobiliardarlehensvertrag, Vermutung, Außerordentlich

    Der Differenzierung des OLG Frankfurt in dessen Beschluss vom 10.03.2014 (Az.: 17 W 11/14 = BeckRS 2015, 05107; zustimmend LG Siegen BKR 2015, 116) ist entgegenzutreten.
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