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   LG Siegen, 28.04.2017 - 2 O 329/14   

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https://dejure.org/2017,54408
LG Siegen, 28.04.2017 - 2 O 329/14 (https://dejure.org/2017,54408)
LG Siegen, Entscheidung vom 28.04.2017 - 2 O 329/14 (https://dejure.org/2017,54408)
LG Siegen, Entscheidung vom 28. April 2017 - 2 O 329/14 (https://dejure.org/2017,54408)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Wahlleistungsvereinbarung nicht eingehalten - ärztliche Behandlung rechtswidrig

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 109 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Privatbehandlung | Behandlung durch einen anderen Arzt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.07.2016 - VI ZR 75/15

    Arzthaftung: Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens bei Vornahme des Eingriffs

    Auszug aus LG Siegen, 28.04.2017 - 2 O 329/14
    Fehlt die wirksame Einwilligung in die Vornahme des Eingriffs, ist der in der ärztlichen Heilbehandlung liegende Eingriff in die körperliche Integrität rechtswidrig (BGH, Urt. v. 14.02.1989, VI ZR 65/88; BGH, Urt. v. 19.07.2016, VI ZR 75/15).

    Im Rahmen einer Wahlleistungsvereinbarung schließt der Patient einen Vertrag im Vertrauen auf die besonderen Erfahrungen und die herausgehobene medizinische Kompetenz des von ihm ausgewählten Arztes, die er sich in Sorge um seine Gesundheit gegen Entrichtung eines zusätzlichen Honorars für die Heilbehandlung sichern will (BGH, Urt. v. 19.07.2016, VI ZR 75/15).

    Könnte der den Eingriff tatsächlich vornehmende Arzt sich der Haftung mit diesem Einwand entziehen, bliebe der rechtswidrige Eingriff in die körperliche Integrität eines Patienten sanktionslos (BGH, Urt. v. 19.07.2016, VI ZR 75/15).

  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88

    Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines

    Auszug aus LG Siegen, 28.04.2017 - 2 O 329/14
    In diesem Sinne muss die Frage einer Beeinträchtigung von Körper und Gesundheit durch den Arzt weitestgehend aus der Sicht des Patienten abgegrenzt werden, weil es um die Selbstbestimmung geht, wenn er seine Rechtsgüter im Verlaufe einer ärztlichen Behandlung und in deren Rahmen zur Disposition stellt (BGH, Urt. v. 14.02.1989, VI ZR 65/88).

    Fehlt die wirksame Einwilligung in die Vornahme des Eingriffs, ist der in der ärztlichen Heilbehandlung liegende Eingriff in die körperliche Integrität rechtswidrig (BGH, Urt. v. 14.02.1989, VI ZR 65/88; BGH, Urt. v. 19.07.2016, VI ZR 75/15).

  • BGH, 11.05.2010 - VI ZR 252/08

    Krankenhausaufnahmevertrag: Beschränkung der Einwilligung in einen ärztlichen

    Auszug aus LG Siegen, 28.04.2017 - 2 O 329/14
    Ist ein Eingriff durch einen bestimmten Arzt vereinbart, regelmäßig den Chefarzt, oder konkret zugesagt, muss der Patient rechtzeitig aufgeklärt werden, wenn ein anderer Arzt an seine Stelle treten soll (BGH, Urt. v. 11.05.2010, VI ZR 252/08).

    Im Rahmen der Wahlleistungsvereinbarung muss der Wahlarzt die seine Disziplin prägende Kernleistung persönlich und eigenhändig erbringen (BGH, Urt. v. 11.05.2010, VI ZR 252/08).

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