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   LG Siegen, 21.11.2013 - 31 Ks 2/13   

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LG Siegen, 21.11.2013 - 31 Ks 2/13 (https://dejure.org/2013,104081)
LG Siegen, Entscheidung vom 21.11.2013 - 31 Ks 2/13 (https://dejure.org/2013,104081)
LG Siegen, Entscheidung vom 21. November 2013 - 31 Ks 2/13 (https://dejure.org/2013,104081)
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  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus LG Siegen, 21.11.2013 - 31 Ks 2/13
    Niedrige Beweggründe liegen nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn die Motive einer Tötung nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind, auf tiefster Stufe stehen und in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag verachtenswert erscheinen (BGHSt 35, 116; 47, 128; Fischer, StGB, 61. Aufl. 2014, § 211 Rn. 14a).
  • BGH, 23.09.1952 - 1 StR 218/52

    Grausame Tötung - Zufügung besonders starker Schmerzen oder Qualen körperlicher

    Auszug aus LG Siegen, 21.11.2013 - 31 Ks 2/13
    "Grausam" im Rechtssinne tötet, wer dem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art, die nach Stärke und Dauer über das für eine Tötung notwendige Maß hinausgehen, zufügt (BGHSt 3, 264).
  • BGH, 02.02.2010 - 3 StR 558/09

    Vorwegvollzug (keine doppelte Berücksichtigung anzurechnender Haftzeiten)

    Auszug aus LG Siegen, 21.11.2013 - 31 Ks 2/13
    Dabei hat die Kammer bedacht, dass bei Prüfung des Willenselements des Tötungsvorsatzes die bei der Tötung anderer Personen üblicherweise zu überwindende hohe Hemmschwelle in Rechnung zu stellen ist (vgl. BGH NStZ 2010, 511 m.w.N.).
  • BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11

    Totschlag (Tötungsvorsatz bei Stichen); Mord (Heimtücke; erforderliche

    Auszug aus LG Siegen, 21.11.2013 - 31 Ks 2/13
    Eine solche äußerst gefährliche Gewalthandlung legt die Annahme von Tötungsvorsatz regelmäßig nahe (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 46).
  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Auszug aus LG Siegen, 21.11.2013 - 31 Ks 2/13
    Niedrige Beweggründe liegen nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn die Motive einer Tötung nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind, auf tiefster Stufe stehen und in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag verachtenswert erscheinen (BGHSt 35, 116; 47, 128; Fischer, StGB, 61. Aufl. 2014, § 211 Rn. 14a).
  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 12/87

    Anforderungen an eine Verfahrensrüge - Verstoß gegen die Aufklärungspflicht -

    Auszug aus LG Siegen, 21.11.2013 - 31 Ks 2/13
    Wenn sich die Erregung aber in der Tatausführung entlädt, stellt dies im Allgemeinen das Merkmal grausamer Gesinnung in Frage (vgl. BGH, Urteil vom 26.02.1987, 1 StR 12/87).
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