Rechtsprechung
   LG Siegen, 28.01.2014 - 1 S 8/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17376
LG Siegen, 28.01.2014 - 1 S 8/11 (https://dejure.org/2014,17376)
LG Siegen, Entscheidung vom 28.01.2014 - 1 S 8/11 (https://dejure.org/2014,17376)
LG Siegen, Entscheidung vom 28. Januar 2014 - 1 S 8/11 (https://dejure.org/2014,17376)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,17376) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Abtretung verstößt nicht gegen RDG -> Von einer unangemessenen Überhöhung des Mietwagentarifs... | EE Eigenersparnis-Abzug; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Gutachten; Rechtsdienstleistungsgesetz/RBerG; Zustellung/Abholung; Winterreifen; Navigation; Automatik

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der

    Auszug aus LG Siegen, 28.01.2014 - 1 S 8/11
    Wer eine grundsätzlich anerkannte Methode angreifen will, muss mit konkreten Tatsachen vortragen, dass Mängel der Grundlage sich auf den Fall in erheblichem Umfang (BGH, NZV 2011, 431; NZV 2010, 499) auswirken; es müssen wesentlich (BGH, NZV 2011, 431) bzw. deutlich (BGH, NZV 2011, 333; NZV 2010 499) günstigere Angebote anderer Anbieter aufgezeigt werden.

    Wenn auch die Vorlage von Alternativangeboten aus jüngeren Zeiträumen ausreicht, damit sich das Gericht mit diesem Vortrag näher auseinandersetzen (BGH, NJW 2013, 1539, 1540 Rn. 12) und gegebenenfalls Beweis erheben muss, so ist im Ergebnis auf den maßgebenden Anmietzeitraum (vgl. BGH, NZV 2011, 431, 432 Rn. 9) bzw. den konkreten Zeitraum der Anmietung (vgl. BGH, NJW 2013, 1539, 1540 Rn. 11) abzustellen.

    Wenn man diesen beiden Anforderungen zugleich gerecht werden will, verbietet sich eine Rückrechnung, die zu fiktiven Daten führt (siehe gegen eine rückwirkende Ermittlung auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2013 - 1 U 130/12, Rn. 74, zitiert nach juris).Dies geht zu Lasten der Beklagten, da ihr die Beweislast hinsichtlich der Einwendungen gegen die Geeignetheit der Schätzungsgrundlage obliegt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20.07.2011 - 13 U 108/10 = r+s 2011, 536, 538, bei Juris Rn. 15; dem entspricht, dass der Bundesgerichtshof eine Verpflichtung des Tatrichters, sich mit der Schätzungsgrundlage näher zu befassen, dann bejaht hat, wenn der Schädiger "unter Beweis gestellten" Sachvortrag dazu gehalten hat, dass der Geschädigte ein vergleichbares Fahrzeug zu wesentlich günstigeren Preisen hätte anmieten können [vgl. BGH, NZV 2011, 431 Rn. 9/10]).

  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus LG Siegen, 28.01.2014 - 1 S 8/11
    Die Kosten für Winterreifen sind im hiesigen Bereich auch bei einer Anmietung im März - wie es hier der Fall war - als Schadensposten nach § 249 BGB ersatzfähig (Urteil der Kammer vom 24.08.2010 - 1 S 148/09; allgemein zur Ersatzfähigkeit BGH, NJW 2013, 1870).

    Ein Abzug ersparter Eigenaufwendungen findet im vorliegenden Fall nicht statt, zumal der Geschädigte ein klassenniedrigeres Fahrzeug angemietet hat (vgl. BGH, NJW 2013, 1870 Rn. 26), in den ersten drei Tagen handelte es sich sogar um ein um drei Klassen niedriger eingestuftes Fahrzeug.

  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen

    Auszug aus LG Siegen, 28.01.2014 - 1 S 8/11
    Wer eine grundsätzlich anerkannte Methode angreifen will, muss mit konkreten Tatsachen vortragen, dass Mängel der Grundlage sich auf den Fall in erheblichem Umfang (BGH, NZV 2011, 431; NZV 2010, 499) auswirken; es müssen wesentlich (BGH, NZV 2011, 431) bzw. deutlich (BGH, NZV 2011, 333; NZV 2010 499) günstigere Angebote anderer Anbieter aufgezeigt werden.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich die Kammer auch in diesem Punkt anschließt, muss die günstigere Anmietung möglich gewesen sein; der günstigere Tarif muss tatsächlich zur Verfügung gestanden haben (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 823 Rn 8; s. auch OLG Celle, NJW-RR 2012, 802, 804; OLG Dresden, Urteil vom 31.07.2013 - 7 U 1952/12 Rn 35, zitiert nach juris).

  • OLG Dresden, 31.07.2013 - 7 U 1952/12

    Unfallsatztarif; Angriff gegen Schwacke-Liste; Schätzermessen

    Auszug aus LG Siegen, 28.01.2014 - 1 S 8/11
    Eine solche Verpflichtung des Geschädigten, sich nach einem günstigeren Tarif zu erkundigen, ist (nur) anzunehmen, wenn der gewählte Tarif 50 bis 100 % über dem Normaltarif nach der einschlägigen Schätzgrundlage liegt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 29.06.2009 - 7 U 499/09, Rn. 8 sowie Urteil vom 31.07.2013 - 7 U 1952/12, Rn. 31 bis 33, jeweils zitiert nach juris; s.a. Knerr, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich die Kammer auch in diesem Punkt anschließt, muss die günstigere Anmietung möglich gewesen sein; der günstigere Tarif muss tatsächlich zur Verfügung gestanden haben (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 823 Rn 8; s. auch OLG Celle, NJW-RR 2012, 802, 804; OLG Dresden, Urteil vom 31.07.2013 - 7 U 1952/12 Rn 35, zitiert nach juris).

  • BGH, 11.09.2012 - VI ZR 296/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Aktivlegitimation eines Mietwagenunternehmens

    Auszug aus LG Siegen, 28.01.2014 - 1 S 8/11
    Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu entsprechenden Konstellationen (vgl. BGH, NZV 2013, 31 Rn. 11 bis 15; NJW 2012, 1005, 1006 bis 1007); die Kammer schließt sich dieser Rechtsprechung an.Der Bundesgerichtshof hat dazu folgendes ausgeführt: Es kann offenbleiben, ob es sich bei der Einziehung der abgetretenen Schadensersatzforderung des Geschädigten um eine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG handelt oder eine eigene Rechtsangelegenheit des Mietwagenunternehmens vorliegt.

    Danach ist die Einziehung der abgetretenen Forderungen durch das Mietwagenunternehmen grundsätzlich erlaubt, wenn allein die Höhe der Mietwagenkosten streitig ist (BGH, NZV 2013, 31 Rn. 12).

  • OLG Stuttgart, 16.05.2013 - 13 U 159/12

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Siegen, 28.01.2014 - 1 S 8/11
    Im Rahmen dieser Vergleichsbetrachtung ist auf den Gesamtpreis abzustellen (vgl. OLG Stuttgart, NZV 2011, 556, 558 sowie OLG Stuttgart, Urteil vom 16.05.2013 - 13 U 159/12 unter I. 1. b) cc), zitiert nach BeckRS 2014, 01585; OLG Köln, Urteil vom 1.8.2013 - 15 U 9/12 [zitiert nach BeckRS 2013, 15119]).

    Die Kosten für ein Navigationsgerät und das Automatikgetriebe, die für die letzten sieben Tage der Anmietung angefallen sind, können ersetzt verlangt werden, zumal auch das verunfallte Fahrzeug damit ausgestattet war (vgl. mit Bezug auf ein Navigationsgerät OLG Stuttgart, Urteil vom 16.05.2013 - 13 U 159/12 unter I. 4., zitiert nach BeckRS 2014, 01585; LG Karlsruhe, Urteil vom 24.04.2009 - 9 S 311/08 - zitiert nach BeckRS 2011, 11056).

  • OLG Köln, 01.08.2013 - 15 U 9/12

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Siegen, 28.01.2014 - 1 S 8/11
    Im Rahmen dieser Vergleichsbetrachtung ist auf den Gesamtpreis abzustellen (vgl. OLG Stuttgart, NZV 2011, 556, 558 sowie OLG Stuttgart, Urteil vom 16.05.2013 - 13 U 159/12 unter I. 1. b) cc), zitiert nach BeckRS 2014, 01585; OLG Köln, Urteil vom 1.8.2013 - 15 U 9/12 [zitiert nach BeckRS 2013, 15119]).

    Erforderlich ist die Ausstattung mit Winterreifen nämlich bereits dann, wenn während der Mietdauer ernstlich mit Wetterlagen gerechnet werden muss, die mit Rücksicht auf § 2 Abs. 3 a StVO eine Winterausrüstung erforderlich machen (OLG Köln, Urteil vom 1.8.2013 - 15 U 9/12 [zitiert nach BeckRS 2013, 15119]).

  • LG Arnsberg, 02.12.2008 - 5 S 70/08

    Anspruch auf Zahlung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall; Geeignetheit

    Auszug aus LG Siegen, 28.01.2014 - 1 S 8/11
    Zwar mag die Winterbereifung im Hinblick auf die gesetzlichen Regelungen zu Winterzeiten eine Standardausstattung darstellen, hieraus folgt jedoch nicht, dass diese nicht gesondert abgerechnet werden dürften (s. dazu auch BGH, a.a.O.; OLG Köln, a.a.O.; LG Bonn, Urteil vom 29.8.2013 - 8 S 100/13 und LG Arnsberg, NZV 2009, 397).
  • LG Karlsruhe, 24.04.2009 - 9 S 311/08
    Auszug aus LG Siegen, 28.01.2014 - 1 S 8/11
    Die Kosten für ein Navigationsgerät und das Automatikgetriebe, die für die letzten sieben Tage der Anmietung angefallen sind, können ersetzt verlangt werden, zumal auch das verunfallte Fahrzeug damit ausgestattet war (vgl. mit Bezug auf ein Navigationsgerät OLG Stuttgart, Urteil vom 16.05.2013 - 13 U 159/12 unter I. 4., zitiert nach BeckRS 2014, 01585; LG Karlsruhe, Urteil vom 24.04.2009 - 9 S 311/08 - zitiert nach BeckRS 2011, 11056).
  • OLG Stuttgart, 18.08.2011 - 7 U 109/11

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Aktivlegitimation des Mietwagenunternehmers

    Auszug aus LG Siegen, 28.01.2014 - 1 S 8/11
    Im Rahmen dieser Vergleichsbetrachtung ist auf den Gesamtpreis abzustellen (vgl. OLG Stuttgart, NZV 2011, 556, 558 sowie OLG Stuttgart, Urteil vom 16.05.2013 - 13 U 159/12 unter I. 1. b) cc), zitiert nach BeckRS 2014, 01585; OLG Köln, Urteil vom 1.8.2013 - 15 U 9/12 [zitiert nach BeckRS 2013, 15119]).
  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

  • LG Bonn, 29.08.2013 - 8 S 100/13

    Bestimmung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten anhand des

  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

  • BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

  • OLG Hamm, 20.07.2011 - 13 U 108/10

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11

    Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten

  • OLG Dresden, 29.06.2009 - 7 U 499/09

    Ersatzfahrzeuganmietung - Anwendung der Schwacke-Liste

  • BGH, 27.03.2012 - VI ZR 40/10

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung ersatzfähiger Mietwagenkosten

  • LG Siegen, 17.11.2009 - 1 S 49/09

    Vornahme einer eigenen Bemessung durch das Landgericht bei der Festlegung der

  • OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12

    Zur Schätzung der angemessenen Mietwagenkosten

  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

  • BGH, 31.01.2012 - VI ZR 143/11

    Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen

  • LG Siegen, 15.12.2014 - 3 S 26/14

    Mietwagenkosten

    Es müssen wesentliche bzw. deutlich günstigere Angebote anderer Anbieter aufgezeigt werden (vgl. LG Siegen 1 S 8/11, zitiert nach juris, Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht